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Alt 18.07.2003, 19:53   #16
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
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Hallo Jürgen,

weiter oben schriebst Du, das Du Dich erstmal mit der Dame kurzschliessen willst.

In dem Moment in dem sich jemand einen RA genommen hat, hat der gesamte rechtswirksame Verkehr mit dem "Kläger/Beklagten" über dessen Rechtsbeistand zu laufen um wirksam zu sein. (steht auch, so ich mich recht erinnere in der Standardvollmacht drin - bytheway: ich gehe mal davon aus, das die Vollmacht dem Anschreiben seitens des RA beigefügt war, ansonsten kann das auch schon wieder leicht problematisch werden <ist allerdings ein heilungsfähiger Fehler> ) Von daher ist es verschwendete Zeit, wenn Du mit der Antragstellerin rumkasperst.

Wenn ich diese ganze Sache mal ein wenig realistisch betrachte, komme ich immer wieder auf die "Strohfraugeschichte mit Gebührenteilung" - denn ein RA kann ja normalerweise nicht im eigenem Namen abmahnen, sondern es bedarf eines "Verletzten" aufgrund der Verletzungshandlung "mangelhaftes Impressum". Dann ist es erst recht Zeitverschwendung. Wenn von 10 angeschriebenen 1 zahlt hat sich das schon gelohnt. Ist insgesamt ein Aufwand von vielleicht 3 Stunden ..... <von meinem unmaßgeblichen Standpunkt her ist auch der Streitwert so ich mich entsinne sehr gering angesetzt, ich würde aufgrund der Rspr. von ca 15.000 € ausgehen. Ist dann auch eine attraktive, teilbare Gebühr - aber das nur mal so am Rande >

Desweiteren: wenn Du Dich gegen diese gesamte Sache nicht nachweisbar wehrst, solltest Du Dich nicht wundern, wenn irgendwann die Gebührenrechnung des gegnerischen Anwalts eintrifft .... Andererseits, ohne Garantie und Haftungsanspruch, könnte sich diese Geschichte auch durch Aussitzen erledigen. Wenn es eine "Strohfrauvariante" ist .... Für diese Strohfrauvariante kann z.B. sprechen, wenn es sich bei der A-stellerin um jemanden von weiter weg handelt. <war jetzt zu faul das ganze nochmal zu lesen ;-) >

Wie gesagt, ich kann da keine Verletzung des TDG erkennen - das muß aber auch nichts heißen.

MfG

Thomas

Geändert von ::..Thomas..:: (18.07.2003 um 19:59 Uhr).
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Alt 18.07.2003, 22:40   #17
TP-Junior
 
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EdData ist auf einem guten Weg
Hallo Leute!

Ich habe aller voraussicht nach vom gleichen Anwalt das identische Schreiben auch vom selben Mandanten erhalten wie juergen:m.

Ich hab schon alle Vorwürfe zurück gewiesen und meine Webseite mit allen möglichen Informationen zugepflaster. Auch bei mir wurde kein konkreter Verstoß genannt und ich habe am gleichen Tag mit dem Anwalt telefoniert um nähere Infos zu erhalten.

Am Telefon konnte mir der Anwalt keinen Verstoß benennen und hat einen Rückruf versprochen. der Rückruf kam nicht und so hab ich einen "netten" Brief zurück geschrieben und warte nun gespannt auf eine Antwort falls da eine kommen sollte.

Ich vermute hier handelt es sich wirklich um einen Massenabmahner. Der RA ist Peter Großmann aus Hattingen. eventuell hat am 16.07 noch jemand vom gleichen Anwalt eine Abmahnung datiert vom 15.07. erhalten.

Ich treffe mich auf alle Fälle mit juergen:m um weitere Schritte zu planen. Eventuell verklagen wir unsererseits den RA bzw. dessen Mandantin wegen Falscher Vorwürfe. Genaueres wollen wir mit einem Anwalt absprechen. Wenn es noch mehr betroffene gibt wäre ein Zusammenschluss sehr schön.

Gruß

Jörg Sprung - EdData
EdData ist offline  
Alt 18.07.2003, 23:07   #18
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... Noch Fragen Hauser? - Nein, Kienzle .... da lag ich wohl nicht so sehr falsch ....


...die Dummen sterben eben nie aus ....


MasterL
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Alt 18.07.2003, 23:42   #19
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juergen:m macht alles soweit korrekt
Hallo MasterL und Adi-Sign

danke für eure Antworten, es hat sich mittlerweile ein zweite vom gleichen RA abgemahnte Person aus Dortmund bei mir gemeldet. Zwischen dem RA und der Webdesignerin liegen eine große Entfernung RA: Ruhrgebiet, Webdesignerin: Sauerland, und es gibt meiner Recherche nach (und dem zweiten Abgemahnten) noch eine dritte Person aus dem Ruhrgebiet, aber eine andere Stadt, man kann auf der Karte mit einem Strich die Städte verbinden, dann habe ich fast ein Dreieck und in der Mitte liegt Dortmund!

