Hallo,
bin erst jetzt durch den Beitrag von heute wieder auf dieses Thema aufmerksam geworden.
Daher mal ein paar Stellungnahmen:
Zitat:
Original geschrieben von jürgen geiger
Abmahnungen - schlimmer als Strassenraub !
Dümmliche Fage:
Was hat ein mir völlig fremder RA mit dem Text meines Impressums zu tun ?
Wenn da was gesetzliches nicht in Ordnung ist, muss da nicht eine Art Ordnungsamt oder sowas reagieren ? Zur Not mit Bussgeld - aber ein "stinknormaler" Anwalt, der auch noch geldgierig zu sein schein (bei den Vorderungen) bekommt "straffrei" den Zuschlag zum abkassieren ?
Manno, das nennt sich noch Demokratie :-(
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Auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole - ein Verstoß gegen § 6 TDG stellt einen Wettbewerbsnachteil im Sinne der einschlägigen Vorschriften des UWG dar. Daher kann ein anderer Wettbewerber denjenigen der ein fehlerhaftes Impressum hat auch abmahnen. Das geht jedoch nur mit einem Anwalt. Dieses Wahrnehmung einer eigenen Rechtsposition ist an sich auch nicht schlimm, sondern das gute Recht eines Betroffenen. Schließlich leben wir hier in einem Rechtsstaat.
Der Streitwert bei solchen Abmahnungen liegt aufgrund der einschlägigen Rechtssprechung in der Regel zwischen 10 - 15.000 Euro. Danach berechnen sich dann auch die gesetzlichen Gebühren.
Zitat:
Original geschrieben von swinter
Eine Firma, die dann mit 30%iger Beteiligung als Vorbote hilft, um die Firmen nun wirklich abzumahnen, sollte schnell gefunden sein.
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Das ist nicht zulässig. Zumal das zu noch größeren Mißständen führt.
Um das noch mal ganz klar hervor zu heben: Serienabmahnungen in dem hier besprochenem Stil sind rechtswidrig - sofern man den engen Nachweis der Serienabmahnung führen kann. Dennoch muß man sich dagegen wehren und kann das ganze nicht auf sich beruhen lassen. Meistens reicht ein kurzer Brief vom eigenem RA und dann ist Ruhe.
Davon zu unterscheiden sind aber die "normalen" Abmahnungen, die die Masse der Abmahnungen darstellen.
Es ist nun mal Pflicht z.B. ein ordnungsgemäßes Impressum zu haben. Das ist nun schon seit "Ewigkeiten" bekannt. Ich persönlich bringe keinerlei Verständnis mehr für Leute auf, die sich dann über eine Abmahnung aufregen ... Dieses Vorschrift ist im Interesse der Allgemeinheit. Sie zu beachten ist relativ einfach.
Aus meinem eigenem Bereich folgendes Beispiel:
Für einem Internetshop ist es Vorschrift, das ein Neukunde bei der Registrierung die Datenschutzerklärung des Inhabers zur Kenntnis nimmt und diese Kenntnisnahme auch bestätigt. Ohne diese Bestätigung liegt ein abmahungsfähiger Gesetzesverstoß vor.
Vor dem Abschluß der Bestellung muß der Kunde die Möglichkeit haben, die AGB ohne Umwege zur Kenntnis zu nehmen und diese auch herunterzuladen. Ferner muß er diese Kenntnisnahme bestätigen. Desweiteren muß er zuvor auch nochmal gesondert auf sein Widerrufsrecht nach FernAbsG hingewiesen werden. In der anschließenden Bestätigungsmail müssen sämtliche angaben die auch auf Offline-Geschäftspapieren vorhanden sein müssen auftauchen. Auch die Widerrufsbelehrung muß noch mal gegeben werden.
So dann fassen wir das ganze noch mal zusammen: Datenschutzerklärung entwerfen (lassen);
Programmmierung des Shops damit er das zur Kenntnis nehmen und bestätigen kann - mit Sperre;
Entwurf der AGB - durch RA - wegen der Wirksamkeit;
Programmmierung des Shops damit er die AGB zur Kenntnis nehmen und bestätigen kann - mit Sperre;
Text zum Widerrufsrecht - hierbei ist bei EU-Kundschaft zu beachten, das in den EU-Ländern teilweise andere Fristen gelten. Auch das ist abzuklären;
Programmierung und Einbau des Textes und der Funktionen;
Entsprechende programmierung der Bestätigungsmail;
Sofern der Shop mehrsprachig ist, muß das ganze noch in z.b. Englisch und Französisch übersetzt werden....
Da sage ich jetzt mal ganz locker, das die Kosten hierfür eher bei 2000 Euro liegen können als bei 1.000 Euro.
Wenn ich mir jetzt Shops aus einer Branche anschaue, entsprechen ca 97% nicht diesen Vorschriften. Der gesetzeskonforme Händler hat die oben genannten Kosten. Wenn dadurch für diesen kein Wettbewerbsnachteil gegenüber den Mitbewerbern die gegen diese Verbraucherschutzvorschriften verstoßen entsteht - dann weiß ich nicht wie man einen Wettbewerbsnachteil aus diesem Bereich treffender schildern kann.
Ein weiteren Wettbewerbsnachteil sehe ich auch darin, das potentielle Kunden sich durch die beachteten Vorschriften vom Kauf abhalten lassen könnten und können. Zitat: "Bei Ihnen muß man soviel bestätigen das ist mir zu kompliziert. Bei anderen ist das nicht so .... Da ist das viel einfacher" Nun kann man diesen Kunden natürlich per "Standardmail" auf die Gesetzeslage hinweisen - aber da er seine Produkte bei einem nicht konformen Shop gekauft hat ist das Geschäft erstmal weg ..... Das vergrößert eher noch den Wettbewerbsnachteil und den daraus entstandenen Schaden ....
Wenn es nach mir ginge, hätten diese Mitbewerber schon längst eine gepfefferte Abmahnung im Briefkasten ... aber dann käme bei ca 80 - 90 Mitbewerbern wieder das große Geschrei auf. Tenor: die bösen, bösen Anwälte wollen alle nur Kohle machen ..... und es würden wieder merkwürdige Artikel im Internet geschrieben und "abmahnwelle.de" - (eine Seite die ich nicht weiter kommentieren möchte - bytheway: ich habe es eben denn mal aufgegeben dort ein Impressum zu suchen) mit den dahinterstehenden Interessenvertretern .... könnte wieder in dem bekanntem Stil, der mich an die Zeitung mit den großen Buchstaben erinnert, rumtönen.
Nur frage ich: Diese Abmahnungen wären doch wohl mehr als gerecht ..... - oder sehe ich das verkehrt?
Das ganze Theater um Abmahnungen erinnert mich manchmal an die Leute, die mit 100 durch eine Tempo 30 Zone fahren und sich hinterher über die Polizei aufregen, die es gewagt hat sie zu blitzen. Und ausserdem: wenn auch die durch die meisten Abmahnungswellen Betroffenen vorher schon die einfachsten Regeln des Rechtes beachtet hätten, wären sie nicht abgemahnt worden ... Oder?
Aber es hält sich immer noch die Mär vom Internet als rechtsfreien Raum.
Thomas