Hallo.
Weiss zwar nicht, ob ich hier in der richtigen Rubrik bin, wenn nicht, dann bitte verschieben...


Gut zu wissen, was das Gericht in Lüneburg entschied
LAG Düsseldorf, Urteil vom , Az: 12 (1 Sa 196/98

Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.

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Gruss...Martin