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Thema: AGB f. Dienstleistungen?

  1. #1
    TP-Senior doomedia macht alles soweit korrekt
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    AGB f. Dienstleistungen?

    Huhu TP'ler

    Ich bin immernoch auf der Suche nach vernünftigen AGB (ja die könnte ich auch von einem RA erstellen lassen aber das kostet Geld ) für IT-Dienstleistungen, im besonderen für die Anwendungsentwicklung.

    Ich hatte mal eine Vorlage vom BIT oder so ähnlich..die war aber leider nichtmehr aktuell.

    Hat jemand da 'ne zuverlässige Quelle? Ich würde nämlich die Rahmenbedingungen meiner Aufträge gern über meine eigenen AGB definieren, um die Auftragsabwicklung zu vereinfachen...auf Kundenseite.

    So liest der Kunde die mitgesandten AGB, unterschreibt dann das er sie gelesen und akzeptiert hat etc... und gut ist

  2. #2
    TP-Insider daydreamer ist auf einem guten Weg Avatar von daydreamer
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    Re: AGB f. Dienstleistungen?

    Original geschrieben von doomedia
    Huhu TP'ler
    Ich würde nämlich die Rahmenbedingungen meiner Aufträge gern über meine eigenen AGB definieren, um die Auftragsabwicklung zu vereinfachen...auf Kundenseite.

    So liest der Kunde die mitgesandten AGB, unterschreibt dann das er sie gelesen und akzeptiert hat etc... und gut ist
    Hallo,

    also, wenn Du eigene AGB definieren willst, dann rate ich Dir dringend dazu, diese von einem fachkundigen Anwalt begutachten zu lassen. Falls die nämlich inhaltlich falsch oder gar "sittenwidrig" sind, zählt immer die aktuelle Gesetzgebung - und die fällt meistens zu Vorteil des Kunden aus (was ich auch für richtig halte).

    Mittlerweile haben AGB-en nach meiner Erfahrung den schlechten Ruf, das sie von Winkeladvokaten erstellt sind und nur dem Zwecke dienen, dem Kunden irgendwas Kleingedrucktes unterzujubeln, damit der Händler/Dienstleister möglicht keinen Angriffspunkt für irgendwelche Reklamationen bietet.
    Der Kunde selbst sieht solche AGB mittlerweile sehr kritisch, denn oftmals ist dies ja so formuliert, das man dies beim zügigen durchlesen gar nicht so rasch erfassen kann, erst recht nicht die rechtlichen Folgen.

    Es gibt heute bereits sehr erfolgreiche Firmen, die auf das Kleingedruckte verzichten. Sie sind der Meinung, das die gesetzlichen Regelungen ausreichen müssen - was ich auch befürworte. Eine solche Haltung schafft beim Kunden zusätzliches Vertrauen, denn er hat nicht das Gefühl mit irgendwelchen Kleingedruckten Sachen insgeheim übers Ohr gehauen zu werden.
    Daydreamer

  3. #3
    TP-Senior doomedia macht alles soweit korrekt
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    Da ist was dran.

    Eine AGB sollte in meinem Falle ehr dazu dienen Zahlungsbedingungen, Mitwirkungspflichten usw festzuhalten...ganz auf die 'tollen' Gesetze verlassen find ich nicht sp prickelnd..zumal einige Sachen halt nicht konkret per Gesetz oder VO geregelt sind.


  4. #4
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
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    Hi doomedai

    Nice hat ihre AGB von einem RA prüfen lassen. Diese beziehen sich zwar auf den Print-Bereich, sind aber mit ein paar Änderungen leicht zu übernehmen. Vieleicht kriegst du sie ja sogar, wenn du gaaaanz lieb fragst

    Gruss Adi
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  5. #5
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Abgesehen davon, das ich von der ungeprüften Übernahme (feindliche Übernahme ? ) von AGB durch Nichtjuristen wie so oft gesagt absolut nichts halte:

    Im Rahmen einer Ringvorlesung für Rechtsanwender der hiesigen Uni zur Zeit der Schuldrechtsmodernisierung sagte einer der deutschen Schuldrechtspäpste: " Auf die neuen Reglungen zu den AGB gehe ich hier nicht ein. Denn 90 % der verwendeten AGB haben sowieso vor den Gerichten keinen Bestand."

    Es mag zwar etwas übertrieben gewesne sein, aber da ist was wahres dran .....

    MasterL

  6. #6
    TP-Senior doomedia macht alles soweit korrekt
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    Gut...werd ich wohl doch das Geld für einen RA ausgeben, oder Nice fragen

    Stimmt schon, viele Abschnitte in den momentan 'benutzten' AGB sind rechtlich absolut nicht haltbar, zumal man weder Fakten einfach mit der Niederschrift in den AGB schaffen ...noch geltendes Recht einfach für sich anpassen oder auslegen kann.

    Die Empfehlungen von den jeweiligen Verbänden sind ja hoffentlich juristisch wasserdicht...leider sind die wenigsten davon aktuell (und das schon seit Anfang 2002 )

  7. #7
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
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    Hi,
    alsoooo, ich habe meine AGB von meinem Berufsverband Allianz deutscher Designer. Sie stellen ihren Mitgliedern "wasserdichte" und geprüfte AGB zur Verfügung. Beim Lesen hab ich mich auch gewundert, dass nach diesen AGB die Kunden scheinbar fast gar keine Rechte mehr haben... aber es sind für mich sehr wichtige Sachen darin festgehalten, was die Urheberrechte betrifft und Lieferverzögerung durch nicht mögliche Datenübertragung (das kommt häufig bei Schnellschüssen wie Anzeigen vor. Freitag morgen fällt dem Kunden ein, dass er noch eine Anzeige benötigt. Anzeigenschluss ist Freitag mittag. Wer dann schonmal versucht hat, an so einem Tag Daten per Leonardo zu übertragen weiß um die Problematik).
    Ein Bekannter von mir (Rechtsanwalt) hat die AGB nochmal geprüft, weil ich einige Sachen rausgestrichen hatte, die ich für unsinnig hielt und noch einige Ergänzungen hinzugefügt hatte (vor allem Webdesign betreffend). Der RA hat mir dann noch einige Punkte hinzugefügt und meinte, dass ich nun alles abgedeckt haben sollte.

    viele Grüße
    Nicole
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

  8. #8
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    Passt dann wahrscheinlich für die Anwendungsentwicklung nicht so richtig...

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