Hallo Nicole,
Krankenkassenbeiträge sind private Ausgaben und werden nicht in die Einnahme-/Überschußrechnung aufgenommen. Steuerlich kannst du sie trotzdem geltend machen unter Sonderausgaben. Bei Krankenkassenbeiträgen handelt es sich um sog. Vorsorgeaufwendungen.
Grüssle
Karl


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