Hallo doomedia,
da Du als Vermittler der Geschäftskontakte auftrittst und die Sachen nicht selbst anbietest bist Du bei entsrpechender Fassung der AGB wohl nicht haftbar.
Die gesetzmäßigkeit der Angebote wirst Du aufgrund der bestehenden Gesetze ( TDG und diesen ganzen Kram) wohl überwachen müssen.
Allerdings, sofern es sich nicht um ganz spezifische Dinge handelt, die dort versteigert werden sollen wie z.B. angstfrei angebauter Klee odergl, sehe ich keinen Grund weshalb Du Dir die Arbeit und die Kosten machen solltest. Allgemeine Versteigerungen sind und bleiben eben "ebayen". Von ricardo.de spricht doch heute auch kaum noch jemand .... In diesen Markt rein zu kommen wird schon sehr schwer sein. Ausserdem - wieso kostenfrei? Wenn Du nicht weißt wohin mit Deinem Geld und Deiner Arbeitskraft: per PM teile ich Dir gerne meine Kontoverbindung mit
Thomas