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Thema: Wann Mahnungen?

  1. #1
    TP-Junior B.Bleyer macht alles soweit korrekt
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    Wann Mahnungen?

    Hallo,

    wie lange wartet ihr nach Rechnungstellung bis ihr die erste Mahnung losschickt?

    Und wann kommen die nächsten Mahnungen, und wieviele Mahnungen verschickt man höchstens?

    Ab welcher Mahnung verlangt man wieviel Bearbeitungsgebühren?
    Erhöhen Sich diese Gebühren, die ihr in Rechnung stellt, von Mahnung zu Mahnung?

    Gibt es sonst noch was wichtiges bezüglich Mahnungen, wie irgendwelchen Vorschriften oder Gesetze?

    Danke für eure Antworten!

  2. #2
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    erst mal rechtliches: Nach vier Wochen tritt automatisch Verzug ein, man könnte auch ohne vorherige Mahnung gleich das gerichtliche Mahnverfahren einläuten. Ist aber net die feine Art.

    Ich setze immer zwei Wochen Zahlungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist warte ich je nach Kunde noch ein bis zwei Wochen ab, dann kommt die erste Mahnung als freundliche Erinnerung. Kurze Frist von sieben Tagen setzen.

    Nach zehn Tagen dann Mahnung mit verschärftem Ton und Mahngebühren (2,50).
    Dann je nach Umfang: bei kleinen Beträgen zweite Mahnung mit Androhung von Rechtsanwalt, bei größeren Beträgen gleich zum RA. Oder selbst gerichtliches Mahnverfahren wenn klar wird, das es schwierig wird, die Kohle reinzubekommen.
    Die Mahngebührem wachsen dann natürlich an (5 bis 10 Euro), ausserdem setze ich dann Zinsen an (marktüblicher Bankzins).

    Mann darf nicht mehr Mahngebühren verlangen, als auch entstanden sind, aber das ist relativ, da ja auch die eigene Arbeitskraft mit eingerechnet werden muss.

    Und immer mein goldene Regel beachten: Ein Kunde der nicht zahlt, ist kein Kunde. Also über Bord mit dem. Tut manchmal weh, hat aber sonst keinen Sinn.

    Viele Grüße

    Hardy
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  3. #3
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Zitat Zitat von Hardy
    erst mal rechtliches: Nach vier Wochen tritt automatisch Verzug ein, man könnte auch ohne vorherige Mahnung gleich das gerichtliche Mahnverfahren einläuten. Ist aber net die feine Art.
    Dies gilt so uneingeschränkt nur für Entgeltforderungen und bei Unternehmern als Kunde. Verbraucher müssen auf der Rechnung auf diese Regelung hingewiesen werden, sonst gilt dies nicht.

    Siehe hier: § 286 III BGB

    Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.


    Hello again!


  4. #4
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
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    Mahnungen

    Hallo,

    ich hatte bisher auch bei allen Kunden Zahlungsziel 10 Werktage. Es ist zwar nett für den Kunden, doch gerade in der Anfangszeit benötige ich selbst auch das geld, da ich meist schon rechnungen von Lieferanten zu zahlen habe. Da einige Kunden trotz der 10 Tage dann nur nach direkter Aufforderung bezahlen, habe ich als Zahlungsziel nun sofort. Ich sehe es da eigentlich nciht ein, dass man das geld vorstrecken soll und dann noch hinterher laufen muss. Das ärgerliche ist, dass es sich bei diesen Kunden nur um Firmen handelt.

    Zur Mahnung, ich frage entweder freundlich nach beim Kunden oder schicke per Post eine Zahlungserinnerung, die recht freundlich gehalten ist. Zum Glück musste ich bisher nicht weiter gehen. Die nächsten Schritte wären dann aber Mahngebühr, abhängig vom Betrag evtl 2. Mahnung mit weiteren Kosten und Zinsen dann auf jeden Fall Anwalt.

    Grüsse Jörg

  5. #5
    TP-Insider StSnake ist auf einem guten Weg
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    Ich habe als Zahlungsziel 14 Tage wenn bis dahin nicht bezahlt ist dann rufe ich meistens bei meinem Kunden an und frage mal ganz nett nach ob den die Rechnung angekommen ist etc. dann warte ich nochmals 2 Wochen und dann kommt die erste Mahnung. Bin auf diese Art und Weise bisher eigentlich immer gut gefahren.

    Gruss
    Steffen
    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.

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