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Alt 13.07.2003, 15:20   #1
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Abschreibung / Privateigentum


Ich habe da mal ne Frage wie funtioniert das mit dem Abschreibungen. Was heisst das überhaupt? zb. Auto Abschreiben ? Und was bedeutet das wenn ein Objekt eine Abschreibungsdauer von 3 Jahren hat (zb. PC habe ich gehörrt hat 3 Jahre)

Und wie sieht das mit privaten Dingen aus! Ich gründe eine Firma bzw. melde ein Gewerbe an und brionge mein PC den ich vor 3 Monaten fütr 1500€ gekuft habe mit ein?`kann ich das irgendwie berechnen ?`


Über Hilfe oder links wäre ich sehr dankbar!!
Wissen ist offline  


Alt 13.07.2003, 15:45   #2
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Beispiel PC angeschafft im laufenden Jahr (egal ob vor oder nach Gewerbegründung) für 1500 €

dann kannst du 3 Jahre lang jedes Jahr ein Drittel davon, also 500 €, als Betriebskosten geltend machen.

also nicht die vollen 1500 € sofort, sondern verteilt auf 3 Jahre, weil das Bundesfinanzminesterium der Meinung ist, ein PC ist mindestens 3 Jahre lang brauchbar ist.

Festgelegt sind die Laufzeiten für die verschiedenen Investitionen in der Abschreibungstabelle für Anlagegüter, kurz AfA
Thomas ist offline  
Alt 14.07.2003, 20:55   #3
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zu spät! mal editieren
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Alt 14.07.2003, 20:56   #4
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Wissen macht alles soweit korrekt
gut, danke und wie sieht das mit privat Dingen aus wie zb. mein Schreibtisch, den ich vor 3 Jahren mal gekauft habe! Da kann ich ja nicht den neuwert nehm oder ? Hat der auch ne Abschreibedauer oder kann ich da einmalig den Zeitwert vom Gewinn abziehen ??


Und im endeffekt kann ich doch mein Umsatz jeden Monat so weit mit Ausgaben belasten um am Jahresende mit einem max. Gewinn von 7000€ (freie grenze oder si)da stehe und so keine Steuern zahlen muß oder ? kann man das immer machen ? dann müsste ich ja mein leben lang keine Steuern zahlen ?


Und wie sieht das mit Einkünften aus, wenn ich zb für eine Dienstleistung keine Rechnung geschrieben habe ? kann ich ehrlicherweise dem Amt auch so angeben das eine Einkunft in Höhe von xy € da waren ich jedoch keine Rechnung darüber ausgestellt habe oder muss ich für jede Dienstleistung die ich erbringen auch ne Rechnung für meine Unterlagen erstellen?
Wissen ist offline  
Alt 17.07.2003, 11:40   #5
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4Help macht alles soweit korrekt
Hier kriegst du ja doch keine Antworten, ich sag dir gleich was dazu, muss nur jetzt los, bis später
4Help ist offline  
Alt 17.07.2003, 13:00   #6
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Question

Zitat:
Original geschrieben von 4Help
Hier kriegst du ja doch keine Antworten, ich sag dir gleich was dazu, muss nur jetzt los, bis später
aha, was soll der Spruch bitteschön?
Thomas ist offline  
Alt 26.07.2003, 19:33   #7
TP-Junior
 
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Wissen macht alles soweit korrekt
Wie sieht das denn nun mit meine Privateinlagen aus, die ich beruflich mit nutze? wie werden die verrechnet?


Und hat vielleicht jemand mal ein link zu Autoabschreibung, finanzierung und leasing von Auto?

Also wenn ich mir jetzt bar ein Auto kaufe oder zb. mein privates mit einbringe, dann wird der Wert anhand der afa Tabelle auf den zeitraum angerechnet. Sprich Wert /6 = jährliche Gewinnschmälerung!

