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Alt 12.03.2003, 22:05   #1
TP-Senior
 
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Dafman macht alles soweit korrekt

Zweifelhafte Abmahnung wegen Verletzung der Impressumspflicht


Hallo,

ganz unerwartet hat es mich heute getroffen. Ich habe einen Brief von einem RA bekommen mit einer Abmahnung wegen Verletzung der Impressumspflicht nach §6 des TDG bekommen.
Er meint, ich habe im Wettbewerbsrechtsbereich eine Schutzrechtsverletzung seiner Mandantin (markt-scout.com GmbH) herbeigeführt. Die beanstandete Seite ist www.dx-webdesign.de (Inzwischen habe ich ein Impressum beigefügt)

Die Sachlage sieht so aus:
Ich habe vor ca. 3 Jahren eine Domain bei freedoms.de registriert: dx-webdesign.de, wo ich einfach mal ein Testprojekt starten wollte, bei dem ich Webdesign kommerziell anbiete (Meine Tätigkeit war abgeklärt mit einem Steuerberater)
Die damalige Seite bekam eine von freedoms generierte index.html mit eigenem Titel, Meta-Tags und Werbung für freedoms.
Später habe ich die Seite, die ich dort hatte, gelöscht und habe die Domain durch freedoms.de auf meine Domain www.webdesign--solutions.de weiterleiten lassen.
Wenn man jetzt auf dx-webdesign.de geht, dann sieht man den Inhalt von webdesign--solutions.de und im Titel sieht man einen Text für die nicht mehr existierende "Internetagentur".
Der Inhalt von webdesign--solutions.de besteht aus eigenen "Prognosen" für die Börse.
Jedoch wurde die Seite von mir nicht wirklich ernst genommen, u.a. auch wegen der sehr geringen Besucherzahlen. Die Site wurde außerdem nur wenige Male aktualisiert und ist seit ca. 5 Monaten gleich geblieben

Übrigens ist der RA, der mich angemahnt hat schon öffentlich aufgefallen wie ich hier gesehen habe:http://www.abmahnungswelle.de/testina.html (Artikel Engel-Abmahnwelle)

Meine Frage(n) jetzt:
Was denkt ihr dazu?
Ist durch mein Versäumnis auf der Website www.dx-webdesign.de ein Wettbewerbsnachteil für markt-scout.com entstanden?
Hat der Herr RA Recht?
Besteht aufgrund der Form und des Umfangs der Seite eine Impressumspflicht?
Wie sollte ich ihm begegnen, wenn er (wie es für mich eigentlich aussieht) absolut kein Recht hat: a) einfach ignorieren oder b) einen Brief schicken, dass seine Forderungen lächerlich sind ?


Ich frage, weil ich irgendwie schon sehr verunsichert bin durch dieses Schreiben.
Vielen Dank für alle die mir einen Tip geben und Grüße vom
Dafman




[Den Thread über die Abmahnung einer privaten Seite vor ein paar Tagen habe ich schon gelesen; Den Artikel im Portal über Impressum auch]

P.S.: Am lustigsten finde ich, dass er selber nicht die Pflichten für ein Impressum auf seiner Website beachtet hat: www.ra-dr-engel.de
Außerdem ist das Impressum von markt-scout.com mit dem Opera-Browser nicht erreichbar durch die mangelhafte Menüprogrammierung
Dafman ist offline  


Alt 12.03.2003, 22:25   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Zitat:
P.S.: Am lustigsten finde ich, dass er selber nicht die Pflichten für ein Impressum auf seiner Website beachtet hat: www.ra-dr-engel.de
Außerdem ist das Impressum von markt-scout.com mit dem Opera-Browser nicht erreichbar durch die mangelhafte Menüprogrammierung
dann kann man die doch auch erst mal abmahnen, oder?

ein berechtigtes Interesse an einer Abmahnung hast du ja nun zweifelsfrei gegen deinen Willen bekommen
Thomas ist offline  
Alt 12.03.2003, 23:14   #3
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
adrian macht alles soweit korrekt
Na aber hallo, das ist ja wohl mehr als lusch! Zwar hast du dich wohl wegen fehlendem Impressum schon schuldig gemacht. Doch nun würde ich gleich mal Screenshots und Ausdrucke von seiner Seite anlegen und ihm dies postwendend mitteilen.

