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Alt 06.08.2003, 22:19   #31
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Benutzerbild von juergen:m
 
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juergen:m macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von MacStone
Ich habe in diesem Zusammenhang mal eine andere Frage: Wonach berechnet sich eigentlich die Höhe einer "Abmahnungsstrafe"?
Vermutlich nach der Schmerzgrenze, die der Abgemahnte bereit ist, zu zahlen. Aber egal, unser Streitwert ist mit 10000 Euro in diesem Sinne sogar ein Schnäppchen, andere sind erheblich höher!

Gruß Jürgen
juergen:m ist offline  


Alt 06.08.2003, 22:30   #32
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juergen:m macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von smog
Und welchen Schaden hat nun eigentlich die Antragsstellerin durch das "falsch" sichtbare Impressum?

Und wie kann der überhaupt zustande kommen?

[OT]
Vielleicht liegt ja auch grad Apple ne Abmahnung vor
[/OT]
Bei Apple/Microsoft/Ebay usw. würde keiner eine unsinnige Abmahnung wie bei uns wagen, diese Firmen würden vermutlich den Abmahner quer durch die gerichtlichen Instanzen jagen!

Gruß Jürgen
juergen:m ist offline  
Alt 08.08.2003, 13:51   #33
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Nils1896 macht alles soweit korrekt
Hi, ich missbrauche das Thema mal eben...
Ist das Impressum auf meienr Seite wasserdicht oder fehlt da etwas: www.das-fanmagazin.de ?
Danke schon mal!
Nils1896 ist offline  
Alt 08.08.2003, 16:09   #34
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Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Zitat:
Original geschrieben von Nils1896
Ist das Impressum auf meienr Seite wasserdicht oder fehlt da etwas: www.das-fanmagazin.de ?
Danke schon mal!
les doch mal nach ...
Thomas ist offline  
Alt 08.08.2003, 17:16   #35
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juergen:m macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von Nils1896
Hi, ich missbrauche das Thema mal eben...
Ist das Impressum auf meienr Seite wasserdicht oder fehlt da etwas: www.das-fanmagazin.de ?
Danke schon mal!
Hallo Nils,

alleine durch euren Werbebanner oben und euer Angebot, Werbung bei euch zu schalten, habt ihr schon einen geschäftsmäßigen Teledienst.
Daher fehlt bei euch noch eine Telefonnummer für die schnelle unmittelbare Kontaktaufnahme!

Das Impressum selber ist leicht und unmittelbar zu finden, man muß einfach nur nach unten scrollen ...

Gruß Jürgen
juergen:m ist offline  
Alt 09.08.2003, 11:21   #36
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Benutzerbild von juergen:m
 
Registriert seit: Apr 2002
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juergen:m macht alles soweit korrekt
Es beschäftigen sich auch schon andere Gruppen mit dem Thema ;-)

http://www.re-portal.de/artikel.php?newsid=1303&catid=4

gruß Jürgen
juergen:m ist offline  
Alt 09.08.2003, 12:34   #37
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Benutzerbild von duna
 
Registriert seit: Jul 2003
duna ist auf einem guten Weg
Habe schon öfters festgestellt, dass es sooo viele Webseiten gibt, die überhaupt kein Impressum haben.
Das wär doch ´ne gute Geschäftsidee...


Nur leider kann ich nich so mies sein.

Tja, wenn man ehrlich und nich Egoist...
wird man wohl nie reich werden.
__________________
Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
duna ist offline  
Alt 09.08.2003, 21:15   #38
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Benutzerbild von jürgen geiger
 
Registriert seit: Jul 2003
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jürgen geiger kann nur besser werden
Hinter fast ALLEN Abmahnungen steht der Versuch "schnelles Geld" zu machen. Der berühmt, berüchtigte "Internet-Abmahner" überhaupt, war oder ist der Münchner Baron von Grevenreuth. Der wollte sogar unserem HTML-Papst Stefan Münz an den Kragen, hat aber in 2. Instanz verloren. Ein riesen Aufstand war das vor ein paar Jahren. Es ging um zig Tausende Märker, die im Internet für den Prozess gesammelt wurden. Nur als kleine Vorgeschichte :-)