Aber wie sieht das aud wenn ich ein auto lease?Das gehört ja gar nicht mir also kann ich es auch nicht abschreiben oder ? Aber die Leasingraten kann ich monatlich abziehen vom gewinn oder?

Und wo ist denn da jetzt der Unterschied von finanzieren und leasen ?
Wissen ist offline  
Alt 05.08.2003, 00:06   #8
TP-Supporter
 
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preyz ist auf einem guten Weg
bezüglich abschreiben:
- sagen wir mal ich habe einen pc für 1500,- (incl. mwst) gekauft. dann ein gewerbe gegründet.
- nun kann ich in jedem jahr 500,- abschreiben als kosten.

wie sieht es nun mit der mwst. (ca. 207,- EUR) aus? wann/wie bekommt man die wieder (bereits im ersten jahr wo man den einkauf getätigt hat oder in jeden der drei jahre jeweils ein drittel der 207,- weil man ja auch nur ein drittel der 500,- als ausgaben angeben kann?

(ich hoffe die fragenstellung war nicht alzu verwirrend...) ;-)

anderen frage:
wie kann man sachen die vor der gewerbegründung gekauft wurden in seine buchhaltung miteinbeziehen (bsp. der computer)?
preyz ist offline  
Alt 07.08.2003, 12:18   #9
TP-Supporter
 
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
preyz ist auf einem guten Weg
kann mir das denn keiner erklären?
preyz ist offline  
Alt 07.08.2003, 12:45   #10
TP-Senior
 
Benutzerbild von Screensize
 
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Ort: Zwickau / Sachsen
Screensize macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Und im endeffekt kann ich doch mein Umsatz jeden Monat so weit mit Ausgaben belasten um am Jahresende mit einem max. Gewinn von 7000€ (freie grenze oder si)da stehe und so keine Steuern zahlen muß oder ? kann man das immer machen ? dann müsste ich ja mein leben lang keine Steuern zahlen ?
Das Finanzamt schaut sich das ein paar Jahre an, dann werden sie dir sagen, das bei deinem Geschäft keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und es sich daher um Liebhaberei (Hobby) handelt und erklärt deine Steuererklärungen rückwirkend für nichtig, dann wirds richtig böse teuer.

Grüße

Rico
Screensize ist offline  
Alt 10.08.2003, 23:49   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2003
troll macht alles soweit korrekt
Ich hab das richtig verstanden, dass bei diesem abschreiben, die Mwst. zurückgezahlt werden oder?

Muss ich wenn ich gewinne unterhalb der 7100€ (Oder wie hoch das nochmal war) keine Steuern zahlen? Steuern werden doch monatlich abgebucht, oder? Krieg ich die dann am ende des Jahres wieder, oder wie läuft das ab? Hab das noch net 100% verstanden!
troll ist offline  
Alt 31.08.2003, 20:31   #12
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2003
madn macht alles soweit korrekt
steuern werden NICHT monatlich abgebucht, sondern erst nach der steuererklärung für das jeweilige jahr.

wenn du vor 3 jahren einen schreibtisch gekauft hast, gibt es meines wissens keine möglichkeit, damit noch irgendwie den gewinn zu senken....

7000 € grenze gilt, dachte ich, nur wenn du zum beispiel selbst irgendwo arbeitest, bei einem gewerbe musst du, hat mir mal jemand so erklärt, immer steuern zahlen...

privateinlagen braucht man nicht zu verrechnen.

wenn man einen pc kauft mit 207.- mwst bekommt man diese sofort (bzw. mit der nächsten ust-voranmeldung) wieder.

"Ich hab das richtig verstanden, dass bei diesem abschreiben, die Mwst. zurückgezahlt werden oder?"

falsch, mwst hat nichts mit dem abschreiben zu tun. die mwst musst du schlicht und einfach nicht bezahlen wenn du etwas kaufst (nur endkunden zahlen mwst!), deshalb erhälst du sie vom finanzamt zurück
madn ist offline  
 

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