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Alt 07.11.2003, 14:58   #46
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Zitat:
Original geschrieben von ::..Thomas..::

Text zum Widerrufsrecht - hierbei ist bei EU-Kundschaft zu beachten, das in den EU-Ländern teilweise andere Fristen gelten. Auch das ist abzuklären;
das wusste ich auch noch nicht
gilt denn z.B. dann österreichisches Recht/Widerrufsfristen, wenn ich von Deutschland aus etwas nach Ösi-Land schicke?
(halte das für fast unmöglich, meine AGB für jedes Land dieser Welt passend zu machen ... hab' neulich nach Tahiti verkauft, muss ich mich da erst mit der kompletten Gesetzeslage von Tahiti für online-Handel vertraut machen???)

hast du da (für Nichtjuristen verständliche) Links zum Thema?
Thomas ist offline  


Alt 07.11.2003, 15:26   #47
TP-Senior
 
Benutzerbild von jürgen geiger
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Odilienberg, NL
jürgen geiger kann nur besser werden
>> Der Anwahlt mahnt ja nicht wirklich ab, sondern jemand, dem der Mißstand aufgefallen ist und der diesen Mißstand gerne schnellmöglich behoben sehen möchte.

Mißstände beheben oder fremde Leute anschei::::: ist noch n Unterschied.

Die ganze Impressum-Geschichte , demnächst wohl noch mit Angaben über Schuhgrösse, Blutgruppe, Glaubensbekenntnis usw. ?
... wen wird es da denn wirklich "stören", das ich z.B. meine Telefon-Nummer nicht angegeben habe.
Absichtlich, könnte ja auch sein, ich habe gar keins. Und wer bührgt für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben ?

URL bei der DENIC eingetragen und man weiss mehr. Eigendlich sogar genug.
Sehr nützliche "Einrichtung" :-)
Bekam ich doch letztens Post von der GEZ, und zwar an die Adresse, die bei der DENIC bekannt ist. Und die war falsch (!!) - weil im Ausland wohnende DE-Domaininhaber (wie ich) bei den 1&1 Leuten sonst keinen Webspace bekämen ohne deutschen Wohnsitz.
Problem gelöst - für die DENIC wohne ich in D und alle sinds zufrieden.
Nun ist mein Impressum aber wieder falsch - denn da wohne ich in Holland :-(
Was ja auch wieder richtig ist :-(

Da hilft nur ein Impressum - oder 2 verschiedene ?

Hauptsache man machts allen "recht" :-(

Geändert von jürgen geiger (07.11.2003 um 15:37 Uhr).
jürgen geiger ist offline  
Alt 10.11.2003, 02:10   #48
TP-Member
 
Benutzerbild von juergen:m
 
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Dortmund
juergen:m macht alles soweit korrekt
Hallo,

dass ihr ein altes - dennoch für mich aber immer noch aktuelles - Thema hervorholt

Da ich mittlerweile mitten in einem laufenden Verfahren am LG Dortmund stecke, möchte ich hierzu aber nicht weiter äußern.
Nur soviel sei gesagt, es werden mir keine Abmahnungen mehr gemeldet, es ist Ruhe! Zudem freue mich auf den ersten mündlichen Verhandlungstermin, um endlich mal zu erfahren, welchen vermeintlichen Verstoss gegen das TDG ich denn begangen habe ...

Gruß aus Dortmund

Jürgen
juergen:m ist offline  
Alt 11.11.2003, 08:36   #49
TP-Senior
 
Benutzerbild von jürgen geiger
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Odilienberg, NL
jürgen geiger kann nur besser werden
>> um endlich mal zu erfahren, welchen vermeintlichen Verstoss gegen das TDG ich denn begangen habe ...

