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18.02.2003, 01:35
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2003
Ort: Saarbruecken
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in junges Unternehmen einsteigen?
Hallo!
Ich hätte mal eine Frage. Bekannte von mir gründeten vor einem Jahr eine Internetagentur. Nun (nach meiner erfolgreichen Ausbildung als Mediengestalter) überlege ich, in dieses Unternehmen als 3. Führungsperson einzusteigen. Wie geht sowas von statten? Bekomme ich Unterstützung vom Staat? Bekommt man Überbrückungsgeld? Wenn ja, wieviel ungefähr und wie lange? Was muss ich genau beachten? Worauf kommt es an? Fragen über Fragen... Die Infos, die ich hierüber von Arbeitsamt und IHK bekam, ließen zu wünschen übrig. Man wird dort leider einfach nur "abgespeist". Wenn man Glück hat, bekommt man Informationsmaterial (2 Seiten Allgemein-Lalle).
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
Käptn_M
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18.02.2003, 08:11
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Hi Käptn_M
Ich denke mal, dass du nur auf nennenswerte Unterstützungsbeiträge hoffen darfst, sofern du zur Gründergemeinschaft gehörst. Ansonsten wird das als ganz normaler Berufseinstieg gewertet, was es ja in deinem Fall wahrscheinlich ist, wenn das Unternehmen bereits besteht.
Kann aber durchaus Unterschiede von Bundesland zu Bundesland geben, insofern sollten Stellen wie IHK und Arbeitsamt schon am Besten darüber Bescheid wissen.
Sonst nochmal etwas hartnäckiger nachfragen und evtl. eine andere Auskunftsperson verlangen
Gruss Adi
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18.02.2003, 10:32
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2003
Ort: Saarbruecken
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Danke
Danke mal für Deine Infos.
Ich wollte als 3. Führungsperson (3. Geschäftsführer) dort einsteigen. Dann bekommt man doch Überbrückungsgeld n halbes Jahr, oder?
Mit welchen Unterstützungen über welchen Zeitraum kann man da noch rechnen?
Grüße
Käptn_M
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18.02.2003, 10:56
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
am besten gucktst Du einleitend mal hier. Dort sind im Ansatz mit weiterführenden Informationen die Leistungen des Arbeitsamtes erläutert.
Das Überbrückungsgeld setzt selbstständige Tätigkeit voraus. Ob Du als GeFü selbstständig bist kommt drauf an. Wenn Du Teilhaber bist, dürftetst Du als Gesellschafter selbstständig im Sinne der Regelungen sein. Als angestellter GeFü logischerweise nicht. Aber auch da gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Lohnzuschüße (Dauer der AL ist entscheidend) Diese Lohnzuschüße luafen in der Regel über 6 Monate. Bei Neugründungen bis zu 12 Monate. Fraglich ist, ob die Fa. noch als Neugründung zu rechnen ist ... Die Höhe der Förderung beträgt bis zu einer gewissen EK Grenze meistens 50% ist aber auch verhandlungsabhängig.
MasterL
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19.02.2003, 00:27
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2003
Ort: Saarbruecken
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Arbeitsamt
Vielen Dank für Deine Hilfen und Deinen Link zur Info-Seite.
Die Frage, die sich mir stellt, ist nur, ob das Überbrückungsgeld, bzw der Existenzgründerzuschuss auch erfolgt, wenn man in ein bereits bestehendes Unternemhen als Geschäftsführer einsteigt. Das Unternehmen ist ein Jahr alt und noch am Anfang. Wenn ich keine Unterstützung bekomme, habe ich kaum Chancen, da das Unternehmen im Moment nicht genug Gewinn für 3 Personen abwirft.
Grüße
Käptn_M
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20.02.2003, 09:24
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Re: Arbeitsamt
Zitat:
Original geschrieben von Käptn_M
Das Unternehmen ist ein Jahr alt und noch am Anfang.
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Genau daran wird wahrscheinlich dein Gesuch scheitern. Nach einem Jahr Geschäftstätigkeit ist ein Unternehmen zwar noch in der Startup-Phase, doch keineswegs eine Neugründung mehr.
Die Frage ist sowieso ob ein Unternehmen dieser Grösse schon eine so gut besetzte Führungsetage braucht. Und eben auch klar ist, dass du als Existenzgründer erst mal mit grosser Wahrscheinlichkeit unten durch musst, da es nicht gleich am ersten Tag beginnt Geld zu regnen
Gruss Adi
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20.02.2003, 12:13
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Re: Arbeitsamt
Zitat:
Original geschrieben von Käptn_M
Vielen Dank für Deine Hilfen und Deinen Link zur Info-Seite.
Die Frage, die sich mir stellt, ist nur, ob das Überbrückungsgeld, bzw der Existenzgründerzuschuss auch erfolgt, wenn man in ein bereits bestehendes Unternemhen als Geschäftsführer einsteigt. Das Unternehmen ist ein Jahr alt und noch am Anfang. Wenn ich keine Unterstützung bekomme, habe ich kaum Chancen, da das Unternehmen im Moment nicht genug Gewinn für 3 Personen abwirft.
Grüße
Käptn_M
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Kurzer Anruf beim Arbeitsamt wirkt Wunder. Da bekommst du Auskunft von erster Instanz. Solltest du bei einem Einstieg ins Unternehmen keine Unterstützung bekommen, gründest du
'ne Einzelfirma und steigst später in das Unternehmen ein.
Grüssle
Karl
__________________
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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