Hallo.
Weiss zwar nicht, ob ich hier in der richtigen Rubrik bin, wenn nicht, dann bitte verschieben...
Gut zu wissen, was das Gericht in Lüneburg entschied

LAG Düsseldorf, Urteil vom , Az: 12 (1

Sa 196/98
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
mehr
Gruss...Martin