Hihi, und da da sicher nichts bei "rauskommt", nicht etwa sich nur freuen, nein "Gegenangriff" starten. Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld.
Hausarzt bestätigt die ungeheure Nervenbelastung. Ist garnicht zu bezahlen !
Volles Rohr - drauf auf die Affen !!
jürgen geiger ist offline  
Alt 12.11.2003, 16:52   #50
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
schmittmannM macht alles soweit korrekt
Ehrlich gesagt halte ich die Impressumspflicht für völlig schwachsinnig,denn
wozu es führt und ausgenutzt wird kann man ja schön in diesem thread nachlesen mit der Abmahnungswelle.

Kann man mir eigentlich jemand mal den
Sinn dafür erklären und wieso
eigentlich nur mal wieder bei uns ?????
In keinem anderen EU-Land oder USA
/Kanada scheint
Impressumspflicht im Internet als
gesetzlich notwendig zu sein -
nur natürlich in Deutschland ,wo
man dann "glücklicherweise" sogleich einen Grund zum abmahnen hat,wenn vielleicht das Impressum nur "info"
heisst oder wenn man erst nach zwei clicks auf das Impressum kommt.

gruss
M. Schmittmann
schmittmannM ist offline  
Alt 12.11.2003, 17:12   #51
TP-Insider
 
Benutzerbild von wuselmann
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Wolfenbüttel
wuselmann ist auf einem guten Weg
Das Impressum macht IMO schon Sinn.
Und wenn Deutsche etwas toll finden machen sie ein Gesetz dafür das verpflichtet. Verstößt man dagegen muss man halt 'für gerade stehen.

Normal Sterbliche haben noch nie was von der DeNIC gehört. Eine brauchbare Telefonnummer zur Kontaktaufnahme schadet auch nicht und bevor ich mit jemandem Geschäfte mache oder seinen Aussagen auf einer Seite vertraue möchte ich schon wissen wo die her kommen.

Sämtliche Impressums-Angaben und noch mehr stehen übrigens auf jeder Rechnung eines Unternehmens - wer sich also über die Unverhältnismäßigkeit mancher Angaben erregt sollte da nochmal hinschauen
Und einen Namen sowie Anschrift werden Privatpersonen ja auch veröffentlicihen können? Findet man sonst sowiso (meist) im Telefonbuch.

Besonders bei manchen Domainanfragen hätte ich mir schon oft ein gültiges Impressum oder aktuelle Kontaktdaten gewünscht.


der wuselmann
__________________
Wo kämen wir denn hin, wenn wir keine Träume mehr hätten? ™
shark-design Internet, Druck & Kommunikation in Wolfenbüttel

Geändert von wuselmann (12.11.2003 um 17:15 Uhr).
wuselmann ist offline  
Alt 12.11.2003, 19:58   #52
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

ergänzend zu dem von wuselmann gesagtem:

Zitat:
Original geschrieben von schmittmannM

In keinem anderen EU-Land oder USA
/Kanada scheint
Impressumspflicht im Internet als
gesetzlich notwendig zu sein -
nur natürlich in Deutschland ,wo
man dann "glücklicherweise" sogleich einen Grund zum abmahnen hat,wenn vielleicht das Impressum nur "info"
heisst oder wenn man erst nach zwei clicks auf das Impressum kommt.
Das TDG und insbesondere die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ist in weiten Teilen die Umsetzung einer Richtlinie der EU, die somit in sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU gilt. Demzufolge soll es derartige Vorschriften dann auch in den anderen EU-Ländern geben.

Ob ein Verstoß dagegen wie in der BRD in anderen Ländern abgemahnt werden kann, richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen dort. In Frage kämen Gesetze ähnlich dem UWG ...

Wie das in USA und CAN aussieht weiß ich nicht. Allerdings könnte ich mir aufgrund des teilweise völlig überzogenen Verbraucherschutzes zumindestens in den USA vorstellen, das es dort auch entsprechende Regelungen gibt.

Aber immer noch unbeantwortet bleibt meine oft gestellte Frage: was ist denn an einem Impressum auf einer Website eigentlich so schlimm oder problematisch ....?

