Die Folgen kann ich Dir leider auch nicht nennen.
Normalerweise ist das aber so, dass du jetzt beim Finanzamt auf jeden Fall mal deine aktuelle Besteuerungsgrundlage erfragen mußt. Ob du nun als Kleinunternehmer tätig bist oder nicht. Davon hängt ab ob du nun Mwst. ausweisen darfst oder nicht.
Wenn Du in diesem Jahr schon Rechnungen mit MWst. geschrieben hast werden die dich sicherlich nicht als Kleinunternehmer mehr zählen.
Lass Dir doch sonst mal eine schriftliche Zusage vom finanzamt geben.
Gruß
Robert


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, dann versuch doch mal das rückgängig zu machen mit der Begründung der falschen Beratung durch die Dame vom Amt. Wenn Du das aber net schriftlich hast...