hi und willkommen im TP
für erste vielleicht mal
http://www.traum-projekt.com/forum/s...threadid=29572
gruß
smog
Hi,
ich bin 16 Jahre alt, gehe noch zur Schule, und wollte mir mit Webdesign etwas dazuverdienen, wobei sich aber einige Fragen aufgetan haben:
1.: Anscheinend (kenn mich da nich wirklich so aus) kann man ein Gewerbe entweder auf den eigenen Namen anmelden, oder eine eigene Firma gründen, über welche das Gewerbe dann läuft.
Die zweite Möglichkeit wäre mir eigentlich lieber, da es IMHO professioneller wirkt, und bei Freischaffenden (bzw. Eigennamens-Nutzern) meist ein Lebenslauf steht/ein solcher verlangt wird, dieser bei 16-jährigen in der Regel aber eher armselig ausfallen dürfte.
Muss ich da mit erheblichen Kosten rechnen ? Wenn man eine Marke anmeldet mus man ja soweit ich weiß 300 € berappen, und das ist für den Anfang irgendwie n bisschen happig. Und wenn man den Namen nicht schützen lässt, besteht die Gefahr, dass der Name/dass Logo kopiert wird...
Oder könnte man eine Marke auch naträglich eintragen, und dann auch gegen etwaige Kopien vorgehen ?
2.: Kann man auch vor der offiziellen Gewerbeanmeldung gewerblich tätig sein, oder muss man erst darauf warten ?
3.: Der Markt scheint ja ohnehin übersättigt heutzutage, ist es da überhaupt möglich (gerade als Schüler) an Aufträge zu kommen ? Jetzt mal abegesehen von Arbeiten für Bekannte.
4.: Wegen der Genehmigung zum selbstständigen Betreiben eines Erwerbsgeschäftes wird man ja angeblich nochmal vom Amtsgericht vorgeladen/geprüft/wasweißich, mit was für Fragen muss man da rechnen ?
So, ich glaube das wars erstmal, schonmal Danke im Voraus für alle etwaigen Antworten!
Stefan
hi und willkommen im TP
für erste vielleicht mal
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gruß
smog
bezieht sich "für erste vielleicht mal " auf den Link, oder auf
"hi und willkommen im TP" ?
1. Ja Bei Phantasiename eintragung ins Register und somit mit Mehrkosten verbunden, Schutz kannst du jederzeit eintragen dazu gibts hier auch ein Beitrag
2. Du kannst vor Gewerbeanmeldung offiziel Kunden ermitteln und Testprojekte einleiten jedoch keine Umsätze machen die Steuerpflichtig sind
3. Das hängt ja wohl ganz von dir ab und hängt davon ab wie gut du bist
4. Du wirdt allein bezüglich der Gewerbeanmeldung nicht geprüft und auch nicht wasweißich. Jedoch muss für dich erst ein Gang zum V-Gericht erfolgen weil du 16 bist aber ob die dumme Fragen stellen weiß ich net!
auf den linkOriginal geschrieben von irgendjemand
bezieht sich "für erste vielleicht mal " auf den Link, oder auf
"hi und willkommen im TP" ?
@ 4Help:
3.: Ich befürchte eigentlich eher, dass viele eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber "Kinderarbeit" haben dürften...
4.: Genau das meinte ich, bei dieser "Genehmigung zum..." handelt es sich um die Bescheinigung des V-Gerichsts (und das ist in Köln nunmal im Amtsgericht integriert)
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