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Thema: GbR mit Ich-AG-Förderung?

  1. #1
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    GbR mit Ich-AG-Förderung?

    Hallo,

    können Gewerbetreibende, die die "Ich-AG"-Förderung in Anspruch nehmen, sich zu einer GbR zusammenschließen??

    Gruß
    Matthias

  2. #2
    mrx
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    TP-Veteran mrx ist auf einem guten Weg Avatar von mrx
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    Nein! Eine Ich-Ag ist ein 1-Mannunternehmen. Lediglich Familienangehörige können dir unendgeldlich behilflich sein.



    mrX
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  3. #3
    TP-Senior refsada kann nur besser werden Avatar von refsada
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    Vielleicht zuerst Ich-AG beantragen und dann GbR gründen. Die Förderung gibts dann halt nur für 1 Jahr.

    War nur so eine Idee von mir, ich will niemanden auf dumme Gedanken bringen!

  4. #4
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Hmmm... habe mich nun weiter informiert und habe sehr widersprüchliche Informationen gehört. Es scheint wohl so zu sein, daß es im Einzelfall vom örtlichen Arbeitsamt entschieden wird (man ist also im Grunde der Willkür des Sachbearbeiters ausgesetzt).

    Gibt es denn nicht noch andere Möglichkeiten der Kooperation? Man könnte sich in einer Bürogemeinschaft die Leistungen doch gegenseitig in Rechnung stellen, dies würde die Zusammenarbeit flexibler gestalten und die Gewinnaufteilung wäre 100% genau und fair. Nachteil wäre dabei der außerirdisch hohe Verwaltungsaufwand... Hmmm... naja mal schauen.

    Gruß
    Matthias

  5. #5
    TP-Senior refsada kann nur besser werden Avatar von refsada
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    Also ich habe mich jetzt auch informiert, weils mich interessiert.

    Ja es wird vom örtlichen Arbeitsamt etschieden. Den Zuschuss bekommt fast jeder Arbeitsloser, der Vorraussetzungen erfüllt. Also keine Angestellten und voraussichtlich nicht mehr als 25000EUR verdient.

    Du kannst ja zuerst auf dich Gewerbe anmelden und dann den Zuschuß beantragen. (Bist du überhaupt arbeitslos?) Später kannst du deine GbR gründen. Den Zuschuss gibts dann halt nur für 1 Jahr. Im 2. und 3. Jahr bekommt man sowieso kaum noch was (360 bzw. 240 EUR).

  6. #6
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Nein, ich bin momentan nicht arbeitslos, aber das ließe sich bestimmt für einen Monat machen, wenn ich mich entschließen sollte mich tatsächlich mit der Ich-AG selbstständig zu machen.

    Wir sind momentan zu dritt bzw. zu viert und ergänzen uns fachlich sowie persönlich ganz gut und spielen nun mit dem Gedanken, jeweils die Förderung zu beantragen und dann eine GbR zu gründen.

    Werde mich mal weiter informieren... mal schauen!

    Danke erstmal
    Matthias
    Geändert von ratze (08.07.2003 um 16:41 Uhr)

  7. #7
    TP-Member Lotti_Huber macht alles soweit korrekt Avatar von Lotti_Huber
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    Hi ratze, mal ganz abgesehen davon ob es im Moment so cool ist einen festen Job aufzugeben und in die Selbstständigkeit zu gehen, ist auch zu überlegen ob eine ICH-AG sinnvoll ist. Denn von den 600 Euro die du erhältst gehen mind. 300 für "Pflicht"-versicherungen d´rauf. Wenn du Überbrückungsgeld beantragst (Vorraussetzung mind. 4 Wochen Bezug von Alogeld) dann erhältst du 6 Monate das Alogeld plus 68%.

  8. #8
    TP-Senior refsada kann nur besser werden Avatar von refsada
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    Nein, es sind min. 400 EUR!

    Überbrückungsgeld kansst du beantragen, wenn du eine Kündigung hast. Dann kannst du nämlich direkt in die selbstständigkeit starten. Mann muss es auch vom Steuerberater auf tragfähigkeit prüfen lassen. Bei der Ich-AG muss du zuerst Arbeitslosengeld beziehen.

