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Alt 02.02.2003, 14:34   #1
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selbständig03 macht alles soweit korrekt

Vormundschaftsgericht


Hallo!
Ich habe mir hier im Forum so um die 40 Threads zum Thema Selbständigkeit durchgelesen.
Mein Plan ist jetzt Gewerbeschein beantragen dann GbR gründen(da zu zweit).
Da ich 15 Jahre alt bin, läuft die Beantragung eines Gewerbescheines ja über das Vormundschaftsgericht ab.
Man bekommt einen Termin mit einem Richter beim Amstgericht, eine Jugendberaterin ist auch anwesend. Nun werden einem Fragen gestellt.
Zitat:
So und wenn Du das gemacht hast, kriegst Du je nach Arbeitslage des Gerichtes dann ca. nach 3 Monaten ein Termin (so war es damals bei mir) und dann musste ich zu diesem Heinzelmann (Richter) da und dem ebend ganz vornehmen erzählen was ich vor habe und dann musst Du dem auch irgendwie rüber bringen, dass Du Dir über die Konsequenzen (könnte Dich ja jemand verklagen und so ...) einer Firma im klaren bist. Der will dann auf jeden Fall sehen, dass Du Dich erkundigt hast wie eine Firma funktioniert und die fragen Dich dann auch so Fragen. Dann war da noch so ne Frau im Zimmer die war glaub Psychologin oder Jugendgerichtshelferin oder sowas, fakt war, ich musste mich mit der dann ne Stunde unterhalten und die hat dann einen Bericht geschrieben, ebend das sie mir zustraut ne Firma zu unterhalten und und ...
Natürlich ist mir klar, dass man dort geprüft wird, ob man sich der Verantwortung bewußt ist die auf einen zukommt, das man durch unüberlegtes Handeln schnell in eine katastrophale Lage geraten kann usw.

Kann jemand trotzdem mal genaueres zu den Fragen und Themen Gebieten sagen?
Mir ist natürlich klar das ist nicht einfach eine zweistündige Klausur, für die man mal kurz lernt und dann ist man durch. Nur würden mich halt die Art der Fragen interessieren. Gibt es vieleicht gute Lektüre, in der man sich dazu informieren kann?
Ist das Buch "Recht für Grafiker und Webdesigner" dafür gut geeignet.

Danke für eure Antworten!
selbständig03 ist offline  


Alt 02.02.2003, 14:59   #2
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adrian macht alles soweit korrekt
Hi

Hmm.. na dann hast du dir ja sicherlich auch den Sticky-Thread durchgelesen, oder?

Auf ein solches Gespräch solltest du dich eigentlich nur so vorbereiten, indem du dir folgende Fragen stellst:

Was willst du machen?
Welche Kundengruppe wollt ihr ansprechen?
Wie sieht der Finanzierungsplan aus, bzw. wie finanziert ihr?
Wie wollt ihr die Geschäftstätigkeiten untereinander regeln?
Wie gross ist eure Marktchance, bzw. wie gross ist der Markt, in dem ihr auftreten möchtet?
Wieso willst du ausgerechnet selbständig werden?
Wieso sollst gerade du der richtige sein?
Welche einzigartige Leistung soll euch von euren Konkurrenten abheben?
etc.

Damit du mich nicht falsch verstehst, letztere Fragen sind nicht persönlich gegen dich gemeint, können aber so in der Art kommen, da die Leutchen natürlich wissen wollen, wieso, warum und mit wieviel Motivation du an eine solche Sache gehen willst. Du musst auch wirklich zeigen können, dass du dies nicht nur so aus einer Laune heraus tust.

Ansonsten empehlenswerte Bücher sind alle über: Betriebswirtschaftliche, juristische, unternehmenspolitische, marketingtechnische Grundlagen und noch vieles mehr.

Denn: rein das technische Wissen über die Materie oder ein guter Schuss Kreativität reicht dir allenfalls, wenn du bei einer Agentur angestellt bist und dich wirklich auf dein Gebiet konzentrieren kannst und nicht nebenher noch alle möglichen Dinge im Auge behalten musst, welche als Gründer zwangsläufig auf dich zukommen (siehe Sticky-Thread).

