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Alt 03.05.2003, 11:12   #1
TP-Senior
 
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ArneE macht alles soweit korrekt

Schutz vor 'Grober Fahrlässigkeit' / Gewährleistungspflicht


Hallo,

vor ein paar Tagen habe ich hier einen Thread bezgl. des Verkaufs eines CMS' gesehen.
Ich habe eine Forensoftware auf Win-CGI-Basis entwickelt. Diese hat den Vorteil, dass sie nicht von z.T. sehr langsamen Interpretern abhängig ist. Soviel dazu.

Wenn ich diese an Kunde xyz verkaufen würde, kann ich ja zwar schon einiges per AGB / Verkaufsvertrag regeln, jedoch bleibt ja grundsätzlich die 'Grobe Fahrlässigkeit' (afaik bedingt durchs BGB) bestehen.

Mein Problem ist folgendes: Vor jetzt 1 1/2 Jahren (mit dem 16. Geburtstag) habe ich meine Firma angemeldet und habe das Produkt genau wegen dieser 'Groben Fahrlässigkeit' nicht einmal verkauft (die Firma ist auch noch in anderen Bereichen tätig ). Mir wurde von mehreren Leuten (sind im Steuerrrecht tätig) gesagt, dass ein Kunde, an den ich das Produkt verkauft hätte, bei mir dann zivilrechtlich auf die 'Grobe Fährlässigkeit' klagen würde, da ich keine abgeschlossene Informatik-Ausbildung habe (programmiere jedoch schon seit 7-8 Jahren), wenn etwas nicht funktionieren würde.

Die 'Grobe Fahrlässigkeit' beziehe ich jetzt auf die Gewährleistungspflicht. Eine Betriebshaftpflicht bei einer Versicherung abzuschließen, klappt ja leider nicht wirklich, weil ich - wie bereits geschrieben - den nötigen Schein nicht habe.

Sehe ich das richtig? Gibt es also keine Möglichkeit, ein Produkt (unter eigenem Firmenname) zu verkaufen ?
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Gruß ArneE

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Geändert von ArneE (03.05.2003 um 12:38 Uhr).
ArneE ist offline  


Alt 03.05.2003, 18:01   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von keen
 
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Ort: Wilhelmshaven
keen macht alles soweit korrekt
hi arne!
hm... also das mit der versicherung solltest du noch mal direkt mit denen durchgehen (evt. qualifikation, referenzen nachweisen). was dir da gesagt wurde (man beachte von steuerrechtlern!) kann ich nicht ganz nachvollziehen, wenn ich mir die firma (www.make.at) eines bekannten (auch kein gelernter, 20 jahre alt, mit 13 erste projektleitung für die bank austria!) anschaue und seine umsätze sehe die er mit programmierung macht.
ich würde mich an deiner stelle mal ausgiebig von einem anwalt der auf solche sachen spezialisiert ist, beraten lassen.

lg,
keen
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keen ist offline  
Alt 04.05.2003, 00:05   #3
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Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt
ich kann keen nur beipflichten, suche dringend einen Anwalt auf.
Eine Versicherung gegen grobe Fahrlässigkeit gibt es natürlich nicht, denn die schliesst ja den Versicherungsfall eben gerade dann aus.
Aber warum liegt denn zwangsläufig grobe Fahrlässigkeit vor???

Also hin zum Anwalt, Vertrag ausarbeiten lassen (sicher gut angelegtes Geld) und los geht der Verkauf

Gruß
Hardy
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Hardy ist offline  
Alt 04.05.2003, 00:11   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von keen
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Wilhelmshaven
keen macht alles soweit korrekt
hi hardy,
hatte arne nicht die versicherungsablehnung auf seinen nicht vorhandenen informatikschein bezogen??
lg,
keen

ps. die software würd mich sehr interessieren arne. mail mir doch mal
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keen ist offline  
Alt 04.05.2003, 00:36   #5
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt
ja stimmt, ich meinte das mit der Versicherung nur allgemein.

Hab mir nochmal Gedanken gemacht, kann mir wirklich nicht vorstellen, dass der fehlende Schein... Aber das weiss nur ein Jurist.
Oder Vermarktung über einen Dritten. Kostet sicher was aber bevor die Software gar nicht auf den Markt kommt.

Viegrü
Hardy
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Hardy ist offline  
Alt 15.05.2003, 19:13   #6
TP-Senior
 
Registriert seit: Nov 2002
ArneE macht alles soweit korrekt
Hallo,

ich bitte um Entschuldigung, dass meinerseits erst so spät eine Rückmeldung kommt.

keen: Ach ne, das INet ist doch klein. Make.at ist in der WHL (webhostlist) ziemlich aktiv und da liest man häufiger Beiträge von ihm.
PM geht gleich raus.

Zitat:
Original geschrieben von Hardy
ja stimmt, ich meinte das mit der Versicherung nur allgemein.

Hab mir nochmal Gedanken gemacht, kann mir wirklich nicht vorstellen, dass der fehlende Schein... Aber das weiss nur ein Jurist.
Ich hatte schon mit einem Versicherungsvertreter gesprochen. Den kenne ich relativ gut und ist auch kein 'windiges Ei'. Der meinte jedoch, dass der Vertrag vermutlich wg. des fehlenden Scheins nicht zustande kommen würde.

Zitat:
Oder Vermarktung über einen Dritten. Kostet sicher was aber bevor die Software gar nicht auf den Markt kommt.
Es ist nur nicht zu erwarten, dass gleich mehrere hundert Produkte verkaufe und das a und o ist nun mal die Vermarktung, was sich die Firmen meistens auch gut bezahlen lassen. Aber selbst das wärs noch nicht: Die Vermarktungsfirmen würden ja nicht meine Haftung übernehmen, sondern jeglichen Regress an mich weiterleiten. Das heißt wiederum, dass ich effektiv von einer externen Firma gar nichts hätte.
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Gruß ArneE

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Alt 16.05.2003, 00:36   #7
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Benutzerbild von refsada
 
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Reicht es denn nicht wenn du so ein Programmierkurs machst, braucht man da eine Ausbildung?
refsada ist offline  
Alt 17.05.2003, 00:41   #8
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Registriert seit: Nov 2002
ArneE macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von refsada
Reicht es denn nicht wenn du so ein Programmierkurs machst, braucht man da eine Ausbildung?
Keine Ahnung - jedoch kann ich mir das aber auch nicht vorstellen.
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