Hi preyz
1) Wie auch schon in einem anderen Thread erwähnt, ist es dem FA prinzipiell egal, ob du eingekaufte Ware angibst oder nicht, denn schlussendlich schadest du nur dir selbst. Wenn du jedoch was angibst, so solltest du dies grundsätzlich schon im entsprechenden Monat tun. Das dient einerseits deiner Übersicht und andererseits auch der des FA. Natürlich werden sie nicht mosern, wenn du mal was einen Monat später angibst, aber es sollte natürlich nicht erst ein halbes bzw. ganzes Jahr später sein.
2) Ja und zwar auf folgendem Wege: du kaufst dir die Kamera und verkaufst sie nach Gewerbegründung deinem Geschäft. Dann kannst du sie auch entsprechend als Aufwand verbuchen. Ob sie vom FA akzeptiert wird, hängt dann natürlich von deinem Business ab.
3) Ja. Am einfachsten geht es, wenn du die Waren kaufst und dann bei der Ausreise am Flughafen bei der Information (meistens) ein GST-Rückerstattungsformular abholst. Dieses kannst du später zu Hause ausfüllen und an die entsprechende Stelle - höchstwahrscheinlich das kanadische Konsulat - schicken. Natürlich kannst du dieses Formular auch erst in Deutschland übers Konsulat beziehen. Mehr dazu gibts hier.
Gruss Adi


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