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Alt 21.07.2003, 10:39   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2003
audia8 macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmerregelung und GBR


Hallo,
ich habe da ein kleines Problem. Ein Freund und ich stehen jetzt kurz vor der Gründung einer GBR. Wir wollen in den nächsten Tagen einen Gewerbeschein beantragen. Nun hat sich aber folgende Frage ergeben. Als Kleingewerbetreibender kann ich ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und muss dann keine monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung machen. Soweit liege ich jetzt hoffentlich noch richtig, oder? Können wir denn auch die Kleinunternehmerregelung als GBR in Anspruch nehmen, oder wie ist da die Sachlage? Es sind bei uns keine wahnsinnigen Umsätze bzw. Gewinne zu erwarten und es soll halt weniger Stress mit dem FA geben. Wenn die mich einmal pro Jahr nerven, dann reicht mir das völlig aus.

MFG

audia8
audia8 ist offline  


Alt 21.07.2003, 10:41   #2
TP-Greis
 
Benutzerbild von Lars
 
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Bonn-Altstadt
Lars bringt sich richtig ein
Als Gesellschafter einer GbR seid Ihr vor dem Herrn nichts anderes als Einzelunternhemer, die sich zusammengeschlossen haben. Ob die Herrschaften vom FA Euch monatlich, quartalsweise oder jährlich belangen, hängt vom Umsatz ab.

Da Du aber ja selbst sagst, dass selbiger wohl nicht so hoch sein wird, hast Du gute Chancen, nur alle zwölf Monate zur Zahlung gebeten zu werden -- hierzu müsste aber noch mal jemand die Umsatz-Obergrenzen nennen, da ich sie wie erwähnt nicht im Kopf habe.
__________________
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Lars ist offline  
Alt 21.07.2003, 11:24   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2003
audia8 macht alles soweit korrekt
Hallo,
bei der Geschichte mit der Kleinunternehmerregelung darf ich ca. 16000 Euro Umsatz pro Jahr machen und der für das nächste Jahr zu erwartende Umsatz darf eingentlich nicht über 50000 Euro liegen. Über die 16000 kommen wir zusammen nicht drüber. Jetzt ist für mich die Sache noch nicht so ganz deutlich rüber gekommen. Also, wenn wir die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, dann müssen wir in unserem Fall nur einmal pro Jahr dem Finanzamt ein paar Steuerbögen ausfüllen und müssen keine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung machen?!? Sehe ich die Sache so halbwegs richtig? Angenommen die GBR muss dann pro Jahr einmal Kohle ans FA zahlen, welches FA bekommt dann die Kohle? Für meinen Freund und mich sind jeweils unterschiedliche Finanzämter zuständig!

MFG

audia8
audia8 ist offline  
Alt 21.07.2003, 15:43   #4
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Zitat:
Original geschrieben von audia8
welches FA bekommt dann die Kohle? Für meinen Freund und mich sind jeweils unterschiedliche Finanzämter zuständig!
euren Gewinn ermittelt ihr einmal jährlich für die GbR.

Dieser Gewinn wird dann nach den Regelungen eures GbR-Vertrages zwischen euch aufgeteilt, z.B. 50/50

nun macht jeder von euch seperat seine Einkommenssteuererklärung mit seinem anteiligen Gewinn.

und diese geht an das zuständige FA jedes einzelnen und die Steuer wird auch dort bezahlt
Thomas ist offline  
 

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