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Als Gesellschafter einer GbR seid Ihr vor dem Herrn nichts anderes als Einzelunternhemer, die sich zusammengeschlossen haben. Ob die Herrschaften vom FA Euch monatlich, quartalsweise oder jährlich belangen, hängt vom Umsatz ab.
Da Du aber ja selbst sagst, dass selbiger wohl nicht so hoch sein wird, hast Du gute Chancen, nur alle zwölf Monate zur Zahlung gebeten zu werden -- hierzu müsste aber noch mal jemand die Umsatz-Obergrenzen nennen, da ich sie wie erwähnt nicht im Kopf habe.
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Give up yourself into the moment — The time is now.
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