Also mein Rat: überleg dir das nochmals ganz genau!! Meine Meinung: mit 15 Jahren ist man einfach zu jung für so ein Ding. Ich würde an deiner Stelle eher abchecken, ob es Agenturen oder ähnliches in eurer Umgebung gibt, bei denen ihr als Freelancer anwerben könntet!

Gruss Adi
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Geändert von adrian (02.02.2003 um 15:01 Uhr).
adrian ist offline  
Alt 02.02.2003, 16:47   #3
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selbständig03 macht alles soweit korrekt
Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Wegen dem Vorschlag des nochmaligen Überlegens: wir überlegen schon seit ungefähr einem Jahr uns selbstständig zumachen. Anfangs, dass gebe ich zu, sahen unsere Vorstellung über die Komplexität einer Frimengründung sehr Naiv aus. Aber mittlerweile halte ich uns auch für professionell genug um aus der Masse der vielen anderen Jung-Designern (etwas mindestens)herauszuragen .

Die Zweifel kann ich natürlich verstehen, aber da es uns (geteiltes Leid ist halbes Leid) wichtig ist eigene Aufträge zu haben und unser eigener Chef zu sein nehmen wir die Umstände (Bürokratie, Steuererklärung usw.) die eine GbR mit sich bringt gerne in Kauf. Auch sind die Erfahrungen die man dabei sammelt sicher später nur von Nutzen (und nicht von Nachteil).

Was wollen wir machen?

Wir wollen Websiten erstellen die dynamisch (PhP + My Sql) und grafisch ansprechend sind, aber trotzdem "aufgeräumt" wirken.

Welche Kundengruppe wollt ihr ansprechen?

Normalerweise kosten Seiten die in Php erstellten werden und CMS besitzen (sehr) viel Geld. Wir wollen auch kleineren Betrieben CMS Lösungen anbieten, die bei größeren Agenturen in die Tausende Euro gehen würden. Ich will damit nicht sagen das solche Preise überteuert sind. NEIN! Nur haben wir halt den Vorteil das wir noch zuhause wohnen, keine Büromiete zahlen alle anderen Lebenswichtigen Dinge bezahlt bekommen.
Deswegen sind für uns 1000€ soviel wie sagen wir 3000€ für eine Agentur. Das wollte ich mal gesagt haben, weil hier ja so oft über die Preisvorstellungen von Jung-Designern gelacht wird (9.9€).

Wie sieht der Finanzierungsplan aus, bzw. wie finanziert ihr?

Da wir keine laufende Kosten haben. Sondern nur einmalig Soft- und Hardware kaufen müssen. Wird die Finanzierung anfangs aus unseren Ersparnisen kommen. Nach jedem Auftrag kann dann über neue Investitionen nachgedacht werden. Auch überlegen wir ob ein Resellerangebot, vieleicht eine sinnvolle Erweiterung unseres Services sein könnte.

Wie wollt ihr die Geschäftstätigkeiten untereinander regeln?

Jeder ist zu 50% an der GbR beteiligt, so verhält es sich auch mit der Verteilung des Gewinns. Die Aufgabenbereiche sind klar geteilt: Programmierung, Design und Kundenkontakt/support.
Die Planung wird allerdings zusammen gemacht.

Wie gross ist eure Marktchance, bzw. wie gross ist der Markt, in dem ihr auftreten möchtet?

Wir denken, dass es viele kleinere Betriebe gibt, die noch keinen Internet Auftritt haben, weil sie das Kosten-/ Nutzenverhältnis als zu gering ansehen. Auch sind ihnen die Kosten zu unübersichtlich, da ja nicht nur Erstellungs sondern auch Wartungskosten anfallen.
Unsere Erstellungskosten sind zwar nicht gerade gering (für klein Betriebverhältnisse ). Allerdings können die Betriebe die Seiten selber warten . Wir erwarten natürlich nicht das wir die Hunderttausende von Euros verdienen, aber doch so manches Geld verdienen.

Wieso willst du ausgerechnet selbständig werden?

Wir wollen, wie schon oben erwähnt selbstständig werden, da wir unserer eigener Chef sein wollen und Erfahrungen sammeln wollen. Auch macht sich eine eigene Firma im Lebenslauf gut ;-)
Auch zeigt eine Firma, dass man nicht nur mal so eben sagt:"Hey, ich bin Webdesigner", sondern sich wirklich damit befasst.

