Kaum Google gedroht, schon was gefunden
Zitat:
Anforderungen an Räume, die zur Arbeitsstätte gehören
Bei der Beschäftigung von mehr als zehn Arbeitnehmern, oder wenn die Art der Tätigkeit dies erfordert, ist ein Pausenraum in der Nähe des Arbeitraumes erforderlich. Beim Umgang mit Gefahrstoffen oder mit biologischen Agenzien ist in jedem Fall ein Pausenraum zur Verfügung zu stellen.
Die Grundfläche eines Pausenraums muß mindestens 6 Quadratmeter und die lichte Höhe mindestens 2,50 Meter betragen. Falls die Art der Tätigkeit dies erfordert sind Umkleideräume und Waschräume bereitzustellen. In der Nähe der Arbeitsräume sind Toilettenräume mit einer ausreichenden Anzahl von Toiletten und Handwaschbecken zur Verfügung zu stellen. Anforderungen an die Beschaffenheit, Ausstattung und Lüftung der Toilettenräume enthält die ASR 37/1.
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Naja, dieses Forum ist ja irgendwie auch eine Art Archiv, gelle
