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16.04.2003, 17:54
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Ulm
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Fahrtenbuch für dienstliche Fahrten im Privatauto. Welche Fahrten muß ich notieren?
Hallo,
Ich habe nen ollen Opel Kadett E 1.3 mit nem Wert von etwa 400 Euro *g*. Dieses Auto ist natürlich auch mein Geschäftsauto um sich mit dem Kunden zu treffen etc. Ich habe gelesen, dass es bei alten Autos sinnvoller ist ein Fahrtenbuch zu führen anstatt diese 1%-Regelung in Anspruch zu nehmen. Jetzt die Frage:
Muß ich dann in das Fahrtenbuch ALLE Fahrten, egal ob privat oder geschäftlich eintragen oder reichen auch nur die geschäftlichen, da ich das Auto zu ca. 80% privat nutze? Das Auto ist also ein Privatauto das für dienstliche Zwecke genutzt wird, nicht anders herum.
Bin dankbar für jede Antwort
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16.04.2003, 18:31
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Bei mir ist das genauso (fast jedenfalls, zwar auch Opel, jedoch etwas neuer  ). Ich notiere ausschließlich die "geschäftlichen" Fahrten.
- Start, Ziel
- Datum
- Zweck der Fahrt
- gefahrene Kilometer
Habe bisher keine Probleme damit gehabt, weiß aber nicht wie das rechtlich aussieht.
Gruß
Ratze [Matthias]
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16.04.2003, 18:52
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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rein rechtlich müssen alle Fahrten aufgeführt werden
hat den Hintergrund:
wenn mehr als ein gewisser Prozentsatz geschäftlich gefahren wird, kann das FA den Wagen "zwangsweise" als Geschäftswagen deklarieren, wo man sich bei Gebrauchtwagen meist schlechter mit steht, als mit der Fahrtenbuchgeschichte.
De facto schreibe ich aber auch nur meine Geschäftsfahrten auf.
hatte 1 x Steuerprüfung, da wurde u.a. auch das kontrolliert: die Prüferin fragte mich da nach meiner Jahreskilometer"leistung", und hat danach kurz überschlagen und meine Abrechnung dann auch so akzeptiert
muss aber nicht so laufen, hängt wahrscheinlich von der persönlichen "Kulanz" des Steuerprüfers ab ...
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20.04.2003, 14:25
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Ulm
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ok, danke für die info ... ich lass es drauf ankommen und werde jetzt auch nur dienstliche fahrten notieren, alles andere wäre mir viel zu aufwendig!
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So long now...
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23.09.2004, 21:28
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2004
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hi !
wenn ich zum Kunden fahre, werden dann alle Kilometer gerechnet sprich, nur der Weg "ZUM" kunde ode auch die Rückfahrt ??
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23.09.2004, 21:32
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von dernoname
hi !
wenn ich zum Kunden fahre, werden dann alle Kilometer gerechnet sprich, nur der Weg "ZUM" kunde ode auch die Rückfahrt ??
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Es geht doch um den Nachweis, wieviele km du geschäftlich gefahren bist, also umfaßt das logischerweise auch die Rückfahrt!
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Hello again!
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23.09.2004, 21:32
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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0,30 Cent für jeden gefahrenen Km
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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23.09.2004, 21:35
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2004
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@ OBI-Wahn
danke für die Info - ich war mir nur nicht 100% sicher, da ja Beispielsweise beim Kilometergeld der Arbeitsstrecke ja nur ein Weg zählt.
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24.09.2004, 02:19
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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also mein Steuerberater hat mir gasagt, dass es bei uns (Kleinunternehmer mit wenig fahrten) auf jeden Fall reicht, wenn wir nur die geschäftlichen Fahrten aufschreiben. Gab bisher auch noch keine Probleme...
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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24.09.2004, 07:32
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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also mein Steuerberater hat mir gasagt, dass es bei uns (Kleinunternehmer mit wenig fahrten) auf jeden Fall reicht, wenn wir nur die geschäftlichen Fahrten aufschreiben. Gab bisher auch noch keine Probleme...