  9. #9
    TP-Veteran fettmme bringt sich richtig ein fettmme bringt sich richtig ein Avatar von fettmme
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    Original geschrieben von refsada
    Überbrückungsgeld kansst du beantragen, wenn du eine Kündigung hast. Dann kannst du nämlich direkt in die selbstständigkeit starten.
    Aber nur theoretisch, oder? Bei allen Leuten die ich kenne, hat es eine halbe Ewigkeit gedauert, bis Sie Ihren Geschäftsplan fertig hatten, die finanzierung über Kfw und Co geregelt hatten, usw.
    class GetProfileCustomerEntityReceiverInformationReceiverAndProgrammingInforma...{
    public function __construct(){ if(!$this) die(' '); } }
    http://www.thedailywtf.com/

  10. #10
    TP-Member Lotti_Huber macht alles soweit korrekt Avatar von Lotti_Huber
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    Original geschrieben von refsada
    Nein, es sind min. 400 EUR!

    Überbrückungsgeld kansst du beantragen, wenn du eine Kündigung hast. Dann kannst du nämlich direkt in die selbstständigkeit starten.
    Bisher musste man mind. 4 Wochen arbeitslos sein. Die ganze Existenzgründung ist eine sehr umfangreiche Angelegenheit. Und wie fettmme schon schreibt, ist auch zu berücksichtigen ob man Startkapital braucht. Das ist nämlich nicht so einfach zu bekommen.

    Es ist echt überlebensnotwendig sich VOR der Gründung gaaanz ausgiebig zu informieren.

    hier gibts jede Menge Infos zur Ich AG

  11. #11
    TP-Senior refsada kann nur besser werden Avatar von refsada
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    Ja, theoretisch. Aber wenn du schon weiist, dass du arbeitslos wirst, kannst du den Vorgang etwas beschleunigen (theoretisch).

  12. #12
    TP-Senior refsada kann nur besser werden Avatar von refsada
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    Leute, geht doch zum Arbeitamt und informiert euch selbst!

  13. #13
    TP-Veteran fettmme bringt sich richtig ein fettmme bringt sich richtig ein Avatar von fettmme
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    Wir sind informiert, glaube mir
    class GetProfileCustomerEntityReceiverInformationReceiverAndProgrammingInforma...{
    public function __construct(){ if(!$this) die(' '); } }
    http://www.thedailywtf.com/

  14. #14
    TP-Member Lotti_Huber macht alles soweit korrekt Avatar von Lotti_Huber
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    Ich würde mich nicht aufs Arbeitsamt verlassen. Es ist schon wichtig, dass man sich auch an anderen Stellen informiert.

  15. #15
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    @ Lotti_Huber: Ich bin bereits seit Ende 2001 selbstständig (Nebentätigkeit), insofern würde ich mir schon zutrauen meine Chancen und Risiken realistisch abwägen zu können Ebenso befinde ich mich eh nur noch bis zum 31.07. in einem festen Arbeitsverhältnis, danach muß ich noch Zivildienst machen. Falls ich mich in dieser Zeit entscheiden sollte, den Weg über die Ich-AG einzuschlagen (abhängig natürlich davon, wie sich meine Nebentätigkeit entwickelt), könnte ich mich danach theoretisch kurze Zeit arbeitslos melden, um dann die Förderung zu bekommen. Ganz so leichtfertig wie du meine Äußerungen verstanden hast, gehe ich also nicht mit der Situation um

    Die hohen Abgaben für die Sozialversicherungsbeiträge schmälern ja keinesfalls die Attraktivität dieser Modells - denn die Beiträge müssen ja eh gezahlt werden. Ob ich nun sage "ich habe 600€ geringere Kosten" oder ob ich sage "ich bekomme eine Förderung von 600€ für meine Selbstständigkeit ausbezahlt" ist doch völlig egal - unterm Strich ist es eine sinnvolle Förderung.

    Gruß
    Matthias

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