Auch schreibt der RA, dass seine Mandantin Kunden in ganz Deutschland hat, aber auf der Referenzseite hat Sie aber nur Kunden aus ihrer Heimatstadt und dem Sauerland, daher würde ich schon mal wettbewerbswidriges Verhalten eines Konkurrenzunternehmens ausschließen.

Ich war schon vor der Abmahnung der Meinung, das mein Impressum (oder besser die Anforderungen des TDG) abmahnsicher sind. Aber es kommt immer anders!

Ich habe auch Zweifel an der Schriftform (Briefpapier) der Abmahnung, es kann doch nicht sein das ein RA meint, der Abgemahnte müsse ein korrektes Impressum haben, aber auf dem Briefpapier der Abmahnung selber fehlen die Angaben (im Sinne des TDG) für einen Rechtsanwalt. Bei mir stehen neben drei Bankverbindungen, Telefon, Adresse und Fax keine weiteren Angaben. Wo ist die zuständige Aufsichtsbehörde und wo ist die zuständige Rechtsanwaltkammer? Eine GmbH muß doch auch das Registergericht und die Registernummer auf dem Briefpapier stehen haben!


Gruß, Jürgen
juergen:m ist offline  
Alt 19.07.2003, 12:50   #20
TP-Veteran
 
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::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo Jürgen,

auf dem Briefpapier auch eines Rechtsanwaltes müssen diese Angaben nun wirklich nicht stehen.

Nach einem Urteil des BGH von vor ca 2 (?) Jahren ist eine regionale Nähe des Verletzten und des Verletzers nicht mehr notwendig. (Dieses Urteil kennen auch viele RAe nicht). Wäre auch in Zeiten des I-nets nicht sinnvoll. Von daher ist die Bemerkung das die A-stellerin Kunden in ganz D hat m.W. nach mehr als überflüssig.

Die Tatsache das RA und A-stellerin weiter auseinander wohnen ist auch unerheblich. Schließlich kann man sich seinen RA in D suchen wo man will. Aber meine bereits geäußerten Gedanken bzgl dessen was dahinter steckt werden eigentlich immer mehr bestätigt. Allerdings ist es auch sehr schwer, iin solchen Fällen rgendjemanden eine sittenwidrige Ausnutzung einer positiven Rechtsposition zu unterstellen. Dies könnte unter Umständen der Fall sein , wenn eine sehr große Zahl gleichlautender Abmahnungen durch dieses Duo erfolgt ist.

Ich tendiere immer mehr dazu, dem RA zu schreiben und ihn für seine Hinweise zu danken. Da das Impressum allerdings nie gegen das TDG verstoßen hat wäre das ganze nicht als Verstoß zu werten. Sollte er anderer Meinung sein, könne er gerne den Klageweg beschreiten. Allerdings ist das ganze nicht ohne Risiko, denn wenn er wirklich klagen sollte, was ich nicht glaube, besteht doch ein erhebliches Kostenrisiko.

Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 19.07.2003, 19:17   #21
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achimer macht alles soweit korrekt
wie wärs wenn ihr in weiteren foren von dieser abmahnung berichtet, vielleicht melden sich ja noch mehr geschädigte ?
achimer ist offline  
Alt 21.07.2003, 13:51   #22
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juergen:m macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von achimer
wie wärs wenn ihr in weiteren foren von dieser abmahnung berichtet, vielleicht melden sich ja noch mehr geschädigte ?
Heute ist nicht aller Tage, wir machen weiter, keine Frage ...

Gruß Jürgen
juergen:m ist offline  
Alt 05.08.2003, 14:16   #23
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juergen:m macht alles soweit korrekt
Hallo!

Ich habe heute das Ergebnis meiner Gegenabmahnung erhalten, die an mich geltend gemachten Ansprüche sind nicht zurück genommen worden.

Es sieht tatsächlich so aus, als wenn unter den Button "Kontakt" alle Kontaktdaten erwartet wurden (Jetzt stehen sie zwar da, aber damit wollte ich eine unberechtigte einstweilige Verfügung vermeiden). Die waren aber schon vorher im Footer zu lesen, es ist mir nicht bekannt das im TDG Vorschriften über die Reihenfolge der Kontaktdaten stehen.

Es ist einfach nur ein schlechter Witz

Nicht nur, daß ich einen weiteren Betroffenen gefunden habe, der zwei (!) Abmahnungen erhalten hat. Er hat eine Hauptdomain und eine weitere Domain die nur auf die Hauptdomain umgeleitet wird (Der gleiche Inhalt unter verschiedene Domainnamen). Ergebnis = 2 Abmahnungen!



Nicht nur, daß alle den gleichen Inhalt haben, es ist nicht einmal der Verstoß konkretisiert worden.

Außerdem bestätigt sich die Vermutung der meisten hier nach §13 Abs. 5 UWG

Gruß Jürgen

immer noch gelassen

Geändert von juergen:m (05.08.2003 um 14:23 Uhr).
juergen:m ist offline  
Alt 05.08.2003, 17:12   #24
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adrian macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von juergen:m
Hallo!

Ich habe heute das Ergebnis meiner Gegenabmahnung erhalten, die an mich geltend gemachten Ansprüche sind nicht zurück genommen worden.

