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12.03.2003, 13:17
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2003
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Als Student, jaja, ich weiss :-)
Hallo!
Ich habe bereits Aufträge in Aussicht und die müssen dringend unterschrieben werden /rechtlich unter Dach und Fach gebracht werden.
Dafür müsste ich alsbald eine Firma gründen, ist klar.
Ich bin derzeit noch Student, bin 23 Jahre alt und bekomme das Kindergeld von meinen Eltern überwiesen.
Ausserdem ist meine Freundin schwanger und wir wollen heiraten (gut für Einkommenssteuer stimmts?).
Nun stehe ich vor einem Problem, gehe ich den Ich-AG-Weg, dann kann ich allerfrühestens in 3 bis 4 Monaten das Gewerbe anmelden, verliere meine elterliche Krankenversicherung und mein Kindergeld. Allerdings hab ich ja auch 600 EUR im Monat von der Ich-AG.
Über die Geschäftsidee habe ich mir lange Gedanken gemacht und auch betriebswirtschaftliche Rechnungen durchgeführt, da ich bei einem Freund gesehen habe, was passiert, wenn man das nicht macht (verschleppte Insolvenz, böse Sache!).
Danach wird die Firma im ersten Jahr einen Reingewinn von weniger 3500 EUR machen. Also bleibt mir mein Kindergeld und die elterliche Krankenverischerung.
Stimmt doch alles oder? (ich habe das aus dem Gründungs-FAQ-Post nicht genau herauslesen können).
Was würdet Ihr machen? Ich frage das, da ja viele von euch größere unternehmerische Erfahrung haben.
Angenommen ich gehe morgen zum Gewerbeamt und melde eine Software-Bude an, ab wann ist die rechtlich handlungsfähig?
Kann ich eigentlich das Firmenkonto auch über ein Privatkonto auf meinen Namen führen?
Danke!
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12.03.2003, 17:12
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2002
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Soweit ich weiß kannst du sofort anfangen zu arbeiten und deine Dienstleistungen offziell anbieten wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Also, wenn du morgen zum Gewerbamt gehst und dein Gewerbe anmeldest, dann bist du ab morgen rechtlich handlungsfähig
*Alle Angaben ohne Gewähr* 
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12.03.2003, 17:24
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Zitat:
Original geschrieben von Dafman
bist du ab morgen rechtlich handlungsfähig
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Ja stimmt. Wenn auch nur für die Rechtsformen Einzelunternehmung und GbR. Alle anderen Rechtsformen wie AG, GmbH etc. entstehen erst durch den Eintrag ins HR. Das heisst, sie sind auch erst nach der Entstehung rechtsfähig.
Firmenkonto ist bei Einzelunternehmung und GbR ebenfalls relativ egal, da du ja sowieso mit deinem gesamten Vermögen haftest und keinen Buchhaltungspflichten unterworfen bist, zumindest bis zu einem gewissen Umsatz.
Gruss Adi
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12.03.2003, 19:50
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2003
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Und wie sieht das aus mit der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung usw. als studentischer Selbstständiger mit ca. 3500 EUR Jahresgewinn?
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12.03.2003, 20:12
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
guckst Du mal hier . Ist zwar von 2002, wird aber wohl noch heute gelten. Ansonsten frag mal im Studentenwerk nach. Hatte ich mal vor einiger Zeit schon gepostet - aber über die Foreninterne Suche (SW:Student) schnell wieder gefunden ....
Kann eigentlich keinen Unterschied machen, ob Du jetzt angestellt oder selbstständig tätig bist. Kommt wohl eher auf die monetären Grenzen an.
Thomas
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