Und die Abmahnung an sich ist ja auch schon recht zweifelhaft, wie MasterL bereits in diesem Thread bemerkt hat:
Zitat:
Eine Abmahnung nach §§ 1,2,13 UWG kann nur geltend gemacht werden wenn

(2) .....

1. von Gewerbetreibenden, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, die geeignet ist, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen,

2. von rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsgemäßen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen, und soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, die geeignet ist, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen,

3. von qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen sind.

Im Falle des § 1 können diese Einrichtungen den Anspruch auf Unterlassung nur geltend machen, soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, durch die wesentliche Belange der Verbraucher berührt werden,
4. von den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.
Von daher würde ich dem Herrn RA mal ne gepfefferte Antwort schreiben. Denn ob die Sache mit der Mandantin wirklich so wasserdicht ist, wage ich mal zu bezweifeln. Ausserdem würde ich mir ernsthaft überlegen, diesen RA nicht gleich auch selbst abzumahnen, denn sein Impressum ist ja auch nicht gerade, was man darunter versteht

Gruss Adi
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XING-Profil: Adrian Locher
adrian ist offline  
Alt 12.03.2003, 23:59   #4
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt
Hi,

lasts euch nicht auf Spiele ein wie mahnst Du mich ab, zahl ich es dir heim. Diese wiederwärtigen Abmahnanwälte kennen sich da meist bestens aus. Und der Schuß kann ganz schnell und teuer nach hinten losgehen.

Wenn kein Impressum da ist, ist das erst mal Abmahnfähig. Um da wieder rauszukommen, was vielleicht ja geht, sollte man unbedingt eine Anwalt konsultieren, alles andere ist russisch Roulette!

Gruß

Hardy
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dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline  
Alt 13.03.2003, 02:11   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2002
Dafman macht alles soweit korrekt
Die Frage ist ja wie gesagt hauptsächlich ob für seinen Mandanten ein Wettberbsnachteil entstanden ist. Wenn unter www.dx-webdesign.de eine Seite einer Internetagentur ohne Impressum erschienen wäre, wäre ein Wettbewerbsnachteil entstanden und die Jungs hätten einen Grund für ihre Abmahnung.

Unter der Seite sind jedoch lediglich ein paar Inhalte in Sachen Börse und nur der Titel und die Metatags beinhalten noch den Verweis auf eine Internetagentur.
Unter diesen Voraussetzungen bin ich doch auf keinem Fall ein Wettbewerber der markt-scout.com GmbH und deswegen kann auch kein Nachteil für sie entstanden sein -->also haben sie nicht das Recht mich abzumahnen ?!?!
Was meint Ihr?
Dafman ist offline  
Alt 13.03.2003, 03:21   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
So ich mich erinnere, sind im TDG und/oder im MDStv Seiten die in igendeiner Form "Börsennachrichten" enthalten - und dazu gehört wohl auch schon die Verlinkung von irgendwelchen Indizes - explizit aufgeführt ....

Es tut mir leid - ich habe keinerlei Verständnis mehr für Leute, die die grundlegenden und hier im TP hinreichend bekannten Maßstäbe des TDG und des MDSTv mißachten. Das wurde hier oft genug erwähnt.

Solangsam müßte es jeder inhalliert haben: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum - zumindestens solange man eine .de Domain hat.

Was ich persönlich von dieser ganzen "Impressumsgeschichte" halte steht auf einem ganz anderem Blatt. Es ist halt Gesetz. Wer das nicht beachtet - Egal ob er seine Website seit drei Jahren nicht mehr bedient hat oder nicht - darf sich nicht beklagen.

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man eine eigene Website vergessen kann.

Da spielt es auch keine Rolle, ob der abmahnende RA ein Impressum hat oder in China der berühmte Reissack umfällt oder nicht ....