Zur Sache:
Ein Impressum, auch "Anbieterkennzeichnung" genannt, sollte nur derjenige haben, der auch etwas "anbietet". Der Link zu den Daten des Anbieters sollte gut sichtbar auf der "Hauptseite" zu finden sein. Das war wohl das Wichtigste in Kürze.
Und im oben geschilderten Fall würde ich "die Tante" mal telefonisch befragen, was sie denn eigendlich zu bezwecken versucht. Das Blöde dabei ist, man muss freundlich bleiben, damit die Zicke nicht auflegt. Tut sie es dennoch, einen eingeschriebenen Brief an ihren Rechstverdrehen schicken. Inhalt in etwa: "Irrtum ihrerseits". Zum Schluss versuchen sich nicht drüber zu ärgern, was man natürlich doch nicht lassen kann.
jürgen geiger ist offline  
Alt 09.08.2003, 22:13   #39
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Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
@Nils:

Eure Geschichte fällt mehrheitlich wohl unter den MDStV. Von daher solltest Du den von Thomas erwähnten Artikel noch mal lesen ....

@ Duna und Jürgen G.:

Gr. hin oder her, die Tatsache, das viele RAe darin vielleicht eine gewisse Einnahmequelle sehen entbindet nicht von der Pflicht zum Impressum. Dieses Thema Impressumpflicht sollte mittlerweile jedem, der sich professionell mit dem I-net beschäftigt so bekannt sein, das er die Impressumsgrundlagen nachts um vier im halbschlaf herunterbeten können sollte ....

Eigentlich sollte sich zumindestens dieser Personenkreis nicht mehr über mehr oder minder berechtigte Abmahnungen beklagen. Zu dem eigentlichem Ausgangspunkt dieses Themas haben ich und andere eigentlich schon genug gesagt.

MfG

Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 08.09.2003, 18:52   #40
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Registriert seit: Sep 2003
swinter macht alles soweit korrekt

Abmahnungen


Hallo!

Bitte melden Sie sich bezüglich der Abmahnung dringend bei mir unter info@wintercom.de!
Es eilt sehr.

Bitte teilen Sie mir mit, von wem, wann etc. Sie abgemacht worden sind (vor allem von Anwalt G. aus H.).
Hier scheinen Serienabmahnungen versandt worden zu sein.

Es möge sich vor allem bitte die Person melden, die zweifach für eine Seite abgemahnt worden ist.

Schreibt halt alles, was wichtig sein könnte. Danke!
swinter ist offline  
Alt 08.09.2003, 20:10   #41
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jürgen geiger kann nur besser werden
Abmahnungen - schlimmer als Strassenraub !

Dümmliche Fage:
Was hat ein mir völlig fremder RA mit dem Text meines Impressums zu tun ?
Wenn da was gesetzliches nicht in Ordnung ist, muss da nicht eine Art Ordnungsamt oder sowas reagieren ? Zur Not mit Bussgeld - aber ein "stinknormaler" Anwalt, der auch noch geldgierig zu sein schein (bei den Vorderungen) bekommt "straffrei" den Zuschlag zum abkassieren ?

Manno, das nennt sich noch Demokratie :-(
jürgen geiger ist offline  
Alt 08.09.2003, 22:29   #42
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Registriert seit: Sep 2003
swinter macht alles soweit korrekt
Hallo!

Nunja, so ist es ja auch nicht. Der Anwahl mahnt ja nicht wirklich ab, sondern jemand, dem der Mißstand aufgefallen ist und der diesen Mißstand gerne schnellmöglich behoben sehen möchte. Der Anwahl ist ledliglich für die Formalitäten da. Es ist auch möglich, selbst jemanden (ohne Anwahlt) abzumahnen (soweit ich weiß), jedoch natürlich ohne Kosten etc.
Das ärgerliche ist halt, daß der Anwahl anhand des Streitwertes seine Gebühren festmachen darf und dieser daran verdient.

Eine Firma, die dann mit 30%iger Beteiligung als Vorbote hilft, um die Firmen nun wirklich abzumahnen, sollte schnell gefunden sein.

