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Hallo Arne,
da gibt es extrem viel Urteile von verschiedenen OLG und auch dem BGH zu.
Die generelle Tendenz ist die, das der "ältere" Name gilt. Da hier dieser Name mittels Marke gesichert ist, kann Euer Kunde gegen den Inhaber aus Markenrecht vorgehen.
Fraglich ist allerdings, da es sich bei einem Stuerberater um einen Kammerberuf handelt, ob das Standesrecht der Steuerberater überhaupt den Schutz eines Namens als Marke zuläßt. Die Tatsache, das der Name erfolgreich geschützt ist, steht einem Verstoß gegen das Standesrecht der Str.ber. durch Führung der Marke nicht entgegen. Insofern ist das Standesrecht das "höherrangige" Recht.
Das DPMA überprüft nur die Schutzwürdigkeit der Marke. Nicht die Berechtigung des Antragsteller gem. anderen Gesetzen eine solche Marke im Geschäftsverkehr zu verwenden.
Wenn ein Verstoß gegen das Standesrecht besteht, dann kann der jetzige Domaininhaber trotz Markenrecht einwenden, das der Kunde gar nicht zur Führung einer Marke berechtigt ist. Wie gesagt: Standesrecht und Markenrecht sind zwei paar verschiedene Schuhe. Das sollte zur Ausschaltung des Prozeßrisikos vielleicht vorher geklärt werden. Von dem Kunden.
Aber generell reicht natürlich und ist auch Voraussetzung für einen evt. Prozeß, das der jetzige Inhaber vorerst zur Aufgabe der Domain aufgefordert wird.
unter dem Stichwort "Domain Urteil müßtest Du genug finden. Habe meine "Urteilssammlung" hier leider nicht greifbar.
Thomas
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