- USt.-Ident.-Nr.?
- Div. Auszüge Handelsregistereintrag (falls vorhanden) ?
Mehr Dinge fallen mir auch nicht ein!
Hallo,
was soll an meinem Impressum falsch oder unvollständig sein, habe gerade deswegen eine Abmahnung erhalten?
(Link entfernt)
Gruß, Jürgen
Geändert von juergen:m (06.07.2006 um 14:38 Uhr)
- USt.-Ident.-Nr.?
- Div. Auszüge Handelsregistereintrag (falls vorhanden) ?
Mehr Dinge fallen mir auch nicht ein!
Was steht denn in dem Schreiben und von wem ist es ?
dan
USt.-ID muss nur dann sein, wenn man auch eine hat (man muss ja keine haben)
vielleicht weil der Inhaber nicht ausdrücklich genannt ist?
vielleicht besser so formulieren:
Pixelservice
Inh.: Jürgen Meyer
....
aber ob das deswegen schon abmahnungsfähig sein soll ...
Hallo Jürgen,
einen Grund für eine Abmahnung kann ich so also auch nicht erkennen.
Die UStr. ID braucht nur rein, wenn Du eine hast. Hinzu kommt, das auf jeder Seite im Footer Deine weiteren Kontaktdaten stehen. Problematisch könnte es sein, wenn die Bezeichnung "pixelservice" nicht die firmenrechtlichen Verhältnisse wiedergibt. Beispiel Du bist "e.K." oder Du/Ihr habt eine OHG oder GBR .... Aber bei einer nichteingetragenen Einzelfirma ist das nicht relevant. Da versucht vielleicht nur jemand "den schnellen Euro" zu machen .....
Auf die Art wie Du es formuliert hast kommt es letzten Endes nicht drauf an, denn wesentlich ist, das die Daten dort stehen, die nach TDG erforderlich sind.
Von daher würde ich dieser Abmahnung recht entspannt gegenüber stehen. Wichtig ist nur, das Du innert der Fristen darauf reagierst. Am besten mit Hilfe eines RA. Im Regelfall hat der Abmahnende bei einer unberechtigten Abmahnung auch die Kosten Deines RA zu tragen. .... Wie gesagt in der Regel ....
Interessant könnte für Dich allerdings auch sein, wer der Abmahnende (Mitbewerber?) ist. Das müßte ja eigentlich aus dem Schreiben hervorgehen.
MfG
Thomas
Aber sagt mal: Wird denn der konkrete Grund in einer Abmahnung nicht angegeben? Ich kenne mich da *glücklicherweise* nicht so aus, aber ist das nicht üblich?
Hallo MasterL
Die UST-ID. brauche ich nicht und (****) ist ein Fantasiename. Aber meine Briefe schreibe ich immer mit "*****", ich bin Einzelunternehmer mit Gewerbeschein.
Die für mich relevanten Angaben für das TDG stehen auf jeder Seite im Footer und natürlich im Impressum, also für jeden leicht, unmittelbar und ohne Plugins zu ereichen!
Ich vermute mal, das vom RA und der Abmahnerin erwartet wurde, das ein grafischer Button oben in der Navigation mit der Beschriftung Impressum sein sollte oder im Kontaktformular, aber ich halte es nicht für relevant, da alle wichtigen Daten sowieso im Footer sind!
Ein paar Daten zur Abmahnung
Abmahnerin: eine Einzelperson (Webdesignerin)
Vertragsstrafe: 5000 Euro
Enstandene (Gegenstandswert) Kosten der Abmahnerin: 10000 Euro
und eine Unterlassungserklärung mit einem Wert von 446,02 Euro
Ich sehe dem ganzen auch ziemlich gelassen entgegen, trotzdem kostet sowas viel Zeit und möchte entsprechend reagieren.
Gruß Jürgen
Geändert von juergen:m (12.10.2007 um 13:52 Uhr)
Doch doch, du siehst das schon richtig. Man kann ja nach europäischem Recht auch nicht einfach jemanden einsperren, ohne dem Betroffenen den Grund zu nennenOriginal geschrieben von ratze
Aber sagt mal: Wird denn der konkrete Grund in einer Abmahnung nicht angegeben? Ich kenne mich da *glücklicherweise* nicht so aus, aber ist das nicht üblich?
Würde mal sagen da handelt es sich um eine sehr zwielichtige Abmahnung, ausgeführt wahrscheinlich von einem noch fadenscheinigeren Abmahner, der wohl aufs schnelle Geld aus ist![]()
Fazit: nicht reagieren, bzw. gepfefferte Antwort zurück.