Ein Bochumer Anwalt soll ja an einem einzigen Tag 1000 Abmahnung verschickt haben. Man rechne: 1000 * 350 EUR (Mwst., Aufwand runter)= 350000 EUR. Davon zahlen sagen wir mal 30%, dann bleiben 245000 EUR. Dann nochmal 30% an die Partnerfirma, dann bleiben 171500 EUR übrig. Aufwand: vielleicht 1 Monat Sucharbeit + Tipparbeit + unterschreiben + "Einführung in MS-Word für Serienbriefe".
Macht ca. 1000 EUR Stundenlohn. Und Fehler im Impressum gibts auf so vielen Seiten.
swinter ist offline  
Alt 08.09.2003, 22:52   #43
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Registriert seit: Apr 2002
Ort: Dortmund
juergen:m macht alles soweit korrekt
Es sieht tatsächlich so aus, dass eine neue Abmahnwelle von Frau S. aus Soest und Herr G. aus Hattingen ab September gestartet wurde. Daher würde ich gerne alle bitten, die über Google hierher gefunden haben ( bei entsprechenden Suchbegriffen landet man auf den ersten Platz), sich umgehend mit mir in Verbindung zu setzen. Ich werde dann die Informationen sammeln und mit einer Interessengemeinschaft weiter verwerten!

Gruß Jürgen

Geändert von juergen:m (09.09.2003 um 00:22 Uhr).
juergen:m ist offline  
Alt 07.11.2003, 13:03   #44
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Registriert seit: Jun 2002
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Detlef macht alles soweit korrekt
Hi Leute,
Also das ist eine professionelle Abzock Abmahnung aber Vorsicht auch da kann man Unannehmlichkeiten bekommen.
Ich emphele wärmstens folgenden Link: http://www.abmahnwelle.de/
PS Wer weis wie man einen solchen Kopierlink in einen aktiven verwandeln kann
Gruss
Detlef
__________________
hey was soll`s
Detlef ist offline  
Alt 07.11.2003, 14:34   #45
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

bin erst jetzt durch den Beitrag von heute wieder auf dieses Thema aufmerksam geworden.

Daher mal ein paar Stellungnahmen:

Zitat:
Original geschrieben von jürgen geiger
Abmahnungen - schlimmer als Strassenraub !

Dümmliche Fage:
Was hat ein mir völlig fremder RA mit dem Text meines Impressums zu tun ?
Wenn da was gesetzliches nicht in Ordnung ist, muss da nicht eine Art Ordnungsamt oder sowas reagieren ? Zur Not mit Bussgeld - aber ein "stinknormaler" Anwalt, der auch noch geldgierig zu sein schein (bei den Vorderungen) bekommt "straffrei" den Zuschlag zum abkassieren ?

Manno, das nennt sich noch Demokratie :-(
Auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole - ein Verstoß gegen § 6 TDG stellt einen Wettbewerbsnachteil im Sinne der einschlägigen Vorschriften des UWG dar. Daher kann ein anderer Wettbewerber denjenigen der ein fehlerhaftes Impressum hat auch abmahnen. Das geht jedoch nur mit einem Anwalt. Dieses Wahrnehmung einer eigenen Rechtsposition ist an sich auch nicht schlimm, sondern das gute Recht eines Betroffenen. Schließlich leben wir hier in einem Rechtsstaat.

Der Streitwert bei solchen Abmahnungen liegt aufgrund der einschlägigen Rechtssprechung in der Regel zwischen 10 - 15.000 Euro. Danach berechnen sich dann auch die gesetzlichen Gebühren.

Zitat:
Original geschrieben von swinter
Eine Firma, die dann mit 30%iger Beteiligung als Vorbote hilft, um die Firmen nun wirklich abzumahnen, sollte schnell gefunden sein.
Das ist nicht zulässig. Zumal das zu noch größeren Mißständen führt.

Um das noch mal ganz klar hervor zu heben: Serienabmahnungen in dem hier besprochenem Stil sind rechtswidrig - sofern man den engen Nachweis der Serienabmahnung führen kann. Dennoch muß man sich dagegen wehren und kann das ganze nicht auf sich beruhen lassen. Meistens reicht ein kurzer Brief vom eigenem RA und dann ist Ruhe.

Davon zu unterscheiden sind aber die "normalen" Abmahnungen, die die Masse der Abmahnungen darstellen.

Es ist nun mal Pflicht z.B. ein ordnungsgemäßes Impressum zu haben. Das ist nun schon seit "Ewigkeiten" bekannt. Ich persönlich bringe keinerlei Verständnis mehr für Leute auf, die sich dann über eine Abmahnung aufregen ... Dieses Vorschrift ist im Interesse der Allgemeinheit. Sie zu beachten ist relativ einfach.

