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13.07.2003, 15:20
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2003
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Abschreibung / Privateigentum
Ich habe da mal ne Frage wie funtioniert das mit dem Abschreibungen. Was heisst das überhaupt? zb. Auto Abschreiben ? Und was bedeutet das wenn ein Objekt eine Abschreibungsdauer von 3 Jahren hat (zb. PC habe ich gehörrt hat 3 Jahre)
Und wie sieht das mit privaten Dingen aus! Ich gründe eine Firma bzw. melde ein Gewerbe an und brionge mein PC den ich vor 3 Monaten fütr 1500€ gekuft habe mit ein?`kann ich das irgendwie berechnen ?`
Über Hilfe oder links wäre ich sehr dankbar!!
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13.07.2003, 15:45
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Beispiel PC angeschafft im laufenden Jahr (egal ob vor oder nach Gewerbegründung) für 1500 €
dann kannst du 3 Jahre lang jedes Jahr ein Drittel davon, also 500 €, als Betriebskosten geltend machen.
also nicht die vollen 1500 € sofort, sondern verteilt auf 3 Jahre, weil das Bundesfinanzminesterium der Meinung ist, ein PC ist mindestens 3 Jahre lang brauchbar ist.
Festgelegt sind die Laufzeiten für die verschiedenen Investitionen in der Abschreibungstabelle für Anlagegüter, kurz AfA
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14.07.2003, 20:55
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2003
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zu spät! mal editieren
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14.07.2003, 20:56
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2003
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gut, danke und wie sieht das mit privat Dingen aus wie zb. mein Schreibtisch, den ich vor 3 Jahren mal gekauft habe! Da kann ich ja nicht den neuwert nehm oder ? Hat der auch ne Abschreibedauer oder kann ich da einmalig den Zeitwert vom Gewinn abziehen ??
Und im endeffekt kann ich doch mein Umsatz jeden Monat so weit mit Ausgaben belasten um am Jahresende mit einem max. Gewinn von 7000€ (freie grenze oder si)da stehe und so keine Steuern zahlen muß oder ? kann man das immer machen ? dann müsste ich ja mein leben lang keine Steuern zahlen ?
Und wie sieht das mit Einkünften aus, wenn ich zb für eine Dienstleistung keine Rechnung geschrieben habe ? kann ich ehrlicherweise dem Amt auch so angeben das eine Einkunft in Höhe von xy € da waren ich jedoch keine Rechnung darüber ausgestellt habe oder muss ich für jede Dienstleistung die ich erbringen auch ne Rechnung für meine Unterlagen erstellen?
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17.07.2003, 11:40
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2003
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Hier kriegst du ja doch keine Antworten, ich sag dir gleich was dazu, muss nur jetzt los, bis später
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17.07.2003, 13:00
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von 4Help
Hier kriegst du ja doch keine Antworten, ich sag dir gleich was dazu, muss nur jetzt los, bis später
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aha, was soll der Spruch bitteschön? 
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26.07.2003, 19:33
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2003
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Wie sieht das denn nun mit meine Privateinlagen aus, die ich beruflich mit nutze? wie werden die verrechnet?
Und hat vielleicht jemand mal ein link zu Autoabschreibung, finanzierung und leasing von Auto?
Also wenn ich mir jetzt bar ein Auto kaufe oder zb. mein privates mit einbringe, dann wird der Wert anhand der afa Tabelle auf den zeitraum angerechnet. Sprich Wert /6 = jährliche Gewinnschmälerung!
Aber wie sieht das aud wenn ich ein auto lease?Das gehört ja gar nicht mir also kann ich es auch nicht abschreiben oder ? Aber die Leasingraten kann ich monatlich abziehen vom gewinn oder?
Und wo ist denn da jetzt der Unterschied von finanzieren und leasen ?
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05.08.2003, 00:06
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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bezüglich abschreiben:
- sagen wir mal ich habe einen pc für 1500,- (incl. mwst) gekauft. dann ein gewerbe gegründet.
- nun kann ich in jedem jahr 500,- abschreiben als kosten.
wie sieht es nun mit der mwst. (ca. 207,- EUR) aus? wann/wie bekommt man die wieder (bereits im ersten jahr wo man den einkauf getätigt hat oder in jeden der drei jahre jeweils ein drittel der 207,- weil man ja auch nur ein drittel der 500,- als ausgaben angeben kann?
(ich hoffe die fragenstellung war nicht alzu verwirrend...) ;-)
anderen frage:
wie kann man sachen die vor der gewerbegründung gekauft wurden in seine buchhaltung miteinbeziehen (bsp. der computer)?
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07.08.2003, 12:18
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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kann mir das denn keiner erklären?
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07.08.2003, 12:45
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Zwickau / Sachsen
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Zitat:
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Und im endeffekt kann ich doch mein Umsatz jeden Monat so weit mit Ausgaben belasten um am Jahresende mit einem max. Gewinn von 7000€ (freie grenze oder si)da stehe und so keine Steuern zahlen muß oder ? kann man das immer machen ? dann müsste ich ja mein leben lang keine Steuern zahlen ?
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Das Finanzamt schaut sich das ein paar Jahre an, dann werden sie dir sagen, das bei deinem Geschäft keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und es sich daher um Liebhaberei (Hobby) handelt und erklärt deine Steuererklärungen rückwirkend für nichtig, dann wirds richtig böse teuer.
Grüße
Rico
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10.08.2003, 23:49
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2003
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Ich hab das richtig verstanden, dass bei diesem abschreiben, die Mwst. zurückgezahlt werden oder?
Muss ich wenn ich gewinne unterhalb der 7100€ (Oder wie hoch das nochmal war) keine Steuern zahlen? Steuern werden doch monatlich abgebucht, oder? Krieg ich die dann am ende des Jahres wieder, oder wie läuft das ab? Hab das noch net 100% verstanden!
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31.08.2003, 20:31
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2003
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steuern werden NICHT monatlich abgebucht, sondern erst nach der steuererklärung für das jeweilige jahr.
wenn du vor 3 jahren einen schreibtisch gekauft hast, gibt es meines wissens keine möglichkeit, damit noch irgendwie den gewinn zu senken....
7000 € grenze gilt, dachte ich, nur wenn du zum beispiel selbst irgendwo arbeitest, bei einem gewerbe musst du, hat mir mal jemand so erklärt, immer steuern zahlen...
privateinlagen braucht man nicht zu verrechnen.
wenn man einen pc kauft mit 207.- mwst bekommt man diese sofort (bzw. mit der nächsten ust-voranmeldung) wieder.
"Ich hab das richtig verstanden, dass bei diesem abschreiben, die Mwst. zurückgezahlt werden oder?"
falsch, mwst hat nichts mit dem abschreiben zu tun. die mwst musst du schlicht und einfach nicht bezahlen wenn du etwas kaufst (nur endkunden zahlen mwst!), deshalb erhälst du sie vom finanzamt zurück
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