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Thema: Gehalt als Unternehmer?

  1. #1
    TP-Newbie Nepumuk macht alles soweit korrekt
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    Gehalt als Unternehmer?

    Jo,
    also wie das halt so ist habe ich ein Gewerbe gegründet und einigen Umsatz gemacht, nun wollte ich aber etwas von dem Geld, was ich verdient habe mir selbst quasi als Gehalt zahlen ... gibt es dafür irgendwelche Vorgaben oder so, wie ich das verbuchen muss? Oder kann ich das Firmengeld quasi so auf den Kopf kloppen? ... ich glaube doch mal nicht ...
    Wie macht ihr das so?

    Danke für Tips

    Peter @ Nepumuk

  2. #2
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    Smile

    Hi Nepumuk und willkommen im TP

    im Prinzip gibt es da keine Vorgaben, wieviel und in wlchem Rythmus du Geld für dich selber aus dem Betrieb rausnimmst.

    Versteuern musst du - ganz grob gesagt - deinen Gewinn, der sich aus Umsatz minus Kosten errechnet.

    ob du mehr oder weniger dieses Jahresgewinnes für dich selber "auf den Kopp kloppst" ist zumindest dem FA erst mal egal.

    in gewissen Relationen zum tatsächlichen Ertrag deines Gewerbes sollte es natürlich schon stehen ...

    wenn du Geld "entnimmst", egal ob bar oder per Überweisung vom Geschäftskonto auf Privatkonto, solltest du es auch so buchen.

    ich schreibe in Absprache mit meinem Stb. immer "Privatentnahme" auf die ensprechende Buchungsbelege (nen formlosen Zettel bei Bar-Entnahme oder eben auf den Kontoauszug bei Überweisung)

  3. #3
    TP-Junior hampsta macht alles soweit korrekt Avatar von hampsta
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    ...wenn ich den Gedanken mal weiter"spinne"...wäre es dann auch möglich, wenn man sich als Kleinunternehmer ein "richtiges" Gehalt zahlt, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern? quasi: Wird man dann ein Arbeitnehmer seines eigenen Unternehmens mit zu versteuerndem und Sozialabgabpflichtigem Gehalt? Oder funzt das nur bei der GmbH Rechtsform als Geschäftsführer ?

    Sicher haben beide Versionen sowohl Vor- als auch Nachteile.

    mfg,
    Sven

  4. #4
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    Original geschrieben von hampsta
    Oder funzt das nur bei der GmbH Rechtsform als Geschäftsführer ?
    jau, das geht leider nur als GmbH-Geschäftstführer, da kannst du dich quasi selber bei deiner eigenen Firma anstellen.

    bei den üblichen "normalen" Rechtsformen (Einzelunternehmen, GbR) kannst du dich nicht arbeitslosenversichern und Krankenversicherung und Altersvorsorge musst du per privater Vorsorge oder freiwillig gesetzlicher Versicherung regeln.

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