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Alt 12.06.2003, 21:14   #1
TP-Senior
 
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Gewinnverteilung bei einer GbR


Hi,

zusammen mit zwei Freunden habe ich vor ein paar Wochen eine GbR gegründet.
Nun haben wir Probleme mit dem Fragebogenzur steuerlichen Erfassung von Personengesellschaften:
Zu jedem Gesellschafter müssen wir eine prozentuale Gewinn-/Verlustbeteiligung und eventuelle Vorwegvergütungen angeben.

Das Problem ist, dass wir - so wie wir das geplant haben - im Voraus noch gar nicht wissen, wie die prozentuale Gewinnverteilung aussieht. Eigentlich wollten wir jedem seine Arbeit vergüten, d.h. wenn Gesellschafter A einen Auftrag bearbeitet und 1000 € dafür bekommt, bekommt er 70% des Geldes als Vergütung, die restlichen 30% gehen erstmal auf das Geschäftskonto und werden für gemeinsame Ausgaben verwendet.
Wenn jetzt Gesellschafter B aber 5000€ für einen Auftrag bekommt, bekommt auch er 70% davon und der Rest geht aufs Firmenkonto.
Der freundliche Finanzbeamte erklärte uns, dass das so nicht gehen würde, weil wir dann ja jetzt gar nicht angeben könnte, wie die Gewinnverteilung aussieht. Wir wollen aber auch nicht im Voraus eine prozentuale Verteilung vorgeben, weil wir ja noch absolut nicht wissen, wie sich im Geschäftsjahr die Aufträge und die damit verbundene Arbeit eines jeden einzelnen Gesellschafters verteilen werden.

Hat jemand von euch eine Idee, wie wir das anders regeln könnten? Wie macht ihr das? Habt ihr "GbR-Mitglieder" alle eine prozentuale Gewinnverteilung??

Viele Grüße,
MacStone
MacStone ist offline  


Alt 12.06.2003, 22:47   #2
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Benutzerbild von refsada
 
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Ich denke, das ist egal. Ist eigentlich nur wegen der Steuervorauszahlung. Also besser unter 7000€ eintragen (für jeden).
refsada ist offline  
Alt 12.06.2003, 22:54   #3
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wirklich relevant ist das für's FA wirklich nicht, denke ich auch.

Wir hatten zu meiner GbR-Zeit einfach prozentuale Gewinnverteilung per GbR-Vertrag, einfach 50 : 50

bei unterschiedlichem Zeiteinsatz der Gesellschafter ist vielleicht auch einen Gewinnverteilung nach Anteil der geleisteten Arbeitszeit denkbar ...

nur so 'ne Idee gerade
Thomas ist offline  
Alt 12.06.2003, 23:18   #4
TP-Senior
 
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MacStone ist auf einem guten Weg
Okay, also ich trage dann bei der Gewinnverteilung bei jedem der drei Gesellschafter 33,3% ein. Können dann die einzelnen Gesellschafter trotzdem - je nach angefallener Arbeit - unterschiedlich viel Geld als Vergütung entnehmen?
Dem Finanzamt müsste es doch egal sein, denn versteuert wird das Geld ja so oder so. Oder irre ich mich da?

Viele Grüße,
MacStone
MacStone ist offline  
Alt 12.06.2003, 23:34   #5
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refsada kann nur besser werden
ja genau
refsada ist offline  
Alt 13.06.2003, 01:33   #6
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MacStone ist auf einem guten Weg
Vielen Dank an euch!
Jetzt kann ich schon beruhigter schlafen.

Viele Grüße,
MacStone
MacStone ist offline  
Alt 16.06.2003, 11:59   #7
TP-Senior
 
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MacStone ist auf einem guten Weg

Nochmal...


Erst dachte ich die Sache wäre geklärt, aber jetzt hat mich der "nette Mensch vom Finanzamt" doch wieder etwas verwirrt...

Kann mir bitte jemand sagen, ob folgendes rechtlich zulässig und praktikabel ist:

Wie bereits erwähnt, möchten wir in der GbR den Gewinn nicht pauschal nach einem prozentualen Anteil verteilen, sondern nach tatsächlich geleisteter Arbeit (die natürlich extrem unterschiedlich sein kann).
Unsere Idee ist, dass jeder Gesellschafter den ihm zustehenden Gewinnanteil als (Privat-)Entnahme ausgezahlt bekommt. Ein gewisser Rest bleibt auf dem Firmenkonto und wird zur Zahlung von laufenden Kosten verwendet.
Wenn dann am Ende des Geschäftsjahres noch etwas auf dem Konto ist (davon gehen wir aus), dann wird dieser Rest nach gleichen Anteilen unter den Gesellschaftern ausgezahlt.

Ist so eine Vorgehensart (Gewinn als Privatentnahme auszahlen) aus steuerrechtlicher Sicht in Ordnung? Oder ist sowas nicht üblich??


Ich habe schon in verschiedenen Quellen etwas zu dieser Frage gesucht, aber gefunden habe ich leider nichts!
Also jetzt bitte keine Kommentare der Art: "Bevor man eine GbR gründet, sollte man sich lieber erstmal über rechtlichen Dinge informieren..."
MacStone ist offline  
Alt 16.06.2003, 12:35   #8
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Re: Nochmal...


Zitat:
Original geschrieben von MacStone

Ist so eine Vorgehensart (Gewinn als Privatentnahme auszahlen) aus steuerrechtlicher Sicht in Ordnung? Oder ist sowas nicht üblich??
doch, ganz genau so ist das üblich

um die Buchhaltung zu vereinfachen, kann man monatliche Pauschalen als Privatentnahme klar machen.

Gesellschafter A bekommt xx € im Monat
Gesellschafter B bekommt yy € im Monat
Thomas ist offline  
 

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