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Thema: Copyright trotz "Verkauf" ?

  1. #16
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Mein lieber 7759,

    Mir ist zwar die Botschaft, die in Deinen Beiträgen steht nicht entgangen. Diese ist fachlich gesehen sehr bemerkenswert.

    Allerdings geht diese Botschaft leider in dem leider üblichem Schwall von Polemiken und Beleidigungen unter. Ich habe keine Lust darauf hier ein zweites Kasperltheater zu dulden.

    Ich bin sehr, sehr kurz davor Deine Beiträge zu löschen. Dieses wäre meinerseits das erstemal und auch einer der ganz wenigen Fälle hier im TP.

    Entweder bewegen wir uns hier auf einem gewissem Niveau - oder wir lassen es ......

    MasterL

  2. #17
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    ist ja nun wirklich nicht das erste Mal, dass du - 7759 - hier ausschließlich durch polemische und alles andere als konstruktive Beiträge auffällst.

    der eigentlich in dieser Hinsicht seeeehr geduldige MasterL ist kurz davor deine Beiträge zu löschen, ich wollte eben eigentlich schon das gleiche tun, habs aber gelassen, weil es echt nicht der Stil vom TP ist.

    trotzdem weisst du, dass aus gutem Grunde schon etliche deiner ausnahmslos stänkernden bis beleidigenden Beiträge hier gelöscht worden sind. In Relation zu deinen Beiträgen bist du trauriger Rekordhalter damit!

    Also: du magst TP nicht, wir mögen dich nicht!

    Ergo: Tu mir und sicher vielen anderen hier den Gefallen, und lass dich am besten hier einfach nicht mehr blicken, solange du intellektuell nicht in der Lage bist, hier auch mal was Konstruktives beizutragen

    und dein Alter Ego lass am besten gleich mit in der Versenkung verschwinden ...

  3. #18
    TP-Specialist Kafkaesk hilft, wo's geht Kafkaesk hilft, wo's geht Kafkaesk hilft, wo's geht Avatar von Kafkaesk
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    Danke, Thomas, für die Worte, denen ich mich vorbehaltlos anschließe. Auch ich habe ja schon lange den Verdacht, den ich hiermit gerne noch mal öffentlich ausspreche, dass hier jemand hinter dem Deckmantel der Anonymität ein feiges, ja geradezu jämmerliches Spiel mit einer Doppelexistenz treibt, um andere Leute zu stören und anzupöbeln.

    Ich muß, glaube ich, nicht noch mal wiederholen, was ich an dieser Stelle schon mal geschrieben habe. Aber hier scheint jemand wirklich die Grundprinzipien einer funktionierenden Community nicht kapiert zu haben.

    Schade Herr Schlichtung, ähhh, 7759 ...
    Gruß Alexander
    --------------------------------
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  4. #19
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
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    So, nachdem ich meine Magen-Darm-Grippe langsam aber sicher auskuriert habe und hier im Thread ja wieder etwas Ruhe eingekehrt ist, melde ich mich also mal zurück. Habe mir auch noch einige Überlegungen gemacht.

    Vorab aber erstmal ists natürlich richtig was MasterL gesagt hat. Und genau wegen solchen Fragestellungen macht man ja schriftliche Verträge ob nun mit oder ohne angehängte AGB. In diesen Verträgen legt man dann eben fest, wo genau das copyright nach Vertragsende liegen wird und inwiefern sämtliche oder nur einige Daten übergeben werden.

    Ganz grundsätzlich ist es aber schon so, dass man nach Erfüllung des Werkvertrages keine Rechte mehr an der Arbeit haben wird. Die Sache mit den Originaldateien ist dann ja im Prinzip auch klar, die müssten theoretisch mitgegeben werden, sofern nicht vertraglich anders geregelt. Und genau da besteht dann eben auch ein Handlungsbedarf, wenn solche Verträge abgeschlossen werden. Ich persönlich denke und handhabe dies folgendermassen:

    Keine Herausgabe der Originaldateien und dies wird vertraglich vereinbart. Und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Die Gefahr, dass sie ein Kunde zu einem späteren Zeitpunkt einem anderen Auftraggeber übergeben und dieser nach nur geringfügigen Änderungen dann als "sein" Werk markieren könnte, ist einfach zu gross. Zwar könnte ich gegen ein solches Vorgehen bei bestehender Gestaltungshöhe durchaus juristisch vorgehen, doch das hiesse dann, die praktisch ständige "Überwachung" aller Kunden. Klar, bei einem kompletten Re-Design werden alte Original-Dateien kein Thema sein, doch wenn es nur um geringfügige Änderungen geht, könnte ein Kunde schnell mal versucht sein, selbst Hand anzulegen oder eine billige Hilfskraft damit beauftragen. Und wir wären ja alle keine Geschäftsleute, wenn wir nicht so weit denken würden

    Gruss Adi
    smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)

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  5. #20
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
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    Hi,
    dann melde ich mich auch nochmal zu Wort. Wie Master L schon richtig sagte, hängt es von einer gewissen Qualität ab, ob ein Werk Anspruch auf das Urheberrecht hat. Inzwischen bin ich in den AGD eingetreten und habe aufbauend auf den AGB, die der Verband seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, meine AGB verfasst.
    Hier ein Auszug des entsprechenden Absatzes:
    1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    1.1. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
    1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
    1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
    1.4. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
    1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
    Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.


    Ich hoffe, dass bringt ein bißchen Licht ins Dunkel.
    Übrigens gebe ich auch keine Photoshop-Dateien oder sonstige Daten an den Kunden raus. Der Kunde bekommt die fertige Retusche als tif oder jpg oder wie auch immer. Bei den Verlagen und Agenturen für die ich als Freelancer arbeite mach ich da natürlich eine Ausnahme, die bekommen komplett ALLE zum Auftrag dazugehörigen Daten von mir.

    viele Grüße
    Nicole
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

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