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16.02.2003, 19:07
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Köln
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unterlassungsklage
Da ich keine Lust habe auf eine Unterlassungs Klage und auch kleine Lust habe 300 € ans dpma abzudrücken, habe ich mich nun entschlossen erstmal keinen firmennamen zu nutzen. ist es denn erlubt Vorname Nachname - Webdesign, Computer und Zubehör auf die fensterscheibe zu kleben bzw auf visitenkarten zu schreiben. danke
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16.02.2003, 19:22
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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klar, in dieser Form ist das rechtmäßig. Wichtig ist eben nur, daß es sich beim Zusatz deines Namens um eine Beschreibung deiner Tätigkeit handelt und nicht den Eindruck erweckt, als handele es sich um eine Firma mit Handelsregistereintrag. Beispielsweise wäre der Zusatz "... New Media" schon kritisch, "... Internetdienstleistungen" hingegen ok.
Gruß
Ratze
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16.02.2003, 19:34
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Göppingen
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hallo bourne,
dezenter hinweis: dein betreff könnte ruhig etwas aussagekräftiger sein. wenn du deinen namen auf die fensterscheibe kleben willst, nur zu; bei visitenkarten ist es sogar gar nicht so ungewöhnlich, dass ein name draufsteht. wenn du dein gewerbe anmeldest, wirst du sehen, dass ein firmenname nicht unbedingt angegeben werden muss - das gewerbe läuft dann einfach unter Fa. Vorname Nachname, für eine one man show geht das in meinen augen völlig ok.
was mich aber wundert ist, du stellst hier stellenangebote für 'webmaster' ein, gleichzeitig sind dir 300 euro zu schade, die ja langfristig eine gute investition sind. sorry, klingt für mich so, als hättest du gerade erst deinen unternehmergeist entdeckt, meinst (fälschlicherweise!) mit webdesign + co. geld machen zu können, und hast nicht mal ahnung von webdesign und von geschäftlichen dingen. mir tut's ehrlich gesagt leid um die leute, die sich die mühe gemacht haben und dir ne bewerbung geschickt haben. das musste ich jetzt grad mal loswerden.
gruss, annastesia
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16.02.2003, 19:41
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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jap, wollte eigentlich auch grad was in die Richtung schreiben, da die Posts hier im Traum_Start doch von wenig Ahnung von den "Basics" der Geschäftstätigkeit zeugen. Ich möchte auf keinen Fall ein Spielverderber sein und dich von deiner Tätigkeit abhalten.
Nur möchte ich dir raten, die ganze Sache etwas professioneller, sprich engagierter anzugehen. Und dazu gehört halt auch das Studium von einigen Büchern, das Aneignen des technischen Grundwissens über Webdesign und die damit verknüpften Bereiche, das Beiziehen eines Anwalts für wichtige Fragen etc..
Gruss Adi
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16.02.2003, 20:14
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Köln
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Ich gründe das Unternehmen in ca 3 Monaten, in dieser Zeit habe ich vor mich genaustens zu informieren, was ich hier tue, parallel dazu lese ich natürlich Bücher. Ich kenne mich sehr wohl aus und habe evt die frage nicht richtig gestellt. Ich würde den Namen ja schon später schützen, jedoch wollte ich direkt beim einstieg in bussines die kosten im ersten monat so gering wie möglich halten.
PS. Anna;
Ich stelle keine Stellenangebote ein, suche jedoch legendlich NUR Firmen, welche mit miener Agentur Kooperieren würden .
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21.02.2003, 20:04
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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... es ist zwar ein altes und oft durchgekautes Thema, aber jetz muss ich noch einmal fragen bzw. ausdrücken wie ich es verstanden habe, ich darf mich nicht z.B. Maxximum Creativity, Feldweg 22, 12346 Testhausen ... nennen, aber ich könnte mich
Maxximum Creativity
Hans Mustermann
....
nennen oder?
oder muss unbedingt noch das Inhaber vor den Namen?
Ich gehe jetz mal davon aus, dass da jetz keine Rechte auf den Namen der Firma bestehen.
Aber das mit der Unterlassungsklage versteh ich nicht so ganz, die bekommt man doch bestimmt nur wenn ich mich jetz z.B. P*retec, Hans Mustermann nennen würde oder?
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