Hallo Leute,
ich recherchiere für einen Kunden, dieser möchte eine gewerbliche Internetpräsenz über eine .com-Adresse veröffentlichen. Diese soll über die .com-Adresse in etwa 8 verschiedenen Sprachen aufrufbar sein, in diesen Ländern soll auch das Produkt vertrieben werden. Er möchte gern von der Veröffentlichung seiner Adresse im Impressum absehen.
Ich habe ihm trotzdem zu einem ordentlichen Impressum nach deutschen Gesetzen geraten, weil die Site sonst einen unseriösen Eindruck machen würde. Trotzdem suche ich noch nach rechtlichen Hinweisen, um ihn von der Verbindlichkeit eines Impressums zu überzeugen.
Habe bereits über die Suchfunktion nachgeschaut, auch hier:
http://www.traum-projekt.com/forum/s...5127&highlight
aber ganz eindeutig scheint das ja doch nicht zu sein.
Die .com-Domain wird auch in Deutschland gehostet!
Also, wer kann helfen und weiß eventuell einen Link mit gültigen Rechtshinweisen für .com Impressum.
Thanks nici
Geändert von webmichl (23.05.2003 um 00:52 Uhr)
Gruß, der Michl
* * * if you want them to RTFM, make a better FM! * * *
Danke Michel,
das ist ja schon mal was Handfestes, was man dem Kunden vorlegen kann und dieser Satz scheint wohl aussagekräftig genug:
Zitat: „In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Teledienste unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.“
Mein laienhafter Rechtsverstand sagt mir auch, dass wenn ich ein Unternehmen in Deutschland gemeldet habe und Produkte oder Dienstleistungen, egal über welchen Weg anbiete, müsste deutsches Recht gelten. Leider konnte ich das beim Kundengespräch nicht eindeutig nachweisen.
Ich lasse trotzdem mal offen, vielleicht hat noch jemand Hinweise, die sich direkt auf Domainendungen beziehen.
nici
Hi,
keine Belege oder Beweise, aber es definitiv so das eine Impressumpflicht besteht. Egal welche Domain(Endung) betrieben wird.
Letztlich kann Dein Kunde nur versuchen nicht entdeckt zu werden.
Wobei ich mich frage was ich verkaufen muss, um verhindern zu müssen das man mich findetrespektive weiß wo ich herkomme.
FF - Der Chris
Hi chriseffex,
danke für den Tipp.
Die Frage ist berechtigt, ist aber nicht wie zu vermuten etwas unseriöses, sondern eher ein Imageproblem, wie z.B.:Wobei ich mich frage was ich verkaufen muss, um verhindern zu müssen das man mich findet respektive weiß wo ich herkomme.
Wenn jemand jahrelang im Geschäft ist z.B.mit ner Frittenbude und nun einen weiteren, aber differenzierten Geschäftzweig hinzu nehmen möchte z.B. der Verkauf von Haute Couture, dann wirkt das unter der selben Geschäftsadresse nicht ganz so glücklich. Was nicht heißt, das er Haute Couture nicht genau so erfolgreich verkaufen kann, wie Frikadellen.
Gruß nici
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