Hallo.
Weiss zwar nicht, ob ich hier in der richtigen Rubrik bin, wenn nicht, dann bitte verschieben...
Gut zu wissen, was das Gericht in Lüneburg entschied
LAG Düsseldorf, Urteil vom , Az: 12 (1Sa 196/98
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Gruss...Martin
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