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Allerdings hat dies keine rechtliche Grundlage. Wenn sich ein Betriebsprüfer quer stellt fliegen die Kosten wieder raus. Hab ich allerdings noch nicht erlebt. Ich betreue sogar einige Mandanten wo gar keine Fahrten notiert werden sondern ein geschätzter Wert ohne Probleme durch läuft.
Richtig wäre jede einzelen Fahrt, egal ob Privat oder Betrieblich zu notieren. Bei den Privatfahrten muss lediglich nicht der Grund der Fahrt angegeben werden. Den Hintergrund hat Thomas ganz richtig beschrieben.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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24.09.2004, 08:20
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Fahrtkosten
Also ich bin ja erst seit Juli selbständig und mein Steuerberater meinte ich solle in diesem jahr erstmal ein fahrtenbuch führen, damit man sieht wieviele Kilometer ich geschäftlich gefahren bin. Ende des Jahres überlegen wir dann ob es weiter so läuft oder über die 1% Regelung geht, jedoch benötige ich dafür erst einmal eine Grundlage.
Mir wurde gesagt ich solle im Fahrtenbuch den Stand des KM-Zählers notieren von dem aus ich begonnen habe das Teil zu führen. Dann würde es reichen, wenn ich das Datum, den Zweck der fahrt und die KM (also hin und zurück) notiere. Eigentlich müsste noch die gefahrene Strecke notiert werden, jedoch ist das schlecht möglich in solchen Büchlein.
So mache ich es auch und werde mich nun mal überraschen lassen, was am Jahresende auf mich zu kommt.
Grüsse Jörg
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24.09.2004, 11:02
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
Fahrtenbuchführung
Hinweise zur Ergänzung eines unvollständigen Fahrtenbuches.
Lt. Geltenden Rechtsprechung ist ein Fahrtenbuch nur dann als Ordnungsgemäß anzusehen wenn folgende Angaben enthalten sind:
- Datum der Fahrt
- Kilometerstand bei Beginn der Fahrt
- Kilometerstand bei Ende der Fahrt
-
Für die betrieblichen Fahrten extra zu erfassen:
- Reiseziel
- Reisezweck
- Aufgesuchter Geschäftspartner
Strittig ist bislang in wie weit fehlende Angaben im Nachhinein durch die Vorlage von anderen Belegen (z.B. Tankbelegen, Bewirtungskosten, Gesprächsnotizen etc.) im Prüfungsfall nachgeholt werden können. Erst recht strittig ist dieses Thema seid bei einem nicht Ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch die 1% Regelung droht.
Einige Finanzgerichte haben bereits entschieden das geringfügige Mängel bei der Fahrtenbuchführung bei ansonsten ordnungsgemäßer Führung des Fahrtenbuches durch die Vorlage von andern Belegen ergänzt werden können. Insbesondere Betrifft das Angaben wie Reisezweck oder die Namen der besuchten Personen, aber auch das nur solange dadurch nicht der Zweck des Fahrtenbuches (leichte und schnelle Überprüfung der Geschäfts- und Privatfahrten) gefährdet wird. Das Finanzgericht Berlin hat jetzt in einem aktuellen Urteil die bisherige Rechtsprechung bestätigt (Urteil vom 16.9.03, AZ.: 7 K 7400/02-rechtskräftig)
Für die Praxis sollte jeder der ein Fahrtenbuch führt darauf achten das sämtlichen Angaben im Fahrtenbuch stehen um Streitigkeiten im Prüfungsfall zu vermeiden. Gerade bei Pkws die einen hohen Listenpreis haben kann es zu sehr empfindlichen Nachzahlungen kommen sollte das Fahrtenbuch verworfen werden.
Besonders Hinweisen möchte ich noch darauf, das bei Angabe des Reisezwecks Angaben wie Geschäftsessen oder Kundenbesuch nicht ausreichend sind. Es sollte auf jeden fall der Name des Kunden genannt werden und ein Hinweis auf den Geschäftlichen Hintergrund des Besuches.
Gruß Epic03
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hab vor einiger Zeit diesen Beitrag verfasst. Da steht eigentlich alles drin was man wissen muss
Gruß Epic03
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