Gegenfrage:
Wird die Website der englischen Firma vielleicht in Deutschland oder Austria gehostet?
Möglicherweise liegt ja hier der Grund für die Abmahnung.
Gruß nici
Hi!
Ein bekannter von mir eine Videofirma gegründet, die in England angemeldet ist.
Nun hat er von der "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V./Zweigstelle Bayern" einen Brief erhalten, dass er in seinem Internetauftritt gegen die Impressumspflicht verstoße!
Dies würde bei einer deutschen oder auch österreichischen Firma auch zutreffen, aber es gibt in Deutschland eben keine Firma. Da aus der Seite auch nicht klar hervorgegangen ist, dass es sich um eine englische Firma handelt, wird dieses Schreiben zustande gekommen sein, aber ich denke nicht, dass aus Deutschland irgendwelche Rechtsschritte gegen ihn unternommen werden können, oder???
Danke an alle Rechtsexperten unter Euch!
Peter
Freedom for Mars!
Gegenfrage:
Wird die Website der englischen Firma vielleicht in Deutschland oder Austria gehostet?
Möglicherweise liegt ja hier der Grund für die Abmahnung.
Gruß nici
Hi!
Ja, gehosted wird in Deutschland.
Und ich hab gerade gesehen, er hat die Domain leider auf seinen Namen registriert anstatt auf die Firma.
Er ist übrigens in Österreich.
Naja, es ist sogesehen zum Glück noch nix passiert, aber trotzdem wundert es mich sehr. Irgendeine Mahngebühr von € 180,- oder so soll er zahlen. Und da ist jetzt die Frage ob das gerechtfertigt ist, oder nicht...
Freedom for Mars!
Hi Peter,
bin kein Rechtsexperte
aber diese beiden Threads fielen mir ein, vielleicht bringen die schon mal ansatzweise etwas 'Erleuchtung'
http://www.traum-projekt.com/forum/s...threadid=25127
http://www.traum-projekt.com/forum/s...threadid=27272
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