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So, jetzt aber!
Also eigentlich muss man nur ein wenig vergleichen und dann fällt die Entscheidung leicht! Vorerst muss du generell Dinge geklärt haben wie zb. ob du von Anfang an Mitarbeiter einstellen willst. Wenn dies dein Vorhanben ist komm die ICH AG nicht in frage weil dies nicht zulässig ist! Aber nun mal ein Rechenbeispiel um es zu verdeutlichen!
Du bekommst 700€ Arbeitslosengeld und somit ein Überbrückungsgeld von 1179 € über 6 Monate = 7077€
Rechnerisch bekommst du beim Existenzzuschuss 600€ x 12 = 7200€ + 306€ x 12 = 4320€ + 240 x 12 = 2880€ = 14400 € auf 3 Jahre! Dies ergibt eine Durschnittsförderung pro Monat von 400€!
Jetzt unterliegst du jedoch der Rentenversicherungspflicht wenn dein monatlicher Durschnittsgewinn über 400€ liegt. Bei der Nicht Ich Ag hast du dies nicht!
Bei Umsätzen ab 1980€ Monatlich ist es Sinnvoll den halben Regelbeitrag von 232€ zu zahlen, dies ergibt im besten bzw. schlimmsten fall 8352 € auf 3 Jahre und somit schrumpft deine Förderung von 14.400 - 8352€ auf 6068€!!
Somit hast du weniger als mit dem Überbrückungsgeld. Und bedenke das sich die Zahlungen beim Existenszuschuss langziehne auf 3 Jahre! Beim Überbrückungsgehalt hast du die Förderung in 6 Monaten aufn Konto und eventuelle Rücklagen gebildet weil du nix zahlen muss!
Aber es gibt noch ein paar einzelheiten bie den beiden Formen wie zb den sog. Progressionsvorberhalt der Ungefahr sagt dass dein Umsazt beim Überbrückungsgehalt sich aus dem Umsatz des Gewerbes und der Förderung ergibt also + 1179€, somit ist es bedingt steuerfplichtig. Der Existenszusczuss bleibt immer steuerfrei soweit ich weiß weil es eine private förderung ist die nicht fürs Gewerbe gedacht ist. Aber beim Existenszuschuss sparst du auch bei den Krankenkassen wenn du gesetzlich versichert bleibst, was anfangs sinn macht! Sprich du sparst bei den Versicherungsgebühren bei der Ich Ag nochmal ca. 70€ im Monat, das sind auf 3 JAhre dann auch 2520 €!
Falls etwas unklar ist frag einfach
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