Gruß Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 13.11.2003, 15:42   #53
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
schmittmannM macht alles soweit korrekt
@wuselmann
quote <Das Impressum macht IMO schon Sinn >

Was für einen Sinn bitte, wenn als Folge davon ein völlig überzogener Abmahnwahn und Geschäftemacherei
resultiert ???

quote <Und wenn Deutsche etwas toll finden machen sie ein Gesetz dafür das verpflichtet >

Ja klar neue Gesetze,noch mehr Gesetze und Verordnungen, ( am besten noch dazu in der Gewerkschaft sein )
ist dies nicht gerade unser eigentlich strukturelles Problem ??? (siehe z.B.Steuergesetzgebung ... )
Ich fand z.B. den Vorschlag von Merz
echt okay unser überkompliziertes Steuerrecht transparent und einfach zu machen

@Thomas
mal die Gegenfrage :
was wäre eigentlich so schlimm KEIN
Impressum zu haben ???
(du siehst doch nur was für zusätzlichen völlig unnötigen
Müll die Impressumspflicht für einen webmaster bringen kann , gerade in diesem thread nachlesbar )

Auf fast ALLEN ausländischen websites
privat oder gewerblich habe ich selten
ein Impressum gesehen.
Würde deswegen in anderen EU Staaten abgemahnt werden,
würden doch die Betreiber ausländischer websites auch ein Impressum einrichten oder nicht ???
Habe auch schon englische Fachbücher
über US Anbieter im web eingekauft
ohne Impressum und ohne dass
sie mich gleich betrogen hätten...
(aber das geht wohl nicht in die
deutsche Birne ... )
Im Grunde genommen wäre es mir auch egal mit dem Impressum (kann ja dann auch noch z.B. Marke meines Autos noch mitaufnehmen ,meine Hobbies, meine Trauminsel ,etc. oder Foto von meiner Freundin...

wäre doch ganz im Sinne von den
Erfindern des Impressums...

am besten mal bei
http://www.Advograf.de
reinschauen (bittere Realsatire )

gruss aus Karlsruhe
M.Schmittmann
schmittmannM ist offline  
Alt 16.03.2004, 22:27   #54
TP-Senior
 
Benutzerbild von jürgen geiger
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Odilienberg, NL
jürgen geiger kann nur besser werden
Hmmm, ich nochmal :-)

Impressum ? Na klar, habe Eins.

Nur:
es geht ja nicht allein darum, sondern vor allem, WAS im Impressum nun wirklich zu finden ist.
In meinem steht natürlich meine Wohnadresse.
Mein Hoster wollte die aber nicht gelten lassen, denn sie befindet sich in Holland.
Also habe ich ihm eine schöne, richtig deutsche Adresse geliefert. Die steht nun auch bei der DENIC. Und gerade diese beiden, identischen Adressen sind NICHT die "Meinigen".
Muss ich mir ein weiteres Impressum basteln ?
Eins für die Reale und Eins für die geforderte, falsche Adresse ?

Und über welche der beiden darf ich zuerst ne Abmahnung in Empfang nehmen ?
jürgen geiger ist offline  
Alt 17.03.2004, 09:13   #55
TP-Senior
 
Benutzerbild von Jehu
 
Registriert seit: Nov 2003
Jehu macht alles soweit korrekt
Zitat:
Und über welche der beiden darf ich zuerst ne Abmahnung in Empfang nehmen ?
Keine Ahnung. Aber wenn die Adresse bei der DENIC falsch ist und die Abmahnung an diese Anschrift gesendet wird, kommt die Abmahnung doch nicht bei dir an...
Oder ist es dein 2. Wohnsitz? Dann hat sich die Frage eh erledigt.

Du solltest im Impressum auf jeden Fall korrekte Angaben machen, da es sich hier um eine gesetzliche Pflicht (Impressumspflicht) handelt.

Auf der 1&1 HP steht:
Zitat:
Um eine .de-Domain zu registrieren, muss der Admin-C der Domain einen deutschen Wohnsitz nachweisen. Ebenso ist es zwingend notwendig, dass eine deutsche Bankverbindung existiert. Bei 1&1 können leider zur Zeit noch keine Domains an Personen, die im Ausland wohnen, vergeben werden.

