Hi Foody,
die Bezeichnung Fotodesigner ist nicht geschützt. Du kannst Dich so nennen ohne Ärger mit der HK zu bekommen.
Hab aber jetzt gehört, dass die Sache wegen der EU gelockert wird.
Liebe Grüße Mario
Hallo, liebes " traum - projekt " team,
folgendes quält mich.
bin gelernter koch, habe sehr starken wunsch, nebenberuflich ein kleines gewerbe anzumelden für den bereich werbung. möchte meine dienste firmen anbieten, wie blumenläden, hotels, restaurants,friseure etc, um mit meinem starken hobby fotografieren mich zu profilieren. wie müßte ich mein gewerbe, wenn überhaupt nötig, formulieren, um nicht in konflikte mit der handwerkskammer zu kommen, bin ja kein fotograf, brauch mich aber mit meinen fotos nicht zu verstecken, so denke ich. reicht es aus, wenn ich es nenne: " betrieb einer werbeagentur ", oder werbefotograf (?) brauche einen bestimmten namen, um auch völlig legal mich bewegen zu dürfen, versteht ihr, was ich meine ? würde mich freuen, schnellstens von jemandem zu hören, weil ich am freitag einen termin beim gewerbeamt habe.
danke und einen erfolgreichen tag
euer
Hi Foody,
die Bezeichnung Fotodesigner ist nicht geschützt. Du kannst Dich so nennen ohne Ärger mit der HK zu bekommen.
Hab aber jetzt gehört, dass die Sache wegen der EU gelockert wird.
Liebe Grüße Mario
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