 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
08.07.2003, 15:13
|
#1
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Hamburg
|
Ich-AG nach Überbrückungsgeld...
Hallo,
ich hab da mal ne Frage, weil ich mir nicht vorstellen kann das sowas rechtens ist...
Ein Bekannter von mir ist im letzten Jahr im März arbeitslos geworden. Er wollte sich dann selbständig machen. Tat dies auch und hat Überbrückungsgeld für die Selbständigkeit erhalten...
Nun hatte er nach 6 Monaten die Firma wieder aufgelöst, und sich arbeitslos gemeldet.
Im Februar diesen Jahres hat er sich dann wieder beim Arbeitsamt abgemeldet und sich erneut ein Gewerbe angemeldet...
Nun der Hammer:
Jetzt will er sich wieder Arbeitslos melden, um dann eine Ich-Ag zu gründen. Da bekommt er dann angeblich wieder ne Förderung von ca. 600 Euro!!!
Kann das stimmen? Ich dachte immer man bekommt nur einmal Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt!?
Wird ner Ich-AG + Förderung denn immer zugestimmt vom AA?
Kann mir das alles irgendwie nicht vorstellen, daher die Frage an Euch...
Gruss
Parzi
|
|
|
08.07.2003, 15:20
|
#2
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Nidderau
|
Als ich hab mal gelesen, dass zumindest die Förderung mit Überbrückungsgeld UND die Ich-AG möglich sind. Ob da eine bestimmte Reihenfolge sein muß weiß ich nicht. Die Reihenfolge die dein Bekannter gewählt hat war nicht dumm, da man nach dem Scheitern des Gewerbes mit dem Überbrückungsgeld das Arbeitsosengeld in der Höhe erhält, die man vorher auch hatte (nicht reduziert auf die letzten Gewinne)!
Die Sache mit der Ich-AG ist auch weniger aufwändig als Überbrückungsgeld. Da man hier keinen Wirtschaftsbericht o.ä. vom Steuerberater absegnen lassen muss.
Ganz ok find ich das allerdings auch nicht, dass man praktisch 2x Förderung kasieren kann.
__________________
Eure Tomi
|
|
|
08.07.2003, 15:26
|
#3
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Hamburg
|
Aber das würde ja bedeuten das er die nächsten Jahre einfach regelmäßig förderungen kassierenkann, oder?
Arbeitslos melden... Förderung... Arbeitslos melden... u.s.w.
Is doch ein Unding!
Ich wusste nichtmal das man sich arbeitslos melden kann, und auch Arbeitslosengeld bekommt, obwohl man vorher selbständig war!
|
|
|
08.07.2003, 15:34
|
#4
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Nidderau
|
Das klappt wohl nur jeweils 1x aber ich finde jeweils 1 hätte gereicht.
Während der Förderung vom Arbeitsamt (ich-AG) bist du verpflichtet in die gesetzlichen Kassen einzuzahlen, also auch Arbeitslosengeld. Bei "normal" selbstständigen bin ich mir da nicht sicher.
hier steht wohl näheres zu den Förderungen drin.
__________________
Eure Tomi
|
|
|
08.07.2003, 18:50
|
#5
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Mar 2003
|
Nein, geht nicht. Außer wenn Arbeitsamt blöd ist (was ich mir gut vorstellen kann).
@Tomate23
Bei der Ich-AG muss man nur Rentenversicherung zahlen!
|
|
|
08.07.2003, 19:01
|
#6
|
|
TP-Member
Registriert seit: Jun 2003
|
Neee also wenn ich nicht ganz falsch liege
Renten und Krankenversicherung!!!
Und noch was zu deiner eigentlichen Frage. Ich weiß von einer Person die definitiv zweimal hintereinander Überbrückungsgeld beantragt und bekommen hat. Für zwei unterschiedliche Gewerbe.
|
|
|
08.07.2003, 19:23
|
#7
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
Ort: Kiel
|
Zitat:
Original geschrieben von refsada
Bei der Ich-AG muss man nur Rentenversicherung zahlen!
|
Also mir hat man gesagt, dass man Kranken- und Rentenversicherung selbst zahlen muss!
Nicole
__________________
Rot-Stich
Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
|
|
|
08.07.2003, 20:27
|
#8
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
|
Ich bin mir auch zu 99% sicher, das man die KV und die RV selbst tragen muß!
Was die Entscheidungen des Arbeitsamtes angehen: Ich habe hier häufig das Gefühl, daß man der Willkür und Laune des jeweiligen Sachbearbeiters dort ausgesetzt ist.
Matthias
|
|
|
08.07.2003, 21:45
|
#9
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Mar 2003
|
Ich meine MUSS. Die Krankenversicherung ist kein Muss, ist aber sinnvoll. Die bekommt man auch vergünstigt. Aber bei der Ich-AG ist man pflichtrentenversichert. Das ist schon klar, dass man als Selbstständiger die Versicherungen selbst zahlt.
|
|
|
08.07.2003, 21:59
|
#10
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Mar 2003
|
Zitat:
Original geschrieben von Lotti_Huber
Und noch was zu deiner eigentlichen Frage. Ich weiß von einer Person die definitiv zweimal hintereinander Überbrückungsgeld beantragt und bekommen hat. Für zwei unterschiedliche Gewerbe.
|
Ich sage ja, die sind blöd und haben nicht nachgeschaut, ob der Antrag schon mal genehmigt wurde.
Und froh sind die auch , dich als Arbeitsloser loszuhaben 
|
|
|
10.07.2003, 21:33
|
#11
|
|
TP-Member
Registriert seit: Jun 2003
|
Die haben schon nachgeschaut. Aber ist gibt keine gesetzliche Grundlage die besagt, dass man nicht zweimal hintereinander Überbrückungsgeld beziehen darf.
Zur Krankenversicherung. Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass man hier auch einen Nachweis erbringen muss, dass man versichert ist. Aber davon abgesehen - egal wie aber man sollte sich unbedingt krankenversicheren. Selbst wenn alles gut geht und man bleibt gesund, kann es passieren dass man nachher große Schwierigkeiten hat wieder in einer Kasse aufgenommen zu werden. Das stimmt definitiv!!!
Geändert von Lotti_Huber (10.07.2003 um 21:36 Uhr).
|
|
|
12.07.2003, 17:06
|
#12
|
|
TP-Member
Registriert seit: Jul 2003
|
1. Ich Ag ist bedingt Rentenverpflichtet! Bis 400€ umsatz dann frei ansonsten nach 19,5% oder halben Regelbetrag
2. Ich Ag keine gesetzliche Krankenkassenpflicht
3. Egal ob ich ag oder nicht Arbeitslosengeldanspruch erlischt erst nach 4 Jahren
4. Und kombinationen von Überbückung und Existenszuschuss sind gesetzlich ausgeschlossen deshalb denke ich ist eine gleiche Förderung auch nicht 2 mal möglich es sei denn das Amt macht nen fehler
|
|
|
17.10.2003, 15:42
|
#13
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2003
|
Versicherung
Ich hab da mal ne Frage . Bei der ICH-AG muss man sich ja frewillig versichern . Um dem ganzen freiwilligen Versichern usw zu entgehen wäre es doch naheliegend halbtags zu arbeiten nebenbei oder ? Doch meine Frage ist dann ..... Sind dann die Gelder vom Amt hinfällig ? Hiiiiiiilfe . 
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:47 Uhr.
|
 |