Das was du privat aussgiebst sind Privatentnahmen. Da musst du nicht jeden Beleg aufheben. Du solltest du die Bewegungen auf dem Konto zuordnen können. Was ist geschäftlich (dann ist Beleg Pflicht) oder es handelt sich um eine Privatentnahme. Solltest du geschäftliche Einnahmen für private Ausgaben nutzen, die auch für deine Steuererklärung relevant sind: z.B. Versicherungen dann ist es angebracht die Belege aufzubewahren.


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(hatte das bei einer Steuerprüfung mal und war überrascht, dass die das durften, Stb. meinte aber, könnte ich nix dran machen ...)
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