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Thema: Online Auktionen anbieten...?

  1. #1
    TP-Senior doomedia macht alles soweit korrekt
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    Online Auktionen anbieten...?

    Hey,



    Wenn ich eine kostenlose Auktionsplattform anbiete, inwieweit kann ich dann haftbar gemacht werden wenn z.b. jemand "beschissen" wird oder ähnliches?

    eBay entzieht sich dieser Verantwortung ja auch mehr oder weniger...

    Weis da jemand mehr zu? Im Grunde genommen ist ja jeder für sich selbst verantworich dort, nur darf man keine illegalen Sachen etc anbieten lassen und muss sich drum kümmern das solche Dinge überwacht werden.

    Oder was meint ihr?

  2. #2
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
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    Hi doomedia

    Sehr wahrscheinlich wird dir MasterL bezüglich deutschem Recht etwas besser helfen können. Aber bis dahin, habe ich dir mal einiges zur Lektüre

    Gruss Adi
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  3. #3
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Hallo doomedia,

    da Du als Vermittler der Geschäftskontakte auftrittst und die Sachen nicht selbst anbietest bist Du bei entsrpechender Fassung der AGB wohl nicht haftbar.

    Die gesetzmäßigkeit der Angebote wirst Du aufgrund der bestehenden Gesetze ( TDG und diesen ganzen Kram) wohl überwachen müssen.

    Allerdings, sofern es sich nicht um ganz spezifische Dinge handelt, die dort versteigert werden sollen wie z.B. angstfrei angebauter Klee odergl, sehe ich keinen Grund weshalb Du Dir die Arbeit und die Kosten machen solltest. Allgemeine Versteigerungen sind und bleiben eben "ebayen". Von ricardo.de spricht doch heute auch kaum noch jemand .... In diesen Markt rein zu kommen wird schon sehr schwer sein. Ausserdem - wieso kostenfrei? Wenn Du nicht weißt wohin mit Deinem Geld und Deiner Arbeitskraft: per PM teile ich Dir gerne meine Kontoverbindung mit

    Thomas

  4. #4
    TP-Senior Toskka macht alles soweit korrekt Avatar von Toskka
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    Schau doch auch mal in § 34 d Gewerbeordnung.
    Da steht einiges über das Auktionsgewerbe drin.

    Du müßtest jedenfalls dein Gewerbe erweitern, und bedarfst der Genehmigung des Landratsamtes (Kreisbehörde).
    Life is fast, be faster...

  5. #5
    TP-Senior doomedia macht alles soweit korrekt
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    Ist dann wohl doch zuviel Aufwand für ein paar regionale Auktionen...

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