Hallo LBY,
da du diese Frage hier als rechtstreuer Bürger sehr ernsthaft stellst, kann die Antwort nur lauten: soweit diese Tätigkeit von ihrem Umfang und ihrer Anlage unter den hier schon oft erwähnten Gewerbebegriff zu subsumieren ist: ja.
Thomas
Hi Leute,
ich bin momentan als freiberuflicher Webdesigner beim Finanzamt registriert.
Falls ich als Reseller von z.B. 1&1 agiere und damit eigentlich Wiederverkäufer bin (wie der Name schon sagt), werde ich dann als Gewerbetreibender eingestuft oder nicht?
Damit hat doch sicher schon einer Erfahrungen gesammelt.
Hallo LBY,
da du diese Frage hier als rechtstreuer Bürger sehr ernsthaft stellst, kann die Antwort nur lauten: soweit diese Tätigkeit von ihrem Umfang und ihrer Anlage unter den hier schon oft erwähnten Gewerbebegriff zu subsumieren ist: ja.
Thomas
Hi Thomas,
dann stelle ich die Frage mal anders:
Interessiert sich das Finanzamt für das?![]()
Ja, tut es auf jeden Fall! Und Strafsteuern sind unangenehm hochOriginal geschrieben von LBY
Hi Thomas,
dann stelle ich die Frage mal anders:
Interessiert sich das Finanzamt für das?![]()
Gruss Adi
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