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Alt 06.05.2003, 14:12   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2003
bweichel macht alles soweit korrekt

Ausbildung in der eigenen Firma


Hallo,

ich habe mich mit einem Freund vor ca. 1 Jahr selbständig gemacht und gründete die Firma media2be.
Zuvor studierte ich Informatik. Mein Studium habe ich abgebrochen, da ich mit beiden überfordert war. Ich habe mich also ohne berufliche Qualifikation selbständig gemacht.

Nun möchte ich eine Ausbildung zum Mediengestalter machen. Da ich bereits 23 Jahre alt bin und somit keine Schulpflicht mehr besteht, könnte ich es ohne Probleme neben der eigenen Firma schaffen. Vorausgesetz es ist möglich eine Ausbildung im eigenen Betrieb zu machen.

Ist das möglich?

Gruß Björn
bweichel ist offline  


Alt 06.05.2003, 14:25   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
wenn du einen Ausbilder hast, der dich ausbildet, könnte das gehen.

Aber dich selbst ausbilden ist wohl eher nicht möglich, würde ich mal so 'aus dem Bauch' sagen
Thomas ist offline  
Alt 06.05.2003, 14:31   #3
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
adrian macht alles soweit korrekt
Wie Thomas schon gesagt hat, wenns einen Ausbildner gibt, dann schon. Dieser muss natürlich aber über ein entsprechendes Fähigkeitszeugnis im Ausbilden verfügen.

Und damit fällt die "Eigenausbildung" ja sowieso schon weg, weil man für den Ausbildnerausweis natürlich die entsprechende Ausbildung schon haben muss, damit man für diese Zusatzausbildung zugelassen wird.

Gruss Adi
__________________
smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)

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XING-Profil: Adrian Locher
adrian ist offline  
Alt 06.05.2003, 14:32   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2003
bweichel macht alles soweit korrekt
Einen Ausbilder haben wir nicht. Aber wir könnten beide einen Ausbilderschein machen.
Ich kenne jemanden der sich ebenfalls in diesem Bereich ohne Qulifikation selbständig gemacht hat und auch einen Ausbilderschein machen konnte. Wenn mein Kollege dann einen Ausbildungsschein hat, könnte er mich doch ausbilden, oder?
bweichel ist offline  
Alt 06.05.2003, 15:19   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Voraussetzung zum ausbilden ist wie gesagt die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbilder-Eignungsprüfung. Diese Prüfung hat nichts mit der fachlichen Tätigkeit zu tun, jedoch ist für die Teilnahme an der Prüfung eine abgeschlossene Ausbildung zwingende Voraussetzung. Im Übrigen darf selbstverständlich nur in Bereichen ausgebildet werden, wo man selbst eine solche Ausbildung absolviert hat.

Du selbst darfst dich also nicht ausbilden. Ich habe gestern erst mit einem Zuständigen von der IHK gesprochen, dieser meinte das momentan aufgrund der momentanen Situation häufig Sondergenehmigungen erteilt werden, gerade in diesem Sektor. Dies bedeutet, mit etwas Glück muß dein Kollege nicht einmal mehr den Ausbilderschein machen, es wird lediglich eine fachliche Ausbildung vorausgesetzt.

Noch ein eventuell wichtiges Detail: Um auszubilden, muß der Ausbilder das 24. Lebensjahr vollendet haben!

Aber auch hier gilt: Aufgrund der momentanen Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt sind die Arbeitsämter sowie die IHKs unter starkem Druck genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Da ist man zur Zeit wohl recht "flexibel", was die nötige Qualifikation der Ausbilder angeht.

Stellt sich nur die Frage, ob diese Praxis wirklich im Sinne der Auszubildenen ist... aber das ist eine andere Diskussion.
ratze ist offline  
Alt 06.05.2003, 15:42   #6
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von ratze
jedoch ist für die Teilnahme an der Prüfung eine abgeschlossene Ausbildung zwingende Voraussetzung.
stimmt nicht ganz

8 Jahre erfolgreiche, selbsständige Tätigkeit im Beruf berechtigen ebenfalls zur Zulassung zur Ausbildereignungsprüfung (ohne selber eine Ausbildung zu haben).
Zumindest im Einzelhandel ist das so ...
Thomas ist offline  
Alt 06.05.2003, 15:58   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2003
bweichel macht alles soweit korrekt
Wenn mein Kollege und ich nun den Ausbilderschein machen wollen, wo muss ich mich anmelden? Welche Fragen werden gestellt? Wie läuft das Ganze ab?
bweichel ist offline  
Alt 06.05.2003, 16:51   #8
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Einfach an die zuständige IHK wenden (Ansprechpartner und weitere Infos auf den Internetseiten der IHKs).

In der Regel nimmst du an einem Vorbereitungslehrgang teil ("AEVO", berufsbegleitend, 120 Unterrichtsstunden in 3-6 Monaten, Gebühr ca. 450 EUR).

Anschließend legst du eine verhältnismäßig umfangreiche Prüfung ab (Schriftlich und Praktisch, Gebühr ca. 120 EUR).

Gruß
Ratze [Matthias]
ratze ist offline  
Alt 06.05.2003, 17:59   #9
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2003
bweichel macht alles soweit korrekt
Wow, dass ist ja garnicht mal so billig. Na ja ich werde mich mal auf der IHK danach erkundigen. Vielen Dank für eure Hilfe!
bweichel ist offline  
 

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