Was meinst du denn mit Gegenabmahnung? Hattest du noch keinen direkten Kontakt zu diesem Anwalt? Das würde ich schnellstmöglich nachholen um zu erfahren, worin der wirkliche Grund der Abmahnung liegt. Denn ich bin noch immer überzeugt, keinen zu sehen.

Gruss Adi
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XING-Profil: Adrian Locher
adrian ist offline  
Alt 05.08.2003, 20:06   #25
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Zitat:
Original geschrieben von adi-sign
Was meinst du denn mit Gegenabmahnung? Hattest du noch keinen direkten Kontakt zu diesem Anwalt? Das würde ich schnellstmöglich nachholen um zu erfahren, worin der wirkliche Grund der Abmahnung liegt. Denn ich bin noch immer überzeugt, keinen zu sehen.

Gruss Adi
Ich und Jörg haben über einem Anwalt eine Gegenabmahnung verschicken lassen. Damit wollten wir die "Rücknahme der geltend gemachten Ansprüche" erreichen!

Als Antwort gab es heute die Begründung der Abmahnung schriftlich.
Die Begründung ist trotzdem zumindest bei mir nicht zutreffend. Es wurden sämtliche Kontaktdaten auf der Kontaktseite erwartet.


Gruß Jürgen




Gruß Jürgen

Geändert von juergen:m (05.08.2003 um 20:10 Uhr).
juergen:m ist offline  
Alt 05.08.2003, 23:40   #26
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juergen:m macht alles soweit korrekt
Ok, ich werde mal etwas deutlicher, weil mich die Meinung anderer doch wirklich interessiert.

Ich gehe davon aus, daß von dem Rechtsanwalt und der Webdesignerin erwartet wurde, daß die Kontaktdaten im Sinne des TDG bei einer Bildschirmauflösung von 800 x 600 Pixeln sofort und ohne vertikal zu Scrollen (!) zu lesen ist. Dieses gilt dann auch für meine Kontaktseite, denn da waren auch vorher die Kontaktdaten nur mit vertikalen Scrollen zu erreichen!

Demzufolge wäre auch das www.traum-projekt.com und einige anderere Seiten wie z.B. www.apple.de, www.amazon.de; www.ebay.de usw. nicht abmahnsicher, denn hier sind Angaben oder die Links lt. TDG nicht ohne Scrollen zu erreichen.

Mein Einwand dagegen wäre dann, daß ein durchschnittlich gebildeter Mensch durchaus in der Lage sein sollte, einen vertikalen Scrollbalken in seinem Browser zu bedienen, um die Kontaktdaten, die "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar" sein sollten, zu finden!

Gruß Jürgen
juergen:m ist offline  
Alt 06.08.2003, 01:50   #27
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Ist auch für den Laien (*handheb*)verständlich.
Ich denke das bei einem Rechtsstreit vor allem das Argument das dann auch sites wie von apple oder amazon nicht abmahnsicher sind ein schlagkräftiges Argument.
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smog ist offline  
Alt 06.08.2003, 09:20   #28
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adrian macht alles soweit korrekt
Zitat:
Teledienstgesetz TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: [..]
Yep, du hast den Gesetzestext ja auch schon zitiert.. Nun kommts halt wirklich auf die Auslegung drauf an und falls nicht schon ein dahingehendes Urteil existieren sollte, musst du dich wohl auf einen Rechtsstreit vor Gericht einstellen, ausser du möchtest zahlen.

Meiner bescheidenen Ansicht nach - schliesslich werden wir ja hier in der Schweiz glücklicher- oder unglücklicherweise nicht vom TDG tangiert - fiele ein Urteil in deinem Sinne.

Denn der erste Punkt - der Link zum Impressum - ist nun wirklich an den Haaren herbeigezogen. Ob du den Link nun in der Hauptnavigation oder aber in der Fusszeile hast sollte unerheblich sein, zumindest sofern man nicht zuerst 2.5 Kilometer scrollen muss bis man da runter kommt

Und die Sache mit den Kontaktdaten die relativ weit unten erscheinen sollte hinfällig sein, weil du bereits ein als solches ausgewiesenes "Impressum" hast, denn doppelt oder dreifach müssen die Kontaktdaten keineswegs vorhanden sein. Gut ists sicherlich aber deswegen aufhängen kann man dich nicht.

Gruss Adi
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adrian ist offline  
Alt 06.08.2003, 09:50   #29
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Benutzerbild von MacStone
 
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MacStone ist auf einem guten Weg
Ich habe in diesem Zusammenhang mal eine andere Frage: Wonach berechnet sich eigentlich die Höhe einer "Abmahnungsstrafe"?
MacStone ist offline  
Alt 06.08.2003, 12:23   #30
TP-NL Team
 
Benutzerbild von smog
 
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Ort: Überlingen am Bodensee
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Und welchen Schaden hat nun eigentlich die Antragsstellerin durch das "falsch" sichtbare Impressum?

Und wie kann der überhaupt zustande kommen?

[OT]
Vielleicht liegt ja auch grad Apple ne Abmahnung vor
[/OT]
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