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01.08.2003, 11:02
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Was kann ich wie als Ausgaben geltend machen?
Was kann ich wie als Ausgaben geltend machen? Sprich: Vom Umsatz abziehen.
Ich habe vor ein paar Tagen das Gewerbe angemeldet. Kann ich trotzdem die Onlinekosten des gesamten Jahres (so lage Betreibe ich die Seite schon, die ich nun vermarkten lasse) abziehen? Wie sieht es mit Sprit aus? Denn ich verfahre ja nicht alles "dienstlich". Aber ich habe ja keine Quittung über exakt den Betrag, den ich im Rahmen meiner Arbeit verfahren habe. Was tun? Das gleiche bei den Telefonkosten...
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01.08.2003, 11:04
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Brandenburg
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hallo,
sprit kosten und telefonkosten werden prozentual berechnet vom finanzamt, aber den genauen satz kann ich dir nicht sagen..
macht bei mir mein steuerberater..
und wenn ich den steuerberater rrichtig verstanden habe musst du nen antrag stellen, dass du umsatzsteuer zahlen willst, sonst kannst du glaube ich nix zurück holen...
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01.08.2003, 11:06
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Nee, ich möchte so lange es geht ohme Umsatzsteuer arbeiten, da meine Einnahmen die Ausgaben übersteigen.
Wie kann sich das Finanzamt anmaßen, da einen Prozentsatz festzulegen? Dieser prozentuale Anteil kann doch höchst unterschiedlich sein.
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01.08.2003, 11:18
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Brandenburg
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sorry, da fragste mich zu viel...
weiß nur von der normalen (privaten) steuer, das man alles was man belegen kann auch geltend machen kann und auch in der regel zurück bekommt..
aber so die ahnung hab ich davon auch nicht, kümmrt sich halt mein steuerberater drum..
schau mal darunter nach vielleicht findest du was für dich...
http://www.steuerrecht-competence-center.de/home
oder hier
http://www.steuerberater-suchmaschine.de/
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01.08.2003, 11:24
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: May 2002
Ort: Baden - Württemberg Nähe Stuttgart
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Also so viel ich weiss kannst du auf keinen Fall die MwsT zurück bekommen, wenn du selbst keine bei deinen Rechnungen abführst!!
Da du ja in der Kleingewerberegelung bist, kannst du nur die Rechnungen die du hast (Name oder Firmenname sind zwingend) mit deiner Steuerklärung einreichen dann kann dir das auf deine bezahlten Steuern irgendwie angerechnet werde. Frag mich aber bitte nicht wie das genau ist, denn so genau bin ich in der Materie nicht drin bzw. eigentlich gar nciht
Gruß
Steffen
__________________
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
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01.08.2003, 11:32
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Ach so. So ein Dreck! Kann ich wirklich nur Rechnungen auf meinen Nahmen einreichen? Keine normalen Kassenbons beispielsweise für Porto?
Naja, dann hole ich mir mal schnell nen Mobilfunkvertrag und telefoniere nicht mehr mit Karte, damit ich 'ne Rechnung habe... 
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01.08.2003, 11:44
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Göppingen
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Also, ich kenn mich auch nicht mit der Materie aus (das Zeug ist schliesslich so vertrackt, dass selbst Steuerberater stöhnen), aber bei dem Satz wurde ich doch stutzig:
Zitat:
Original geschrieben von Nils1896
Wie kann sich das Finanzamt anmaßen, da einen Prozentsatz festzulegen?
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Ich glaub, Du wirst Dich noch wundern, was sich das Finanzamt alles anmaßen kann... Aber grundsätzlich ist das doch verständlich - Du willst steuerl. Vergünstigungen, also ist die Beweispflicht auch auf Deiner Seite. Sonst würde jeder Depp ein Gewerbe eröffnen, nur um mal eben sein Auto, Handy, Computer, usw. von der Steuer abziehen zu können, das kann's ja dann auch nicht sein. Wenn Du wirklich alle Möglichkeiten ausschöpfen willst, wirst Du nicht drumrum kommen, einen Steuerberater hinzuziehen (der natürlich seinerseits ein fürstliches Gehalt verlangt), der macht dann seinen Stempel auf Deine Steuererklärung und damit kriegt man das dann in der Regel leichter beim Finanzamt durch, da sie weniger argwöhnisch sind.
