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Thema: Kleinuntern. und das FA

  1. #1
    TP-Supporter Der Schweisser macht alles soweit korrekt Avatar von Der Schweisser
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    Question Kleinuntern. und das FA

    Hallo TP'ler,

    ich hab mal eine Frage die mir seit getsern Sorgen bereitet.

    Also ich habe damals (Mitte 2000) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, weil mir die Beraterin/Annahmekraft vom Finanzamt gesagt hat, wenn ich das mache dann kann ich auch wie es von mir gewünscht war die Märchensteuer mit austellen, naja und nich zuletzt noch meine Ausgaben der Vorsteuer gegenrechnen und so ...

    Ja mit der Zeit hab ich dann gemerkt durch eindringliches durchwälzen von Steuerliteratur das ich ja so keine MwST. ausstellen darf. Naja hab dann der Bearbeiterin mein Maleur gebeichtet und sie meinte iss nich weiter schlimm, soll ich bei der Umsatzsteuerjahreserklärung bei "Unberechtig ausgestellte MwST." eintragen und überweisen - gesagt getan ...

    Weil ich das dann alles immernoch nicht gerafft habe und in Büchern andere Sachen standen, als mir Menschen gesagt haben hab ich nochma bei der Sachbearbeiterin gefragt ob ich nu MwSt. ausschreiben darf und da meint sie "na klar, wer hat denn gesagt das sie es nicht dürfen?"

    So hab ich dann im Jahr 2002 alles fein mit MwSt ausgeschrieben und hab dann mal zur Sicherheit nochma beim FA angefragt ob das richtig war - Antwort war NEIN!

    Nun wollte ich meine Steuererklärung abgeben und hatte noch ein paar Fragen an die Frau die dort am Schalter sitzt und die meinte ganz sicher ich hätte Märchensteuer ausschreiben dürfen!

    Nu hat sie da mit mir zusammen die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt und die Steuer von meinen ausgestellten Rechnungen der meiner Ausgaben gegengerechnet und fertig war alles ausgefüllt und erledigt.

    So und nu mach ich mir Sorgen, ich meine da muss doch jetz was grob schief laufen, ich darf keine MwSt ausschreiben und da sagt die Tante dorte am Schalter ich soll ma alles ausfüllen. Muss ich jetz für immer MwSt. ausschreiben?

    ... ich hab ma gehört wenn man einmal sowas macht, dann für immer!

    So die Steuerberater die sagen einem auch nicht was man wissen will sondern wollen alles selber machen und die von der IHK widersprechen sich auch alle und nu steh ich dumm da und würde mich freuen wenn da mal einer Rat hat was das nu für Folgen hat?

  2. #2
    Super Moderator Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Robert
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    Die Folgen kann ich Dir leider auch nicht nennen.
    Normalerweise ist das aber so, dass du jetzt beim Finanzamt auf jeden Fall mal deine aktuelle Besteuerungsgrundlage erfragen mußt. Ob du nun als Kleinunternehmer tätig bist oder nicht. Davon hängt ab ob du nun Mwst. ausweisen darfst oder nicht.
    Wenn Du in diesem Jahr schon Rechnungen mit MWst. geschrieben hast werden die dich sicherlich nicht als Kleinunternehmer mehr zählen.
    Lass Dir doch sonst mal eine schriftliche Zusage vom finanzamt geben.

    Gruß
    Robert
    Traum-Projekt.com weiterhin der "Klick zum Know-how"
    Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.

  3. #3
    TP-Supporter Der Schweisser macht alles soweit korrekt Avatar von Der Schweisser
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    Stimmt, ich werds ma schriftlich verlangen!

    Von der Frau die mir zum ausfüllen der Umsatzsteuererkl. geraten hat hab ich zur Vorsicht mal den Namen aufgeschrieben, wenn es jetz Ärger geben sollte.

  4. #4
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Hallöchen,

    hier mal ein prima Link zum Thema:

    http://www.akademie.de/business/kurs...ternehmer.html

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann habt ihr Euch jetzt geeinigt, dass Du Umsatzsteuern zahlst, bzw. Vorsteuern abziehst, also auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest.

    Damit bist Du für fünf Jahre an diese Sache gebunden!

    Wenn Du aber meinst, das ganze ist schlecht für Dich, da Du nur wenig Ausgaben aber Berge von Einnahmen hast , dann versuch doch mal das rückgängig zu machen mit der Begründung der falschen Beratung durch die Dame vom Amt. Wenn Du das aber net schriftlich hast...

    Good Luck

    Hardy
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  5. #5
    TP-Supporter Der Schweisser macht alles soweit korrekt Avatar von Der Schweisser
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    ... danke für den Link!

    Also so direkt geeinigt kann man das nich nennen, ich habe ja 2002 alle Rechnungen mit MwSt. ausgeschrieben und hätte eigentlich den Gesamtbetrag der MwSt. den ich zu zahlen hätte bei "unberechtigt ausgewiesene MwSt." eintragen müssen.

    Ich habe aber die Frau dort gefragt, ob es möglich wäre, das ich im Gegenzug die Steuer meiner Kosten gegenrechnen kann und daraufhin hat se das Formular aufgeschlagen und mir gesagt was ich wo hinschreiben soll.

    Da hab ich ihr gleich gesagt das das letztes Jahr ein Maleur war (durch falsche Auskunft) und ich dieses Jahr alle Rechnungen ohne MwSt. gemacht habe, da meint sie nur "das ist egal" ...

    Und da ist es wieder mein Problem: ich kann ja nich so tun als wäre ich von der Kleinunternehmerregel befreit und im nächsten Jahr nehm ich sie wieder in Anspruch und mach alles ohne MwSt., man oh man ich glaub das riecht nach großem Ärger ...

  6. #6
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    ja allerdings, einfach wird das nicht, wenn Du aber im zweiten Jahr ohne USt gemacht hast, ist das zumindest für die Argumentation der falschen Beratung schlüssig.

    Kleiner Tipp für den Umgang mit Finanzäntern: Wenn die Bearbeiterin zu sehr blockt macht es Sinn den Virgesetten einztuschalten, ganz höflich aber bestimmend, die gehen oft ganz anders, streitvermeidend, an die Sache ran.

    Viegrü

    Hardy
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

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