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10.08.2001, 10:52
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2001
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AGB´s ?
Hallo Traum-Projektler,
weiß jemand was es kostet AGB´s für Webdesign von einem Rechtsanwalt erstellen oder prüfen zu lassen? Ich habe festgestellt daß das ein ziemlich heikles Thema ist und es vermutlich nicht empfehlenswert ist sie selbst zu verfassen.
Seit 3 Tagen schlage ich mir Gesetzestexte und vermeindliche Muster AGB´s um die Ohren, mit dem Erfolg daß ich nun gar nichts mehr weiß  .
Da gibt es Unterschiede zwischen Auftragspartner Kaufmann und nicht Kaufmann (vermutlich Privat Personen, oder eine Firma die nicht in das Handelsregister eingetragen ist )???? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Thx
Schneewittchen
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10.08.2001, 11:34
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2001
Ort: NDS
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Nimm doch einfach diese!
Download AGB´s als *.doc
__________________
the0bone
Wissen ist Macht, nichts Wissen macht nichts!
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10.08.2001, 11:58
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2001
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Hey, das ist ja wirklich super nett von dir!
tausend Dank
grüsse Schneewittchen
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10.08.2001, 19:30
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: May 2001
Ort: Wolfenbüttel
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Solang man allerdings nicht wenigstens eine GbR ist, darf man sich meines Wissensstandes zufolge gar keine AGBs geben?!
Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege.
Ausserdem kann man da (fast) alles mögliche reinschreiben. Nur gibt es dann ebend immer wieder diesen Absatz, in dem gesagt wird, das Sachen, die inzwischen gesetzlich nicht mehr haltbar sind ebend nicht mehr gelten; der Rest dann aber schon.
Oder empfiehlt es sich doch auch als Selbständiger mal ein paar AGBs aufzusetzen. Wenn der Kunde sie aktzeptiert, ist gut, wenn nicht dann nicht???
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11.08.2001, 04:30
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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hi,
agbs haben nun wirklich nichts mit deiner/eurer rechtsform zu tun. egal ob einzel"firma" oder gesellschaft.
agbs sind alle für eine vielzahl von verträgen vorfomulierten vertragsbedingungen, die eine vertragspartei der anderen vertragspartei bei abschluß eines vertrages stellt.
natürlich kannst du da alles "reinschreiben": wie das wetter bei euch ist, welche musik du gerne hörst usw. nur das wird dir im normalfall nicht helfen.
sie dienen, im ernst, dazu, welche rechtsfolgen bei (juristischen) problemen im laufe der vertragsabwicklung, eintreten sollen., allerdings müssen sie wirksam im sinne des agbg sein, das heißt sie müssen zulässig sein. im streitfall wird überprüft, ob die verwendung von agbs zulässig ist, ob der vertragspartner sie zur kenntnis nehmen konnte, und viel wichtiger ob sie überhaupt mit dem geltendem recht in einklang stehen. sie werden, vereinfacht gesagt an den bedingungen des bgbs, allgemeines und besonderes schuldrecht, gemessen und dienen dazu dasselbige entsprechend aus zu gestalten. und sollten die agbgs nicht wirksam sein, so treten automatisch die allgemeinen vorschriften des BGB in kraft, die ja nun auch nicht immer nachteilig sind. es ist also nicht so, das man sich ohne agb's im rechtsfreiem raum bewegt.
erwarte bitte nicht, das ein ernst zu nehmender jurist sich ad hoc und in der kürze eines forums und ohne der kenntnisse deiner juristischen bedürfnisse, dazu äußert. dazu sind sie in der regel zu indivduell. trotz des "allgemeinen" in der bezeichnung.
letzenendes sind sie im streitfall und für diesen werden sie konzipiert, so eine art rettungsring für den verwender, als für dich oder schneewittchen. und wenn sie einfach nur von irgendwo abgeschrieben sind ohne diese geprüft zu haben, können sie dich auf jahre hinaus finanziell unglücklich machen. wie schon mal in einem anderem post angemerkt, gilt gerade im bereich web design, geht zur vorsicht zu einem ra und fragt den um rat. es gibt für wahnsinnig viele bereiche millionenfach verwendete und abgecheckte agb's. aber der bereich des webdesigns gehört m.e. nicht zu diesen bereichen, weil er eben halt relativ neu ist. von daher gibt es vielleicht den einen oder anderen punkt der der erörterung, der einer fachkundigen beratung bedarf. von daher ist die sog. salvatorische klausel auch nicht so eine art rettungsring innerhalb der agb's. denn dann würde man agb's nicht mehr brauchen, sondern bräuchte eben halt nur diese einzufügen.
der/die eine oder andere mag vielleicht denken, immer wieder das gleiche von ml. aber es ist eben halt so, das der bereich des webdesigns für die jurisprudenz noch relatives neuland ist. also lasst es vorher abchecken. es entzieht sich leider ( noch -werd das nächste woche mal abchecken) meiner kenntnis, ob sich in den einschlägigen vertragshandbüchern schon webdesign verträge finden.
selbstgestrickte agb's und verträge können 1000 mal gut gehen. aber der eine fall, in dem sich rausstellt, das der vertrag unwirksam ist, kann im notfall existenzen kosten.....
thomas
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11.08.2001, 14:55
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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hi rattenkönig,
hast vollkommen recht. allgemeinegeschäftsbedingungens sind wirklich absoluter grammatikalischer schwachsinn. staune, so eben aus dem koma erwacht, allerdings darüber was ich heute morgen im voll dunen kopp geschrieben habe. erinnerte mich nur dumpf daran irgendwas gepostet zu haben  nie wieder allohol....
master<werisdieseraltemannimspiegel>lamer
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13.08.2001, 06:08
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2001
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 masterlamer, was war es denn? Tequila?
aber nochmal zu den AGB- bei Redmark gibt es eine Muster AGB für Webdesign, das habe ich mir downgeloaded (kostet 24,80 DM). Jeder Absatz davon ist erklärt und mit Verweis auf das entsprechende Gesetz, ziemlich umfangreich und ist laut Redmark von Juristen verfasst. Aber AGB hin oder her, mit oder ohne Anwalt, schon allein einen Anwalt zu finden der in dieser Branche fit ist, ist ein Abenteuer *fragt sich warum sie sich das antut*
cu Schneewittchen
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