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Alt 06.06.2003, 10:56   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2002
Dafman macht alles soweit korrekt

Änderung der Baugenehmigung?


Hallo,

wie sieht es aus, wenn man EDV-Dienstleistungen als Nebengewerbe betreibt und dies hauptsächlich auch im Haus tut, wo man alltäglich wohnt (Kunden werden nicht nach "Hause" eingeladen).

Braucht man in diesem Fall eine Änderung der Baugenehmigung?
Wann braucht man denn eigentlich eine Änderung der Baugenehmigung?
Kennt jemand da 'ne informative Seite?

Thx
Gruß
DAfman
Dafman ist offline  


Alt 06.06.2003, 11:08   #2
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg
Hallo Dafman,

hier gehts wohl eher darum, was im Bebauungsplan steht. Handelt es sich um ein Mischgebiet oder reines Wohngebiet. Ausserdem dürfte hier gelten, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du keine Kunden im Haus hast, dürfte das wohl weniger ein Problem werden, ausser du bekommst täglich drei mal Ware geliefert

Grüssle
Karl
__________________
.
Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
KarlC ist offline  
Alt 06.06.2003, 12:52   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Cool

Hallo,

da Du keine Umbaumassnahmen vornimmst stellt sich die Frage nun mal überhaupt nicht. In den normalen Wohngebieten ist der Bürobetrieb ohne großen Publikumsverkehr völlig unproblematisch.

Anders sieht es aus wenn Du z.B. eine Wohnung anmietest und diese dann komplett als Büro nutzt. Da gibt es in vielen Bundesländern bzw Gemeinden Vorschriften, die die Zweckentfremdung von Wohnraum bzw die Umwidmung von Wohnraum zu Büroraum verbieten oder nur unter großen Auflagen zulassen. Umgekehrt ist die Umwidmung von Büroraum zu Wohnraum nicht probematisch .... bis es zur "Rückwidmung" kommmt - aber: andere Baustelle.

Wieder anders sieht es aus, wenn Du eine ETW besitzt oder mietest und von dort aus ein Gewerbe mit Publikumsverkehr betreiben willst. Dort kommt es dann auf die "Hausordnung" bzw die Beschlußlage der Eigentümerversammlung an, ob sowas zulässig ist oder nicht. Oft, je nach Struktur der Eigentümergemeinschaft kann es da zu Problemen kommen. Wie gesagt: Stichwort Publikumsverkehr.


MfG und schöne Pfinxsten vonne 4ma

Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 06.06.2003, 13:22   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2002
Dafman macht alles soweit korrekt
Vielen Dank für die beiden Antworten

Es handelt sich (wenn ich mich nicht irre) um ein "normales" Wohngebiet (eher abseits im Dorfe, als in der Stadt). Publikumsverkehr findet nicht statt und "große" Lieferungen kriege ich auch eher selten.
Ich denke, dann sollte es wohl keine Probleme geben...

Gruß
Dafman
Dafman ist offline  
Alt 06.06.2003, 15:09   #5
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User


würd' ich mir auch keinen Kopf drum machen: ich handhabe es ähnlich wie du (mein 'Büro' ist in meinem privaten Wohnhaus im Dorf) und hat sich noch nie jemand beschwert, warum auch?

weil ab und an mal ein Paketdienst kommt oder noch seltener mal ein Kunde?

ist ja was anderes als z.B. ein Frisörsalon, wo im 15 min- Rythmus Leute an und abfahren ...
Thomas ist offline  
 

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