MasterL
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 13.03.2003, 03:28   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2002
Dafman macht alles soweit korrekt
Das Internet kein rechtsfreier Raum ist weiß ich ja

Die Seite war ja auch vor 6 monaten entstanden, war ein kurzeinfall und wurde eine woche lang aktualisiert - ich hab einfach nicht an ein impressum gedacht (war natürlich ein fehler und hinweise zu dieser pflicht habe ich seit langem schon des öfteren gelesen)

aber was geschehen ist kann ja nicht rückgängig gemacht haben [solange die Zeitmaschine noch nicht erfunden ist]

Vielleicht kannst du mir ja beantworten ob meine obigen Gedankengänge falsch/richtig/... sind?
Ob ich überhaupt einen Wettbewerbsnachteil für die markt-scout.com GmbH verursacht habe oder nicht?

[Auf der Seite gibt es auch keine Links zu Indizes - Börsennachrichten gibt es da auch nicht - es sind nur ein paar gedanken zu chartanalyse aufgeführt]

Gruß
Dafman
Dafman ist offline  
Alt 13.03.2003, 18:38   #8
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
adrian macht alles soweit korrekt
Ja klar. Erstmal kann ich Hardy und MasterL nur zustimmen. Es ist tatsächlich etwas verwerflich, wenn man auf ner eigenen Seite ein Impressum vergisst, zumal diese Pflicht bei euch in Deutschland nun ja wirklich schon mehr als nur ein paar Wochen gültig ist.

Wo für mich dann der ganze Spass dann wirklich aufhört ist, wenn solche "Anwälte" reihenweise Abmahnungen vornehmen und dabei selber nicht ganz sauber sind. Denn ob der besagte RA nun wirklich so gewieft ist, sich selbst dann jedoch nicht mal an geltende Richtlinien halten kann, wage ich ganz ehrlich mal zu bezweifeln. Denn dies tut zwar generell gesehen wirklich wenig zur Sache, kann dir aber im Einzelfall schon einen Deal einbringen.

Deshalb solltest du wohl wirklich so schnell als möglich selbst einen Rechtsanwalt deines Vertrauens konsultieren und abklären, was sich da machen lässt. Denn mit der Sache von wegen wettbewerbsschädigend und so befassen sich ja immer noch die Gerichte. Da ist also absolut noch nicht das letzte Wort gesprochen und viele Dinge noch offen.

Adi
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XING-Profil: Adrian Locher
adrian ist offline  
Alt 14.03.2003, 12:05   #9
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
doomedia macht alles soweit korrekt
langsam finde ich diese abmahnungen sowas von zum erbrechen, das ist doch nur ne ABM für arbeitsunwillige anwälte...

schnell ein paar internetseiten rauskramen, abmahnen, warten aufs geld.

SO siehts doch aus.

Und immerwieder finden sie nen dummen.

Wie die anderen schon sagen, lass das nen Anwalt prüfen und wenn das Recht auf deiner Seite ist..reagier garnicht erst oder sende dem herrn ne freundliche mitteilung VON DEINEM ANWALT aus.

Wenn es ihm sooo ernst wäre würde er sich sicherlich um mehr bemühen als um eine abmahnung.

Das ist doch alles hin wie her Betrug, Anwälte die sowas machen gehören für mich in den Knast.

Aber in Deutschland darf ja jeder alles, erstrecht wenn man sie RA schimpfen darf.

Solche leute sollten sie aus der anwaltskammer schmeissen und an keinem gericht mehr zulassen.
doomedia ist offline  
Alt 14.03.2003, 12:34   #10
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
@ doomedia:

zu dieser "Betroffenheitsargumentation" sag ich jetzt überhaupt nix mehr.

Wie ich schon mal hier sagte:

1. das I-net ist kein..... blablabla
2. daher habe ich mich über die bestehenden Gesetze zu informieren.
3. wenn ich die entsprechenden Gesetze (deren Sinn ich hier jetzt nicht mehr diskutiere) nicht beachte, muß ich halt die Konsequenzen tragen ....

MasterL
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 14.03.2003, 13:47   #11
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
doomedia macht alles soweit korrekt
Betroffenheit?

Also ich hab noch keine Abmahnung kassiert, mir tun nur die leute leid die drauf reinfallen.

Ich bin sicher der letzte der sich nicht über bestehende Gesetze informiert...

Klar müssen wir uns an die Regelungen des TDG halten, darum geht's doch nicht! Mich nervt nur das RA'e & Co. das schamlos ausnutzen und das Recht für sich auslegen wie sie lustig sind.
doomedia ist offline  
 

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