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Thema: Rechnungen Online

  1. #1
    Super Moderator Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Robert
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    Rechnungen Online

    Hallo,

    laut Artikel vom Portal zur Änderung der Abgabenordnung müssen digitale Rechnung nun auch digital archiviert werden. Ein reiner Ausdruck reicht nicht mehr. Aber irgendwie kann ich das aus dem Gesetzestext nicht so richtig erschließen...

    Außerdem finde ich nix dazu, dass solche Dokumente digital signiert werden müssen. Wie ist das begründet ?

    Ich muss das wissen, da ich eine Online Service habe der auch digital Rechnungen versendet. Und bisher eben verfahren wurde Rechnung per mail an Empfänger und ein Ausdruck der Rechnung wird dann bei uns abgeheftet.

    Gruß
    Robert
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    Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.

  2. #2
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Lightbulb Spät - aber vielleicht noch rechtzeitig.

    Lieber Robert - Liebe Gemeinde,

    ich nehme mal an, das Du mit Deiner Frage auf den neudeutsch sogenannten Bereich des "E-Billing" abzielst:

    Dazu habe ich folgendes gefunden:

    2.4.2. Rechnungsdokumente zum Vorsteuerabzug

    Die wichtigsten Änderungen für die Anwendung der elektronischen Rechnungsstellung sind im Umsatzsteuergesetz zu finden. Diese Änderungen sollten hervorgehoben werden, da sie enorme Kostenpotenziale beinhalten. Kapitel 3 wird diese noch näher durchleuchten. Hauptsächlich betrifft dies § 14 UstG. Gemäß §14 IV S2 sind „elektronische Abrechnungen nur dann vorsteuerabzugsfähig, wenn diese eine qualifizierte Signatur mit Anbieterakkreditierung aufweisen“ [gültig ab 01.01.02].
    Vor dem 01.01.02 war es faktisch nicht möglich bei elektronischen Abrechnungen den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Hierdurch entstanden bei Firmen, durch den elektronischen Austausch von Dokumenten teilweise umständliche Workarounds und damit ein nicht unerheblicher Zusatzaufwand. Beispielsweise verschicken einige Firmen, die EDI einsetzen, Sammelrechnungen bzw. Transaktionsprotokolle, ausgedruckt und unterschrieben, per Post oder Fax. Diese, sehr umständlichen und ressourcenbindenden Umwege, sind jetzt vermeidbar, da eine eindeutige rechtliche Regelung vorhanden ist.

    Das ganze ist ein Auszug hieraus. Dieser Artikel bietet bestimmt genug spannende Unterhaltung für einen lauen Frühlingsabend ....

    In § 2 SigG ist das ganze wie folgt definiert:


    (1) (1) Eine digitale Signatur im Sinne dieses Gesetzes ist ein mit einem privaten Signaturschlüssel erzeugtes Siegel zu digitalen Daten, das mit Hilfe eines zugehörigen öffentlichen Schlüssels, der mit einem Signaturschlüssel-Zertifikat einer Zertifizierungsstelle oder der Behörde nach § 3 versehen ist, den
    Inhaber des Signaturschlüssels und die Unverfälschtheit der Daten erkennen läßt.
    (2) Eine Zertifizierungsstelle im Sinne dieses Gesetzes ist eine natürliche oder juristische Person, die die Zuordnung von öffentlichen Signaturschlüsseln zu natürlichen Personen bescheinigt und dafür eine Genehmigung gemäß § 4 besitzt.
    (3) Ein Zertifikat im Sinne dieses Gesetzes ist eine mit einer digitalen Signatur versehene digitale Bescheinigung
    über die Zuordnung eines öffentlichen Signaturschlüssels zu einer natürlichen Person (Signaturschlüssel-Zertifikat) oder eine gesonderte digitale Bescheinigung, die unter eindeutiger Bezugnahme auf ein Signaturschlüssel-Zertifikat weitere Angaben enthält (Attribut-Zertifikat).
    So - und wenn uns dann noch jemand verraten kann, wer oder was Zertifizierungsstellen im Sinne des SigG ist/sind, haben wir die Kuh ja fast vom Eis..... aber vielleicht steht das ja auch in dem o/g Artikel ...? Bestimmt findet sich jemand der das Ding bis zum Ende liest ....