Wieso sollst gerade du der richtige sein?

Wir haben schon Erfahrungen im Bereich Webdesign (Schulseite, Wettbewerbe usw.). Auch arbeitet mein Vater in einer ähnlichen Branche und könnte uns Aufträge und Kontakte verschaffen.

Welche einzigartige Leistung soll euch von euren Konkurrenten abheben?

Dynamische Websiten zu günstigeren Preisen, als bei anderen Agenturen!


Sagt mir doch bitte, ob da irgendwas eurer Meinung nach ganz schrecklich falsch ist !
Achja konkrete Buchtipps wären toll (alle Bücher über BWl, jura und Steuern ist etwas zu allgemein).

Geändert von selbständig03 (02.02.2003 um 19:22 Uhr).
selbständig03 ist offline  
Alt 02.02.2003, 16:59   #4
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Zitat:
Dynamische Websiten zu günstigeren Preisen, als bei anderen Agenturen!
Du weist aber schon, dass ihr da nicht die ersten wärt?

Ansonsten klingt das schon etwas 'vernünftiger' als das was man sonst so hier liest,

wünsch euch natürlich Viel Erfolg, lasst euch aber (gerade wegen des jungen Alters) nochmal bei IHK o.ä. beraten falls ihr das noch nicht getan habt.

Dort werden mit Sicherheit nochmal einige Aspekte angesprochen wo ihr dann sagt "oh naja hmmm".

Wissen schützt hier ganz klar vor späteren Problemen

BTW., was sagen denn BEIDE Eltern dazu? Also von dir und von deinem Mitstreiter.

Macht euch aber darauf gefasst, dass die Antwort vom Vormundschaftsgericht sehr lange auf sich warten lassen kann, zumal wohl jeder getrennt dort 'antanzen' muss.


Bist du dir über die Konsquenzen daraus völlig im Klaren? (die wären?)

Hoffe du verstehst das nicht falsch, und nimst die Hilfe- und Fragestellungen dankend an
doomedia ist offline  
Alt 02.02.2003, 17:10   #5
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Natürlich sehe ich es als Hilfe ich habe mal probiert die Aspekte die du/Sie angesprochen haben, besser auszuformulieren.

Nein natürlich die ersten sind wir nicht. Allerdings in unserer Gegend einer der ersten. Ich denke auch da wir schon in der Zeitung waren und das bald wahrscheinlich nochmal, dass wir vieleicht bald durch Mund zu Mund Propaganda ausreichend Aufträge bekommen (sehr viele können wir ja zu zweit sowieso nicht neben der Schule machen).

Alle 4 Elternteile sind, damit voll einverstanden und unterstützen uns.

Mein Freund hat schon einen Brief ans Vormundschaftsgericht mit der Unterschrift beider Eltern geschrieben. In frühestens zwei Wochen wissen die ob sie zuständig sind, hat man uns gesagt.

Bist du dir über die Konsquenzen daraus völlig im Klaren?

Uns ist klar, dass man durch seine Unterschrift "ganz schönen Müll machen kann", deswegen werden alle Entscheidungen die über bestimmte Limits gehen von unseren Eltern abgezeichnet werden müssen.

Geändert von selbständig03 (02.02.2003 um 17:13 Uhr).
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Alt 02.02.2003, 17:34   #6
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Yup, ich muss sagen, diese Worte aus dem Mund eines 15jährigen zu hören, hat mich wirklich gerade etwas überrascht! Respekt! Ich denke ihr habt euch wirklich schon etwas mehr Gedanken gemacht, als die meisten anderen Möchtegern-Jungunternehmer!

Wichtig ist einfach vorab mal, dass ihr euch über die doch recht hohen Initialkosten welche euch durch die Gründung entstehen (Software-Lizenzen, techn. Infrastruktur, Gründungskosten, Anwalts- und evtl. auch buchhalterische Beratung etc.).

Aber wie gesagt, es tönt bei euch schon recht gut und wenn ihr das den Leuten vom Vormundschaftsgericht so verklickern könnt, dann habt ihr doch eine gute Aussicht auf ne Chance!