Auszug aus den Richtlinien der >> DENIC : „Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juristische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO ) in Deutschland haben. Der administrative Kontakt (admin-c) muß eine natürliche Person sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat.“
Dein Hoster wird wohl sich wohl kaum beschweren, wenn die Angaben bei DENIC und in deinem Impressum verschieden sind, solange die Rechnung bezahlt wird.
Zur Not kann man ja die .de-Domain auch von einem Bekannten/Freund aus Deutschland registrieren lassen.

EDIT

Hab grad mal bei DENIC selbst nachgeschaut. Dort steht:
Zitat:
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner der DENIC darstellt. Anzugeben sind Name und Adresse des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f. ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits seinen Sitz in Deutschland haben und seine Straßenanschrift angeben.

Geändert von Jehu (17.03.2004 um 09:23 Uhr).
Jehu ist offline  
Alt 17.03.2004, 10:40   #56
TP-Senior
 
Benutzerbild von jürgen geiger
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Odilienberg, NL
jürgen geiger kann nur besser werden
@ Jehu, du hast dir vielzuviel Mühe gemacht :-)
Ich wollte doch nur "durch die Blume" erzählen, dass Deutsche, soweit sie nicht in Deutschland wohnen keine Domain bei 1und1 hosten können.
Der mögliche "Umweg" über eine "deutsche Zustellungsadresse" bzw. einen in Deutschland lebenden Zustellungsbevollmächtigten wird bei 1und1bisher nicht zu finden sein.

Na klar, im Impressum steht meine "echte" Adresse - nur die DENIC kennt die, Dank 1und1, nicht :-))

Als alter "Witzbold" wollte ich auf meiner Impressum-Seite schonmal hin setzen:

Echte Adresse: ...
Schein-Adresse: ...
Weitere Adressen entnehmen sie jedem Adress-bzw. Telefonbuch nach Ihrer Wahl :-))
jürgen geiger ist offline  
Alt 17.03.2004, 11:31   #57
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Benutzerbild von Jehu
 
Registriert seit: Nov 2003
Jehu macht alles soweit korrekt
Zitat:
du hast dir vielzuviel Mühe gemacht
Ich hab ja sonst nix zu tun...
Jehu ist offline  
Alt 17.03.2004, 13:45   #58
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Benutzerbild von jürgen geiger
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Odilienberg, NL
jürgen geiger kann nur besser werden
Zitat:
Original geschrieben von Jehu
Ich hab ja sonst nix zu tun...
Oh, dass hätteste jetzt nich sagen dürfen :-(

Wenn das Wetter wieder weniger toll ist als heute,
könnteste dich ja mal schlau machen, wie ich mit Kabel-Anschluss vom Mac günstiger telefonieren kann ?

Wurde jedenfalls Vorgestern bei RTL behauptet (?)
... aber nicht WIE.

USB Stecker ans Modem und dann ? (oder wie)
jürgen geiger ist offline  
Alt 17.03.2004, 14:19   #59
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@jürgen geiger:
bitte nicht total OT werden hier, danke!
Thomas ist offline  
Alt 29.06.2004, 18:59   #60
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juergen:m macht alles soweit korrekt
Smile

Mein Lieblingsthema § 6 TDG und für die, die es auch interessiert

Es hat die 5. Zivilkammer des LG Dortmund für Recht erkannt (AZ: 5 O 352/03):

Zitat:
Es wird festgestellt, dass unter der domain: (*****) des Klägers vor dem 15. Juli 2003 kein Verstoß gegen §§ 6 TDG, 1UWG gegeben war, der eine kostenpflichtige Inanspruchnahme des Klägers durch die Beklagte im Wege der Abmahnung begründet.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Aber gegen dieses Urteil hat die Gegenseite Berufung am OLG Hamm eingelegt, welche aber während der mündlichen Verhandlung am OLG wieder zurückgenommen wurde und somit ist das Urteil vom LG Dortmund heute endlich rechtskräftig geworden :-)

Zitat:
Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist begründet, die ebenfalls zulässige Widerklage ist unbegründet.

