Erst dachte ich die Sache wäre geklärt, aber jetzt hat mich der "nette Mensch vom Finanzamt" doch wieder etwas verwirrt...
Kann mir bitte jemand sagen, ob folgendes rechtlich zulässig und praktikabel ist:
Wie bereits erwähnt, möchten wir in der GbR den Gewinn nicht pauschal nach einem prozentualen Anteil verteilen, sondern nach tatsächlich geleisteter Arbeit (die natürlich extrem unterschiedlich sein kann).
Unsere Idee ist, dass jeder Gesellschafter den ihm zustehenden Gewinnanteil als (Privat-)Entnahme ausgezahlt bekommt. Ein gewisser Rest bleibt auf dem Firmenkonto und wird zur Zahlung von laufenden Kosten verwendet.
Wenn dann am Ende des Geschäftsjahres noch etwas auf dem Konto ist (davon gehen wir aus), dann wird dieser Rest nach gleichen Anteilen unter den Gesellschaftern ausgezahlt.
Ist so eine Vorgehensart (Gewinn als Privatentnahme auszahlen) aus steuerrechtlicher Sicht in Ordnung? Oder ist sowas nicht üblich??
Ich habe schon in verschiedenen Quellen etwas zu dieser Frage gesucht, aber gefunden habe ich leider nichts!
Also jetzt bitte keine Kommentare der Art: "Bevor man eine GbR gründet, sollte man sich lieber erstmal über rechtlichen Dinge informieren..."