Noch zu den Buchtipps: speziell für die Gründung siehe Sticky-Thread von doomedia. Und was bei euch halt vorwiegend das Problem sein wird, dass ihr keine grosse Ahnung von betriebswirtschaftlichen Sachen habt. Da wärt ihr ganz bestimmt gut beraten, wenn ihr in der Verwandtschaft jemand aus diesem Bereich hättet, der euch in zwangsläufig auftauchenden Fragen zur Seite stehen könnte.

Zum Schluss noch was Wichtiges: vergesst neben dem ganzen Spass die Schule und evtl. weiterführende Ausbildungen nicht. Denn das Problem ist nicht mal gross, dass ihr irgendwelche Zertifikate haben müsstet, doch ne solide Ausbildung kann auch ungemein helfen, falls es dann halt mit dem Geschäft trotzdem nicht klappt.

Wünsche auf jeden Fall mal viel Erfolg!!!

Gruss Adi
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Alt 02.02.2003, 17:51   #7
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Erstmal Danke, für den ersten Satz (den ich als kleines Kompliment aufasse).
Sticky Thread habe ich schon durchgelesen es standen auch einige interessante Sachen drinne.
Wegen dem Schule nicht vernachläßigen, mehr als 5000€ pro Jahr können wir nicht verdienen, da sonst Kindergeld von jeweils 2900€ wegfallen würde. Und das würde heißen das wir deutlich mehr als 11.000€ verdienen müssten was Anfangs wohl absolut unrealistisch ist.

Das Problem Bwl, Jura und vorallem Steuern sehe ich auch.
Dazu gleich mal ein paar fragen:

1. Wie oft im Jahr muss eine GbR eine Steuererklärung machen.
Da wir halt unter 2500€ pro Kopf verdienen müssen, habe ich gehört das einmal pro Jahr reicht.

2. Bei 5000€ Einahmen müssen wir wenn ich das richtig sehe, keine Mehrwertsteuer, keine Einkommenssteuer und auch keine Krankenkasse abschließen. Wenn man mit den Kunden Verträge abschließt in den Konventionalstrafen im Einverständnis des Kunden aussgeschloßen werden braucht man doch keinen Rechtschutz (nur einen von einem Anwalt ausgetüfftelten Wasserdichten Vertrag).

3. Könnten wir, wenn wir 6000€ im Jahr verdienen für 1000€ Ausgaben also Innvestitionen machen und unsere Eltern würden das Kindergeld weiterbekommen, weil wir dann ja nur "2500€"pro Kopf verdienen?

4. Name einer GbR. Darf eine GbR einen phantasie Namen Tragen?
Z.b. Liquid-Design, Inhaber Xy+Yx .

Geändert von selbständig03 (02.02.2003 um 19:48 Uhr).
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Alt 02.02.2003, 20:13   #8
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Also, Fragen 1-3 kann ich dir leider nicht beantworten, weil ich nicht aus Deutschland bin. Aber das ist auch genau der Grund, wieso ich da Anwalts- und Buchhalterberatungsgebühren als relevante Kosten aufgeführt habe. In solchen Fragen kommst du nämlich meistens um professionelle Beratung nicht herum, vor allem wenn es sich um individuelle Dinge handelt. Und da ist dann halt eine Auskunft am schnellsten und verlässlichsten, wenn aber sicherlich nicht ganz billig!

Zu Frage 4 findest du hier entsprechende Auskunft. Ausserdem habe ich dir unten noch drei Threads, welche von der Namensgebung handeln:

http://www.traum-projekt.com/forum/s...ht=firmennamen
http://www.traum-projekt.com/forum/s...ht=firmennamen
http://www.traum-projekt.com/forum/s...ht=firmennamen

Gruss Adi
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Alt 02.02.2003, 22:24   #9
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auch von mir schonmal danke für die Antworten

Bei unserer Krankenversicherung ist eine Selbstversicherung beim Überschreiten des Betrags von 350€ / monat (bzw. 4200€ / jahr) nötig.

Zitat:
lasst euch aber (gerade wegen des jungen Alters) nochmal bei IHK o.ä. beraten falls ihr das noch nicht getan habt.
ja, wir haben schon einen Termin...


ich habe nochmal eine Frage zur Firmengründung mit der Rechtsform GbR...
Also zuerst benötigen beide Gründer des Unternehmens die Zustimmung des Vormundschafts- Gerichts und der Eltern.

