Hallo,
erst mal rechtliches: Nach vier Wochen tritt automatisch Verzug ein, man könnte auch ohne vorherige Mahnung gleich das gerichtliche Mahnverfahren einläuten. Ist aber net die feine Art.
Ich setze immer zwei Wochen Zahlungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist warte ich je nach Kunde noch ein bis zwei Wochen ab, dann kommt die erste Mahnung als freundliche Erinnerung. Kurze Frist von sieben Tagen setzen.
Nach zehn Tagen dann Mahnung mit verschärftem Ton und Mahngebühren (2,50).
Dann je nach Umfang: bei kleinen Beträgen zweite Mahnung mit Androhung von Rechtsanwalt, bei größeren Beträgen gleich zum RA. Oder selbst gerichtliches Mahnverfahren wenn klar wird, das es schwierig wird, die Kohle reinzubekommen.
Die Mahngebührem wachsen dann natürlich an (5 bis 10 Euro), ausserdem setze ich dann Zinsen an (marktüblicher Bankzins).
Mann darf nicht mehr Mahngebühren verlangen, als auch entstanden sind, aber das ist relativ, da ja auch die eigene Arbeitskraft mit eingerechnet werden muss.
Und immer mein goldene Regel beachten: Ein Kunde der nicht zahlt, ist kein Kunde. Also über Bord mit dem. Tut manchmal weh, hat aber sonst keinen Sinn.
Viele Grüße
Hardy


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