Aus meinem eigenem Bereich folgendes Beispiel:

Für einem Internetshop ist es Vorschrift, das ein Neukunde bei der Registrierung die Datenschutzerklärung des Inhabers zur Kenntnis nimmt und diese Kenntnisnahme auch bestätigt. Ohne diese Bestätigung liegt ein abmahungsfähiger Gesetzesverstoß vor.

Vor dem Abschluß der Bestellung muß der Kunde die Möglichkeit haben, die AGB ohne Umwege zur Kenntnis zu nehmen und diese auch herunterzuladen. Ferner muß er diese Kenntnisnahme bestätigen. Desweiteren muß er zuvor auch nochmal gesondert auf sein Widerrufsrecht nach FernAbsG hingewiesen werden. In der anschließenden Bestätigungsmail müssen sämtliche angaben die auch auf Offline-Geschäftspapieren vorhanden sein müssen auftauchen. Auch die Widerrufsbelehrung muß noch mal gegeben werden.

So dann fassen wir das ganze noch mal zusammen: Datenschutzerklärung entwerfen (lassen);
Programmmierung des Shops damit er das zur Kenntnis nehmen und bestätigen kann - mit Sperre;
Entwurf der AGB - durch RA - wegen der Wirksamkeit;
Programmmierung des Shops damit er die AGB zur Kenntnis nehmen und bestätigen kann - mit Sperre;
Text zum Widerrufsrecht - hierbei ist bei EU-Kundschaft zu beachten, das in den EU-Ländern teilweise andere Fristen gelten. Auch das ist abzuklären;
Programmierung und Einbau des Textes und der Funktionen;
Entsprechende programmierung der Bestätigungsmail;

Sofern der Shop mehrsprachig ist, muß das ganze noch in z.b. Englisch und Französisch übersetzt werden....

Da sage ich jetzt mal ganz locker, das die Kosten hierfür eher bei 2000 Euro liegen können als bei 1.000 Euro.

Wenn ich mir jetzt Shops aus einer Branche anschaue, entsprechen ca 97% nicht diesen Vorschriften. Der gesetzeskonforme Händler hat die oben genannten Kosten. Wenn dadurch für diesen kein Wettbewerbsnachteil gegenüber den Mitbewerbern die gegen diese Verbraucherschutzvorschriften verstoßen entsteht - dann weiß ich nicht wie man einen Wettbewerbsnachteil aus diesem Bereich treffender schildern kann.

Ein weiteren Wettbewerbsnachteil sehe ich auch darin, das potentielle Kunden sich durch die beachteten Vorschriften vom Kauf abhalten lassen könnten und können. Zitat: "Bei Ihnen muß man soviel bestätigen das ist mir zu kompliziert. Bei anderen ist das nicht so .... Da ist das viel einfacher" Nun kann man diesen Kunden natürlich per "Standardmail" auf die Gesetzeslage hinweisen - aber da er seine Produkte bei einem nicht konformen Shop gekauft hat ist das Geschäft erstmal weg ..... Das vergrößert eher noch den Wettbewerbsnachteil und den daraus entstandenen Schaden ....

Wenn es nach mir ginge, hätten diese Mitbewerber schon längst eine gepfefferte Abmahnung im Briefkasten ... aber dann käme bei ca 80 - 90 Mitbewerbern wieder das große Geschrei auf. Tenor: die bösen, bösen Anwälte wollen alle nur Kohle machen ..... und es würden wieder merkwürdige Artikel im Internet geschrieben und "abmahnwelle.de" - (eine Seite die ich nicht weiter kommentieren möchte - bytheway: ich habe es eben denn mal aufgegeben dort ein Impressum zu suchen) mit den dahinterstehenden Interessenvertretern .... könnte wieder in dem bekanntem Stil, der mich an die Zeitung mit den großen Buchstaben erinnert, rumtönen.

Nur frage ich: Diese Abmahnungen wären doch wohl mehr als gerecht ..... - oder sehe ich das verkehrt?

Das ganze Theater um Abmahnungen erinnert mich manchmal an die Leute, die mit 100 durch eine Tempo 30 Zone fahren und sich hinterher über die Polizei aufregen, die es gewagt hat sie zu blitzen. Und ausserdem: wenn auch die durch die meisten Abmahnungswellen Betroffenen vorher schon die einfachsten Regeln des Rechtes beachtet hätten, wären sie nicht abgemahnt worden ... Oder?

Aber es hält sich immer noch die Mär vom Internet als rechtsfreien Raum.

Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
 

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