Auf mbu-online.com steht
Zitat:
Im Unterschied zur OHG kann jedoch nicht einmal verhindert werden, daß sich eine GbR gründet. In der Wirtschaft mag dies bewußt geschehen, doch vom Prinzip her erfolgt die Gründung einer GbR automatisch - ob man es will oder nicht. Dazu reicht es, wenn sich zwei oder mehrere Personen (können auch Firmen sein) zusammentun, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen.
- Benötigen wir diesem Fall zur Arbeit innehalb einer GbR also beide einen Gewerbeschein?

- Werden die Einnahmen pro Kopf oder auf die GbR angerechnet und entprechend versteuert?

- gäbe es nur theoretisch rein rechtlich einen unterschied, ob wir nun beide ein Einzelunternehmen betreiben und als "Partnerfirmen" Aufträge erledigen würden oder wäre dass dann schon automatisch ein Arbeitsverhältniss im Rahmen einer GbR?


Danke
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Alt 02.02.2003, 22:35   #10
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zu 1) ja, jeder braucht einen Gewerbeschein
zu 2) ja, jeder versteuert seinen laut GbR-Vertrag ihm zustehenden Teil des gemeinschaftlichen Gewinns selber
zu 3) bin ich überfragt
Thomas ist gerade online  
Alt 02.02.2003, 22:42   #11
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Zu 3)

7.188 €/Jahr darfst du max. verdienen damit deine Eltern weiter Kindergeld erhalten (dürfen).

Siehe sticky *g*
doomedia ist offline  
Alt 03.02.2003, 00:13   #12
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Original geschrieben von xStream
Zitat:
- gäbe es nur theoretisch rein rechtlich einen unterschied, ob wir nun beide ein Einzelunternehmen betreiben und als "Partnerfirmen" Aufträge erledigen würden oder wäre dass dann schon automatisch ein Arbeitsverhältniss im Rahmen einer GbR?
Soweit auf beiden Seiten Einzelunternehmer stehen ist das natürlich kein Arbeitsverhältnis. Es handelt sich dabei, zumindestens in meisten Bereichen des Webdesigns um einen Werkvertrag der von beiden Seiten erfüllt werden muß. (Lebendiges Beispiel: der Maler, der von mir beauftragt wird ist nicht für die Zeit der Erstellung des Werkes(Hausanstrich) mein Angestellter)

Der erste Teil der Frage ist etwas diffenzierter zu betrachten:

In dem Moment, wo sich zwei oder mehrere Einzelunternehmer, aber auch Personengesellschaften udergl. , zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zweckes zusammentun, ist bereits eine GbR automatisch entstanden. Ohne das es eines Gesellschaftvertrages bedarf oder es den Beteiligten eigentlich bewußt ist. Dann treten nur die einschlägigen Bedingungen des BGB (§§ 704 ff) über die GbR in Kraft. (Sinn des so oft erwähnten GbR-Vertrages ist nur, die abstrakten Regeln des "GbR-Rechtes" des BGB zu individualisieren)

Wenn dieser "Auftrag" erfüllt ist, löst sich eine solche "automatische" GbR auch wieder von selbst auf. Rein juristisch gesehen ist die tägliche Fahrgemeinschaft zur Schule oder zur Arbeit bereits eine GbR ....

Besteht ein GbR-Vertrag, also ein bewußter Akt, dann ist die Gesellschaft in der Regel erst dann beendet, wenn der vereinbarte wirtschaftliche Zweck erreicht wird oder wenn die Gesellschaft vertragsgemäß beendet wird. Aber auch das ist alles etwas komplizierter als es hier in der Kürze dargestellt werden kann .... Denn wie gesagt: wenn kein, meist schriftlicher, individueller Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wurde, dann gelten wieder die allgemeinen Regeln der §§ 704 ff BGB ....

Allerdings: Egal ob "automatische GbR oder "bewußte" GbR - die Haftungen der Gesellschafter, die innervertraglich individuell im Innenverhältnis - meistens ohne Wirkung auf das Außenverhältnis (zum Kunden oder Auftragnehmer) - anders geregelt werden können, genau wie z.B. die Gewinnverteilung - bestehen auch über diesen Beendigungszeitpunkt hinweg.

Das mag sich jetzt alles ein wenig kompliziert anhören, ist es auch teilweise - aber es handelt sich dabei auch um ein sehr komplexes Thema. Deshalb sollte man sich auch genau überlegen was man macht ....

