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Alt 09.04.2003, 12:54   #1
TP-Insider
 
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Question

Internationalisierung -> Impressum


Liebe Leute,

der allseits bekannte Lars und ich stehen vor einem Problem rechtlicher Natur:

Einer unserer Kunden möchte seinen Web-Auftritt "internationalisieren", es soll also Versionen für insgesamt 15 Länder geben. Nun stellt sich die Frage, wie es in anderen Ländern denn rechtlich mit dem Thema Impressum ausschaut? Das bloße Übersetzen des dt. Impressums dürfte hier wohl kaum ausreichen, da ja vermutlich auch außerhalb des Wirkungsbereiches deutscher Bürokratie entsprechende (und von deutschem Recht abweichende) gesetzliche Regelungen existieren ...

Hat da jemand Erfahrungswerte? Kennt jemand jemanden, der jemanden kennt, der sich damit auskennen könnte ...?


Danke im Voraus

Hezen
hezen ist offline  


Alt 09.04.2003, 13:24   #2
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Lars bringt sich richtig ein
Und falls das für den jenigen, den Ihr kennt, der sich damit auskennt, von Belang ist, folgt hier noch die Auflistung der betroffenen Länder (exlusive Deutschland):
  • Österreich
  • Frankreich
  • Niederlande
  • Griechenland
  • Spanien
  • Italien
  • Portugal
  • Polen
  • Tschechien
  • Finnland
  • Schweden
  • Großbritannien
  • Irland

Wie der aufmerksame Leser feststellen wird, handelt es sich faktisch nur um 14 Länder, aber ist ja auch egal ...
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Lars ist offline  
Alt 09.04.2003, 13:40   #3
mrx
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mrx ist auf einem guten Weg
Mal angenommen die Seite läuft nur über eine DE-Domain und ist in Dtl. gehostet. Dann gilt doch Deutsches Recht, selbst wenn die Homepage in verschiedenen Sprachen gemacht ist.
Und der Standort der Firma ist doch auch von Bedeutung. Oder etwa nicht?
Was bei außländischen Domains für Rechte gelten, weiß ich nicht. Vielleicht hilft ja ein Blick in die Impress(ums?/en?) internationaler Firmen weiter....



mrX
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mrx ist offline  
Alt 09.04.2003, 13:47   #4
TP-Greis
 
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Lars bringt sich richtig ein
Hmm, es handelt sich um eine .com-Adresse, die in Deutschland gehostet wird.

Das erinnert mich an die Geschichte mit dem von peruanischen Piloten gesteuerten Flugzeug einer US-Airline, das sich im Luftraum über Neuseeland befindet und in welchem ein Passagier französischer Nationalität die chinesische Stewardess tätlich angreift ...
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Lars ist offline  
Alt 09.04.2003, 13:56   #5
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
... Firmensitz des Kunden ist allerdings in Deutschland ...
hezen ist offline  
Alt 09.04.2003, 14:13   #6
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Hallo Lars und Co,

dann gilt wohl Deutsches Recht, d.h. Deutsches TDG und evt. Deutscher MDStv.

meint: ganz normales Impressum wie für Deutsche Websiten.

Ich habe das wohlgemerkt so verstanden, das die jeweiligen Länder alle von der in "in D registrierten" Seite aus bedient werden. Soweit ihr einzelne Länder Domains at/it usw einrichtet gilt das jeweilige Landesrecht. Bei Mitgliedern der EU ist das nicht weiter problematisch, da aufgrund der angestrebten Einheitlichen Gesetzgebung sich die Vorschriften ausser in dem Namen in den EU Mitgliedsstaaten nicht weiter unterscheiden dürfen. Sofern die betreffende EU Richtlinie auf der das TDG beruht in den Ländern bereits umgesetzt ist. Das ist aber meistens bereits der Fall. Oder hat in dern ächsten Zeit zu erfolgen.

Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 09.04.2003, 14:30   #7
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Zitat:
meint: ganz normales Impressum wie für Deutsche Websiten.
Muss denn das Impressum dann in die betreffenden Landessprachen übersetzt werden??
hezen ist offline  
Alt 09.04.2003, 14:32   #8
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Lars bringt sich richtig ein
... oder reicht ein (übersetzter) Hinweis auf das anzuwendende Recht?
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Lars ist offline  
Alt 09.04.2003, 14:37   #9
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
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naja, als speziellen Service würde ich das anbieten. Beschränkt sich doch wohl eh nur auf Sachen wie name/adress/telefonnumber udergl.

guckt doch mal nach wie mercedesBenz, bmw oder VW und andere deutsche internationale majors das gelöst haben. die haben schließlich hochbezahlte juristen im Haus .....

Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 09.04.2003, 15:02   #10
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adrian macht alles soweit korrekt
Ja, Thomas hats ja eigentlich schon gesagt: für eine Website gilt immer das Recht desjenigen Landes in welcher die Site gehostet wird. Deshalb hosten ja auch sehr viele zwielichtige Porno-Anbieter ihre Seiten ausserhalb der USA

Alles andere wäre ja auch nicht realisierbar, also beispielsweise so à la: dort wo ich die Seite sehe, kann ich auch einklagen. Das würde zu schlimmen Klage- und Abmahnungswellen worldwide führen

Wegen dem Impressum: Deutsch und Englisch sind sicherlich mal sehr zu empfehlen und alles andere wäre natürlich ein gewisser Bonus. Sinnvoll ists natürlich aber nur, wenn dann jeweils die ganze Seite übersetzt wird. Nur das Impressum bringts auch nicht..

Gruss Adi
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adrian ist offline  
Alt 09.04.2003, 17:08   #11
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zitat:
Sinnvoll ists natürlich aber nur, wenn dann jeweils die ganze Seite übersetzt wird. Nur das Impressum bringts auch nicht..
Klar, aber das ist ja ohnehin das Ansinnen des Kunden - wie ich oben geschrieben hatte:

Zitat:
es soll also Versionen für insgesamt 15 Länder geben.
hezen ist offline  
Alt 09.04.2003, 17:19   #12
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@ MasterL


Zitat:
naja, als speziellen Service würde ich das anbieten. Beschränkt sich doch wohl eh nur auf Sachen wie name/adress/telefonnumber udergl.
Gut, die Verantwortlichkeiten für die Seite sollten in allen Ländern verständlich sein, soweit klar.

Meine Frage nach der Übersetzung des Impressums bezog sich allerdings eher auf die eigentlichen Inhalte des Impressums, konkret die Themen "Inhalt des Online-Angebotes", "Verweise und Links", "Urheber- und Kennzeichenrecht", "Datenschutz", "Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses" samt jeweils dazugehörigem Sermon ...

Oder um Lars Frage nochmal aufzugreifen: Reicht's, wenn man in sämtlichen Sprachen darauf verweist, dass hier deutsches Recht Anwendung findet, anstatt die (für andere Länder ja dann eh' nicht relevanten) Texte zu den eben genannten Themen zu übersetzen?
hezen ist offline  
Alt 10.04.2003, 11:09   #13
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Lars bringt sich richtig ein
Huch, jetzt ist mir aus Versehen das Thema nach oben gerutscht.
Lars ist offline  
Alt 11.04.2003, 13:06   #14
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*themamalwiedernachobenhiev*
hezen ist offline  
Alt 11.04.2003, 16:08   #15
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Re: @ MasterL


Zitat:
Original geschrieben von hezen
Oder um Lars Frage nochmal aufzugreifen: Reicht's, wenn man in sämtlichen Sprachen darauf verweist, dass hier deutsches Recht Anwendung findet, anstatt die (für andere Länder ja dann eh' nicht relevanten) Texte zu den eben genannten Themen zu übersetzen?
Musst du im Prinzip auch nicht mal hinschreiben. Aber um jegliche Missverständnisse auszuräumen, kannst du das natürlich schon auch noch zusätzlich deklarieren.

Das Impressum solltest du aber dennoch, genauso wie der Rest der Seite, übersetzen. Wirkt halt einfach besser.

Gruss Adi
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adrian ist offline  
 

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