    In diesem Sinne alles Gute - gesundheitlich und finanziell

    Thomas

  3. #3
    Super Moderator Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Robert
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    ok.
    Also das habe ich dann nun verstanden das Rechnung digital signiert werden müssen, damit diese auch vorsteuerabzugsfähig sind. Das heißt aber noch nicht, dass die Rechnung im allgemeinen nicht gültig ist ...

    Der weitere Punkt ist dann der, das es ja nicht nur um die Rechnung geht, welche dem Kunden zugeht sondern vor allem auch darum wie man selber nun diese Rechnungen eben verwaltet. Ist es hier wenn die Rechnung digital versendet wird eben notwendig diese auch digital zu archivieren ? Oder geht eben eine Ausdruck und abheften auch, obwohl die Rechung dem Kunden eben digital und signiert zugegangen ist ...

    Ich will ja nix falsch machen, obwohl ich denke das es da sicherlich eine Riesen Grauzone gibt.

    Der Artikel ist zwar gut, gibt für die offenen Fragen leider aber auch noch keine Lösung.

    Gruß
    rob
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  4. #4
    TP-Senior keen macht alles soweit korrekt Avatar von keen
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    guten morgen robert,
    zuerst ein danke für das gelungene vorwort zu meinem artikel. und natürlich die veröffentlichung :-)

    zum problem: aus dem bauch meine ich die rechnungen müssten auch elektronisch gespeichert werden.
    wie versendest du die eigengtlich genau??
    ich glaub ich hab da jemanden der die frage genau(er) beantworten könnte. kann ich aber erst in der nächsten woche erreichen und werd mich dann hier zurückmelden.

    liebe grüße und ein schönes wochenende,
    helmut
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  5. #5
    Super Moderator Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Robert
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    Also die REchnungen werden sozusagen von einem Script automatisch generiert. Weil der Kunde ja online mit Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt.
    DEr Administrator kann sich dann die Rechnung für den Kunden eben auch ausdrucken von einem PDF und heftet diese dann ab. Das ist dann seine Ausgangsrechnung.

    Er kann auch selber im BAckend z.B. eine spezifische Rechnung gestalten und dann an den Kunden abschicken. Der bekommt diese zugesendet. Der Admin druckt sie aber wieder aus und heftet sie ab.

    Das heißt eine dauerhafte Speicherung ist nicht nötig.


    Außerdem gibt es bei z.b. 1und1 die Rechnungen auch per mail oder in deren BAckend und da ist nix signiert oder ähnliches.

    Am Besten wäre es zu wissen wie man rechtlich abgesichert vernünftig Rechungen elektronisch (per email oder durch BEreitstellung in einem USer Backend) bereitstellen kann und wie man selber mit diesen REchnungen verfahren muß.

    Gruß
    rob
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  6. #6
    TP-Senior keen macht alles soweit korrekt Avatar von keen
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    joo, jetzt bin ich schlauer ;-)
    werd das nächste woche mal so weiterleiten und hoffe mal das jörg mir die frage beantworten kann. aus den gesetzes- etc. texten wird eh niemand schlau ;-)

    lg,
    keen
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  7. #7
    TP-Junior mario macht alles soweit korrekt Avatar von mario
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    Hallo liebe Leute,

    ich verfolge das Forum schon seid einem Jahr. Toll - hab schon viel
    gelernt.
    Aber zum Thema:

    Seid 01.01.2002 ist es laut GDPDU auch Pflicht alle steuerlich
    relevanten Daten, welche mittles DV erstellt werden (auch Rechnungen, die per Post verschickt werrden) digital zu
    archivieren.
    Einfach als PDF, TIFF usw. ist nicht erlaubt. Diese
    Daten müssen recherchierbar sein. Dh. sie können als Excel, Textdatei, XML ... vorliegen - hauptsache das FA kann darin suchen.
    Leider gibt es keine einheitliche Regelung

    ciao Mario

  8. #8
    TP-Senior keen macht alles soweit korrekt Avatar von keen
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    hi @ all
    ja, so eine aussage habe ich heute morgen auch bekommen. selbst mein *fachmann* kam eine woche ins grübeln um genaueres rauszubekommen. leider auch ohne erfolg. :-(
    liebe grüße,
    keen
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