Abstrakt gesehen macht es rein Haftungsrechtlich keinen Unterschied, ob ein Einzelunternehmer oder eine GbR beauftragt wird. Der Einzelunternehmer wie auch die Gesellschafter der GbR haften unbeschränkt.

Allerdings: Im Idealfall ist bei zwei oder mehreren Gesellschaftern vielleicht mehr zu holen als bei einem Einzelunternehmer .... Wie gesagt im Idealfall ...

Thomas

Geändert von ::..Thomas..:: (03.02.2003 um 02:40 Uhr).
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Alt 03.02.2003, 15:22   #13
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@doomedia

Zitat:
7.188 €/Jahr darfst du max. verdienen damit deine Eltern weiter Kindergeld erhalten (dürfen).
So ich habe mal beim Besoldungsamt angerufen, bis ich 18 bin, bleibe ich hier in SH ein Kind und meine Eltern bekommen Kindergeld.

Ich kann so viel verdienen, wie ich will....

MILLIONEN €€€€€€€

Jetzt werde ich mal bei unserer Krankenkasse anrufen und schauen wie viel ich verdienen darf, bis ich mich selbstversichern muss...

Nachtrag: Auch bei unserer Krankenkasse kein Limit...
Juhuhu, dass heißt ich kann soviel ich will verdienen muss allerdings halt wenn es über die Freibeträge geht Steuern zahlen!!!!

Geändert von selbständig03 (03.02.2003 um 18:25 Uhr).
selbständig03 ist offline  
Alt 03.02.2003, 19:37   #14
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Die OHG ist inzwischen relativ selten geworden. Zur Gründung benötigt man wenigstens zwei Gesellschafter, jedoch kein Mindestkapital. Beide bzw. alle Gesellschafter müssen ein Gewerbe anmelden. Vorher muß natürlich ein Gesellschaftsvertrag geschlossen worden sein. Außerdem müssen die Beteiligten ihre Unterschriften von einem Notar beglaubigen lassen (was jedoch nicht mit einer notariellen Gründung verwechselt werden darf). Schließlich wird die Gesellschaft noch im Handelsregister eingetragen. Danach existiert eine Rechtsform, bei der sämtliche Gesellschafter uneingeschränkte Geschäftsführungsbefugnis besitzen. Im Gegenzug dazu muß jeder aber auch uneingeschränkt, also mit dem gesamten Privatvermögen haften. Diese Haftung geht sogar noch etwas weiter. Sie wird nämlich als "solidarische Haftung" bezeichnet, was bedeutet, daß gegebenenfalls auch ein einziger für die Fehler anderer haften muß - selbst wenn er sie nicht zu verantworten hat. In der Praxis bedeutet das für Gläubiger einer OHG (auch einer GbR) sie können sich einen Gesellschafter heraussuchen und müssen nicht die ganze Firma bzw. sämtliche Gesellschafter verklagen. Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Komplementär einer KG.

Die KG ist nämlich direkt aus der OHG abgeleitet worden. Allerdings existieren hierbei zwei unterschiedliche Gesellschaftertypen. Einerseits gibt es mindestens einen Komplementär und andererseits ebenfalls mindestens einen Kommanditisten. Die Regel ist jedoch ein oder wenige Komplementäre und viele Kommanditisten. Dabei ist der Komplementär mit einem Einzelunternehmer, im Falle mehrerer Kommanditisten mit den Gesellschaftern einer OHG vergleichbar. Insbesondere hat er bzw. haben sie die Geschäftsführungsbefugnis sowie die vollständige, ggf. solidarische Haftung. Die Kommanditisten sind dagegen eher als Geldanleger zu betrachten. Sie müssen eine Einlage bringen, haften aber auch nur bis zu deren Höhe. Darüber hinaus haben sie nur wenig Mitspracherechte, in erster Linie eher Kontrollrechte. Die KG wird häufig unterschätzt. So ist sie beispielsweise in vielen Fällen eine ideale Familiengesellschaft, was unter Umständen steuerliche Vorteile haben kann. Dies trifft vor allem dann zu, wenn man seine Kinder zu Mitunternehmern macht. Dazu werden sie als Kommanditisten beteiligt und nehmen so am Gewinn der Gesellschaft teil. Dieser Gewinn bleibt einerseits in der Familie, andererseits wird er nicht so hoch besteuert, da auch minder- jährige Kinder, ja sogar Säuglinge bereits über die gleichen Steuerfreibeträge verfügen wie Erwachsene. Das Risiko ist hingegen sehr beschränkt, da die Kinder schließlich nur mit ihrer (niedrigen) Einlage haften müssen. Allerdings macht eine solche Konstruktion nur dann einen Sinn, solange die Kinder kein eigenes Einkommen von anderer Seite haben.