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01.08.2003, 11:52
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Es geht mir ja nicht darum, dass ich Steuern zurückbekomme, sondern lediglich darum, dass ich meinen echten Gewinn ermitteln kann. Wenn ich natprlich kaum Ausgaben geltend machen kann, ist mein Umsatz ja fast der Gewinn...
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01.08.2003, 12:36
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2003
Ort: Abensberg - Niederbayern
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Hallo Nils,
natürlich darfst Du alles absetzen was im Zusammenhang mit Ausübung Deiner gewerblichen Tätigkeit fällt. Dies muss natürlich alles nachvollziehbar sein  Also schön brav Fahrtenbuch führen, bei Bewirtungsbelegen: Grund der Bewirtung (nicht Hunger aufführen  ), bewirtete Personen, etc. auf den Beleg schreiben (80% können abgesetzt werden, 20% sind nicht abzugsfähige Kosten), und halt alle Kosten die bei Betrieb eines Gewerbes anfallen (Porto, Büromaterial, Hard- und Software, anteilige Miete (falls Büro in Privatwohnung), Strom und Telefon (auch anteilig)...
Wichtig dabei ist, dass Du alles dem FA plausibel erklären kannst.
Die Umsatzsteuer ist ein anderes Thema... (am besten Suchfunktion)
Viele Erfolg
Florian
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01.08.2003, 12:43
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Mit der Umsatzsteuer habe ich zunächst keine probleme, da ich ohne sie arbeite. Aber danke so weit!
Alleridings habe ich Probleme bei der Spritabrechnung. Wie mache ich das? Gibt es da eine Kilometerpauschale?
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01.08.2003, 13:26
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Hi,
zu deinem Sprit-Problem:
Also du darfst von deinem Kunden eine von dir festgelegte Kilometerpauschale verlangen. Von dieser Pauschale pro km darfst du (glaub ich, ich weiss es nich gaaanz genau) 30 Cent an dich privat abführen. Der Rest gehört der Firma.
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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01.08.2003, 14:52
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Naja, ich habe keine wirklichen Kunden. Es ist so, dass ich eine Website betreibe. Meine Einnahmequelle ist die Werbung (werde vermarktet). Aber um Infos für die Seite zu besorgen muss ich natürlich ab und zu auch Auto fahren, was ja meinen Gewinn schmälert.
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01.08.2003, 16:01
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Zitat:
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Nee, ich möchte so lange es geht ohme Umsatzsteuer arbeiten, da meine Einnahmen die Ausgaben übersteigen.
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Also wenn du keine Mwst erhebst, dann kannst dzu definitiv auch keine Mwst zurückbekommen!
Demnach ist es egal wieviel du verfährst, du kriegst eh nix zurück. Du kannst dir halt nur das Geld aus der Firmenkasse auszahlen lassen aba das´kannst du ja immer...
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
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01.08.2003, 16:06
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Ich glaube, Du verstehst mich falsch. 
Mit Steuern hat das ganze nix zu tun. Es geht mir darum, dass es meinen Gewinn schmälert (damit ich in gewissen Freibeträgen bleibe, denn dafür ist da der Gewinn und nicht der Umsatz ausschlaggebend  ).
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01.08.2003, 19:32
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#15
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Also, bei mir ist das so, ich kann 70% von der Telefongrundgebühr als Firmenausgabe angeben (hat mir das Finanzamt gesagt). Ob es dann wirklich so durchgeht, kann ich noch nicht sagen, da ich erst seit diesem Jahr selbständig bin. Für meine betrieblichen Fahrten muss ich aufschreiben (wenn das Auto privat ist) wann ich wohin gefahren bin (evtl. auch den Grund) und wieviel km es waren. Da kann ich dann pro km 30 cent angeben.
Werde mir aber trotzdem Ende des Jahres einen Steuerberater suchen, der mir bei dem Ganzen hilft.
Was ich mal gehört habe, wenn bei der Steuererklärung der Stempel von einem Steuerberater drauf ist, erkennt das Finanzamt alles viel eher an.
Mal kucken...
Weiß jemand, was eine Steuerberater ca. kostet?
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