Hallo alle zusammmen

Bin neu in diesem Forum und hoffe auf Hilfe.

Ich habe 2002 ein Gewerbe angemeldet und handle mit Second Hand Artikeln auf dem Flohmarkt.
Beim Finanzamt wurde ich mit Einname-Überschussrechnung eingestuft, da ich nur ca. 25.000 Euro Umsatz im Jahr habe und es nebenberuflich betreibe.
Jetzt habe ich vor ca. 6 Wochen eine Eintragung ins Handelsregister vornemen lassen. Dabei war ich wohl etwas voreilig mit meiner Entscheidung. Nachdem, was ich jetzt über das Handelsgesetzbuch weiß bin ich nun zur doppelten Buchführung verpflichtet. Ist für mich viel zu kompliziert und auch gar nicht notwendig, da ich niemals auf 25.000 Euro Gewinn komme. Habe ja gerade mal soviel Umsatz.

Meine Frage: Kann ich die Eintragung noch rückgängig machen bzw. kündigen? Muß das wieder notariell beglaubigt werden? Und kann ich dann zum Jahresende wieder die Einname-Überschussrechnung bei meiner Steuererklärung nutzen?

Bitte um Hilfe!!!

Danke torstenk