Eine Schulung ist auf jeden Fall eine Dienstleistung. Demnach müsste es mit drin sein.
Hallo TP'ler!
Ich lese jetzt schon eine ganze Weile bei Euch mit und habe auch schon einige wirklich gute Tipps und Hinweise hier im Forum aufschnappen können.
Allerdings habe ich jetzt doch mal eine Frage, die scheinbar noch nicht aufgetaucht ist. Und zwar habe ich Gewerbe angemeldet für "Beratungen und Dienstleistungen im EDV-Bereich". Jetzt möchte ich gerne auch Schulungen anbieten und bin mir aber nicht sicher, ob das extra als Tätigkeit mit angegeben muss oder ob das unter den Bereich Beratungen/Dienstleistungen fällt?
Grüße vom Fuchs.
Eine Schulung ist auf jeden Fall eine Dienstleistung. Demnach müsste es mit drin sein.
Ja, reicht völlig aus. Wenn du dann nur noch Schulungen anbietest, solltest du dir überlegen, es zu ändern. Doch so stimmts auf jeden Fall!
Gruss Adi
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