I. Die Klage ist zulässig. Das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse folgt daraus, dass die Beklagte den Kläger bereits abgemahnt und ihm gerichtliche Schritte angedroht hat, falls er der Abmahnung keine Folge leiste. Der Kläger hat damit ein schützenswertes rechtliches Interesse an der Feststellung, dass der Unterlassungsanspruch, dessen sich die Beklagte berühmt, nicht besteht.

II. Die Klage ist begründet, da der Beklagten gegen den Kläger kein Unterlassungsanspruch nach §§ 6 TDG, 1 UWG zusteht und sie daher auch nicht berechtigt ist, den Kläger abzumahnen.

Dabei kann es dahinstehen, ob die von dem Kläger unterhaltende Homepage vor dem 15.07.2003 die nach § 6 TDG erforderlichen Angaben erhielt und ob es sich bei der Beklagten um eine Gewerbetreibende im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG handelt. Der von der Beklagten behauptete Verstoß gegen § 6 TDG löst jedenfalls keinen Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG aus.

Nicht jedes dem Zwecke des Wettbewerbs dienende Handeln, dass gegen eine gesetzliche Vorschrift wie dem § 6 TDG verstößt, ist zugleich sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG. Der Begriff der Sittenwidrigkeit im Sinne des § 1 UWG ist vielmehr wettbewerbsbezogen auszulegen. Zur Beurteilung, ob ein beanstandetes Wettbewerbsverhalten sittenwidrig ist, ist eine am Schutzzweck des § 1 UWG auszurichtende Würdigung des Gesamtcharakters des Verhaltens erforderlich. Nur wenn das Wettbewerbsverhalten gegen eine Norm verstößt, die entweder dem Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts dient oder der eine sittlich-rechtliche Wertung zugrunde liegt oder durch die der Wettbewerb unmittelbar geregelt werden soll, ist grundsätzlich die wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit indiziert (vgl. Schulte/Schulte, Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr - wettbewerbsrechtlich betrachtet, NJW 2003, 2140, 2141). Um eine solche Norm handelt es sich bei § 6 TDG nicht. § 6 TDG ist keine wertbezogene Norm. Sie dient weder dem Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter noch verschafft sie einem sittlichen Gebot Geltung. Schließlich regelt sie auch nicht unmittelbar den Wettbewerb (OLG Hamm, MMR 2003, 410; LG Berlin, MMR 2003,200; Schulte/Schulte; NJW 2003, 2140 ff. m.w.N.; a. A. LG Düsseldorf, MMR 2003, 340).

Ein Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG entsteht daher erst, wenn zu dem Verstoß gegen § 6 TDG weitere Unlauterkeitsmomente hinzutreten. Dies ist der Fall, wenn der Gewerbetreibene bewusst und planmäßig den Gesetzesverstoß begeht, obwohl für ihn erkennbar ist, dass er dadurch einen sachlich ungerechtfertigten Vorsprung im Wettbewerb vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann.
Hierfür ist selbst dann nichts ersichtlich, wenn die Behauptung der Beklagten, vor dem 15.07.2003 habe die Homepage des Klägers keine Angaben nach § 6 TDG enthalten, zutreffen sollte. Es ist nicht erkennbar, dass der Kläger durch die fehlenden Angaben einen Vorteil im Wettbewerb hätte erlangen können. Gegen einen bewussten und planmäßigen Verstoß des Klägers würde aber in jedem Fall sprechen, dass unstreitig bereits am 27.07.2003, also wenige Tage nach der Abmahnung, die Homepage sämtliche nach § 6 TDG erforderlichen Angaben enthielt. Sollten diese Angaben zuvor gefehlt haben, wäre dem Kläger nicht zu widerlegen, dass dies auf einem Versehen beruhte.

Gruß

Jürgen

Geändert von juergen:m (26.01.2007 um 17:30 Uhr).
juergen:m ist offline  
 

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