Muss man den Gesellschaftsvertrag bei einer OHG oder KG vor dem Gewerbeschein abschließen?
selbständig03 ist offline  
Alt 04.02.2003, 01:08   #15
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Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
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::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo selbstständig03,

Dein Engagement in allen Ehren ... aber dennoch stellt sich mir die alte "juristische" Frage: Cui bono?

Du hast zwar, vielleicht intuitiv, eines der leider weitverbreiteten wesentlichen juristischen Prinzipien verstanden (neudeutsch nennen wir es "copy+paste"). Aber nicht alles was man "copien und pasten" kann ist in dem konkretem Zusammenhang richtig und bringt "Mehrwert".

Aber wahrscheinlich ist das nur Zufall.

Denn Deine Erkenntnisse beruhen auf intensiven Literaturrecherchen (Aufsätze, Lehrbücher, Kommentare und Studium der verschiedenen Gerichtsurteile = stundenlanges Recherchieren in der UB oder der Gerichtsbibliothek - so sind z.B. meine Artikel entstanden), Du besitzt aufgrund eines Studiums zumindestens einen Überblick über die Gesamtzusammenhänge des Zivil- und Gesellschaftrechtes.

Oder sollte ich mich da täuschen ....?

Der geneigte Leser kann an den verschiedenen Stellen der obigen Sätze die diversen im TP zur Verfügung stehenden Smilies nach Wahl einsetzen ....

So - jetzt mal einen Moment extrem ernsthaft:

1. Die meisten Fragesteller im TS wie auch im gesamtem übrigem TP verlassen sich hier auf die Korrektheit der Antworten, die allerdings nur das Grundprinzip aufzeigen sollen, können und dürfen.

2. Die Beantwortung von Fragen im juristischem und steuerlichen Bereich bringt diejenigen, die hier fundiert Antworten immer wieder in den Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz.

(Für die historisch Interessierten: Es handelt sich hierbei, wie bei noch (zu) vielen Gesetzen, um eine Vorschrift aus dem 3. Reich.

Dieses 1935 in Kraft getretene Gesetz diente dazu das Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte zu stützen bzw zu verschärfen.

Es ist dann, wie viele andere Gesetze aus dem 3. Reich, nahezu unverändert in das Rechtssystem der BRD übernommen worden und führte bis vor ein paar Jahren mehr so eine Art "Schneewittchen" Dasein. Allerdings vor dem Hintergrund der sich immer mehr verschärfenden "Wettbewerbssituation" im RA-Bereich wird es in den letzten Jahren immer wieder gerne, besonders zu Zwecken der Abmahung, "aufgeweckt")

So bekomme ich z.B. mehrere E-Mails per Monat, in der mir völlig unbekannte Personen Ratschläge zu konkreten Problemen haben wollen. Vielleicht habe ich ja eine Art "Abmahnungsphobie" entwickelt. Aber manchmal kann ich nur noch grinsen. Denn "Juristen" haben eben halt eine gewisse eigene Sprache, derer sie sich nicht entledigen können ... Die versteht und erkennt man dann irgendwann. Solche Mails gehen dann entweder in die Tonne oder werden mit einem Standardsatz beantwortet.

3. Diese Themen sind einfach zu komplex und zu schwierig um auch da noch rumzudilettieren. Zumindestens sollte man in Ansätzen Wissen wovon man redet oder schreibt. Ich fühle mich ja auch nicht dazu berufen eine Operation am offenem Herzen durchzuführen, weil ich irgendwann mal das Buch "1000 praktische Gesundheitstipps" in der Buchhandlung in der Hand hatte.


So - jetzt könnt ihr gerne wieder auf mich einschlagen....

MasterL
::..Thomas..:: ist offline  
 

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