Gruss Adi
smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)
zimtkorn AG // applications & internet solutions
XING-Profil: Adrian Locher
Boahhh.. das ist ja nun wirklich kompletter Schrott !!! Die einzige Anforderung bezüglich der Erreichbarkeit eines Impressums oder einer ausführlichen Kontaktseite, ist, dass sie von allen Seiten erreichbar sein müssen. Doch weder ist vorgeschrieben, dass sich das Ding Impressum nennen muss, noch, dass es in Schriftgrösse XXL vorhanden sein muss, damits auch ja niemand verpasst. Darf zwar sicherlich auch nicht versteckt sein, aber in deinem Fall kann davon ja keine Rede sein.Original geschrieben von juergen:m
Ich vermute mal, das vom RA und der Abmahnerin erwartet wurde, das ein grafischer Button oben in der Navigation mit der Beschriftung Impressum sein sollte oder im Kontaktformular, aber ich halte es nicht für relevant, da alle wichtigen Daten sowieso im Footer sind!
Würde die Dame mal gleich persönlich per Telefon kontaktieren und zur Rede stellen.
Adi
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XING-Profil: Adrian Locher
Also das würde ich ja nun wirklich nicht machen. Mal ganz abgesehen davon, das Sie in dieser Angelegenheit mittlerweile durch ihren RA vertreten wird und jener damit ausschließlich zu der wirksamen Entgegennahme von irgendwelchen Äusserungen in dieser Sache berechtigt ist .....Original geschrieben von adi-sign
[
Würde die Dame mal gleich persönlich per Telefon kontaktieren und zur Rede stellen.
Adi [/B]
Abgesehen davon das man sich dann auf diese "Niveau" herab begibt....
Dein Impressum ist so ich es aus meinem Überflug in Erinnerung habe von jeder Seite aus zu erreichen. Von daher ....
MfG Thomas
Aber wahrscheinlich zieht man sich in der Schweiz bei solchen Sachen die Krachlederne an und trifft sich im Morgengrauen auf der Alm![]()
Ja, so in etwaOriginal geschrieben von MasterL
Aber wahrscheinlich zieht man sich in der Schweiz bei solchen Sachen die Krachlederne an und trifft sich im Morgengrauen auf der Alm![]()
Nee, aber ich hab solche Sachen halt immer am liebsten persönlich und sofort geregelt, deshalb würde ich auch erstmal direkt bei der Dame nachfragen, aus welchen Beweggründen ihr Handeln war. Könnte ja durchaus auch sein, dass sich hier ein Anwaltsbüro einen netten Nebenverdienst verspricht mit Strohmännern und -frauen als Kläger.. wär sicherlich nicht das erste Mal.
Adi
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Wenn ich mir die Webseiten und Referenzen der Dame anschaue, (stand zwar nicht in der Abmahnung, aber Goggle war in hier mein Freund), trifft es evtl. aber zu! Sie hat immer brav in der Hauptnavigation das Impressum eingefügt.Original geschrieben von adi-sign
Boahhh.. das ist ja nun wirklich kompletter Schrott !!!
Die Fragen, die ich mir bis zum Wochenende stelle:
Sollte man es wirklich erstmal telefonisch regeln?
Einfach garnicht darauf reagieren, sicherlich der falsche Weg?
Kann ich mir bei einer negativen Feststellungsklage neben den Anwaltskosten auch meine Zeitkosten erstatten lassen?
Ich bin der Aufforderung des Anwalts jetzt nachgekommen und habe mein Impressum geändert!
Gruß Jürgen
Geändert von juergen:m (18.07.2003 um 01:05 Uhr)
Hallo Jürgen,
ich war gerade mal Neugierig auf dein Impressum aber der ie6 haut mir da ein bisschen was durcheinander
chaos
Eure Tomi
Bei mir auch, aber darüber steht ja alles in lesbar...
Oder sollte dass etwas relevant sein??
Gruss...Martin
Nein, absolut nicht, mit 100%iger SicherheitOriginal geschrieben von juergen:m
Wenn ich mir die Webseiten und Referenzen der Dame anschaue, (stand zwar nicht in der Abmahnung, aber Goggle war in hier mein Freund), trifft es evtl. aber zu! Sie hat immer brav in der Hauptnavigation das Impressum eingefügt.
Aus dem Impressum-Artikel auf dem Portal:
Als allererstes würde ich mal mit dem abmahnenden Anwalt abklären, was genau der Grund für die Abmahnung ist. Denn der scheint mir hier wirklich nicht gegeben. Des weiteren würde ich wirklich mal herausfinden aus welchen Beweggründen diese Webdesignerin die Abmahnung vorgenommen hat.Diese Angaben sind laut § 6 TDG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
In der praktischen Websitegestaltung verlangt das Gesetz somit ,dass das Impressum von jeder einzelnen Seite der Site aus mittels eines direkten und gut sichtbar angebrachten Links zu erreichen ist.
Gruss Adi
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