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Alt 19.05.2003, 23:35   #1
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keen macht alles soweit korrekt

impressum


hab in der letzten woche eine *knispelaufgabe* von drei kundinnen bekommen.
alle drei möchten nicht mit vollem namen und adresse im impressum ihrer eigenen hp erscheinen (was ich gut verstehen im modelbereich etc.). da ich bei zwei für ihre vermittlung und bei allen dreien für das design der hp etc. zuständig bin, tauchte die frage auf ob nicht ich bzw. die firma als zuständig im impressum erscheinen könnte.
in etwa: verantwortlich im auftrag von *modelname* ist....

hat evt. jemand in diese richtung erfahrung. das thema wird in nächster zeit noch häufiger auf mich zukommen.

lg,
keen
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keen ist offline  


Alt 19.05.2003, 23:52   #2
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Lightbulb

Hallo Keen,

so wie ich das verstanden habe, wollen Deine Models selber eine gewerbliche Website haben. Daher gilt das TDG und Co auch für diese Damen. Zumindestens solange es hier um eine .de domain oder die eines EU-Landes handelt (dort gelten dann die jeweiligen Landesvorschriften, die eigentlich den deutschen entsprechen müssen bzw irgendwann entsprechen werden, denn das TDG ist die deutsche Umsetzung einer EU Richtlinie.)

Sofern Sie über eine Agentur vermittelt werden und diese auch "Herausgeberin" der WS ist, gehört diese ins Impressum.

Thomas
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Alt 19.05.2003, 23:59   #3
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keen macht alles soweit korrekt
hi master!
das ist ja nun bei mindestens zwei der drei die frage ob es gewerblich ist. sie präsentieren dort zwar neben eigenen texten ihre modelfotos und auch eine blue-card, dort ist aber für die vermittlung mein kontakt angegeben. hm...
lg,
keen
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keen ist offline  
Alt 20.05.2003, 00:11   #4
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Jetzt ließe sich ja wieder vortrefflich über den "Gewerbe-Begriff" streiten. Aber ich denke mal die machen das um direkt oder indirekt Aufträge zu bekommen - nichts anderes macht ja auch der Tischler von nebenan - also ist die "gewerblichkeit" im Sinne des TDG gegeben, die viel weiter als die des Gewerberechts ist.

Da die Models wahrscheinlich Inhaberinnen laut Denic sind und nicht Du sind diese auch Verantwortliche im Sinne des TDG und daher eigentlich als Anbieterinnen anzugeben. Allerdings findet man diese "Agenturkonstruktion" aus verständlichen Gründen oft bei Schauspielern undergl. Ob das allerdings Bestand hat ist ne andere Sache. Andererseits: wenn Du Sie darauf hingewiesen hast, das Sie nach TDG rein müssen, sie es aber nicht wollen, Du das natürlich schriftlich hast, bist Du doch zumindestens aus dem Schneider.

Da muß man das dann halt locker sehen - ist dann ja nicht mehr Dein Verantwortungsbereich .....

Abgesehen davon, das man diese Daten via Denic sowieso bekommen kann - den Weg würde auch jeder Stalker gehen ......

Thomas
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Alt 20.05.2003, 00:29   #5
TP-Senior
 
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keen macht alles soweit korrekt
haben auch schon drüber nachgedacht das ich als inhaber der domain auftrete. im moment ist es in unserem bereich einfach wieder schlimm mit unsinnigen abmahnungen dubioser firmen. stalker und seeehr merkwürdige angebote*g* sowieso. beide wollen ihre alten domains zugunsten der neuen einstampfen.
wär schon interessant, zumal ca. 80%der mädels auch noch eine eigene hp haben, auch wenn sie auf unsere kommen.
lg,
helmut
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keen ist offline  
Alt 07.11.2003, 16:28   #6
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001001100 macht alles soweit korrekt
Hi!

Ich bin wegen des leidigen Themas "Impressum" mal wieder in dieses Forum gestolpert und hab auch schon viele klasse Infos entdeckt. Dafür schon mal herzlichen Dank! Jetzt habe ich noch eine konkrete Detail-Frage

Zitat:
Allerdings findet man diese "Agenturkonstruktion" aus verständlichen Gründen oft bei Schauspielern undergl. Ob das allerdings Bestand hat ist ne andere Sache.
Ich bin webmaster einer Band-Website und wir diskutieren gerade eben dieses Problem. Ich würde meine Adresse für's Impressum hergeben, bei der DENIC ist aber ein Bandmitglied eingetragen. (Einen Inhaberwechsel möchten wir möglichst vermeiden).
Wenn wir jetzt diese "Agentenkonstruktion" wählen möchten (trotz Unsicherheit, ob das Bestand hätte)...:

(1) wie würde das dann im Impressum aussehen müssen?
Stände da dann einfach nur
MEIN NAME Adresse etcpp
oder sowas wie
BANDNAME vertreten durch MEIN NAME
oder
BANDNAME c/o MEIN NAME
oder
DOMAININHABERNAME vertreten durch MEIN NAME
oder so?

(2) Müsste diese "Vertretung" durch irgendeinen Vertrag besiegelt sein? (den man im Falle einer Abmahnung dann schnell aufsetzen, rückdatieren und vorzeigen könnte )?

Danke und beste Grüße!
001001100 ist offline  
Alt 07.11.2003, 17:17   #7
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

ich sach mal so: handeln durch vertreter ist ja in vielen Bereuchen des deutschen Rechts geregelt. Solange Du mit denen in einem wie auch immer gearteten Auftragsverhältnis stehst müßte das nach meinem Verständnis gehen ... Denn es kommt ja in erster Linie darauf an, einen Verantwortlichen im Impressum anzugeben.

Aber das ist meine private Meinung. Ob die Bestand hätte ist ne andere Frage ...

Thomas
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Alt 07.11.2003, 17:41   #8
TP-Junior
 
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001001100 macht alles soweit korrekt
Hi Thomas,

danke für Deine schnelle Antwort! Ich fände das so eigentlich auch plausibel, weiß aber gar nicht, ob man an Gesetzesfragen mit Plausibilität rangehen darf

Schließt Deiner Meinung nach ein "wie auch immer geartetes Auftragsverhältnis" auch ein "nicht kommerzielles" ein? Es gibt keinerlei Verträge oder so...

Grüße
001001100 ist offline  
 

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