Hallo,
zunächst einmal gibt es zu diesem Thema hier so ich mich erinnere schon einige Threads ....
Bei dem ganzen Verfahren geht es darum festzustellen, ob der Antragsteller in der Lage sein kann, die mit einer vollen Geschäftsfähigkeit einhergehenden Verantwortungen zu übernehmen. Es geht in erster Linie um die "Reife", wahrscheinlich auch um den Sinngehalt der Geschäftsidee udergl. Da wird jeder VormundschaftsrichterIn seine/ihre eigene Methode haben sich davon zu überzeugen.
Nach dem Motto; Gib mir Deine Hausaufgabe, damit ich sie abschreiben kann, wirst Du hier wohl nicht weiterkommen.
Ich weiss ja nicht wo Du das mit dem "Freiberuflertum" gelesen hast, aber seis drum. Auch ein Freiberufler sollte die notwendige Geschäftsfähigkeit haben. Zum Thema Freiberuflertum und WD ist hier auch schon genug geantwortet worden. So ich mich erinnere, sind auch Dir da schon einige Antworten gegeben worden .... Mein Tipp: diesen ganzen Kram mit der "Freiberuflichkeit" als WDer: Vergiß es. Es gibt im TP-Bereich nur ganz wenige, die diesen Status vom FA bekommen haben.
Wenn ich vormundschaftsgerichtlich mit solchen Fragen befaßt wäre, hätten es zumindestens die meissten ASteller, die ich hier im TP "kennengelernt" habe, sehr, sehr schwer ....
Frag Dich dochmal selber: hast Du die nötigen Skills, hast Du die nötigen Connections, hast Du überhaupt mehr als zwei Aufträge in Aussicht, kannst Du den nötigen Service bieten, hast Du Startkapital, wie willst Du zu Deinen Kunden kommen, und viel viel wichtiger: leidet die Schule da nicht drunter? Sofern Du nur eine dieser willkürlichen Fragen mit nein beantworten konntest solltest Du Dir diesen ganzen Kram noch mal überlegen ... Nutze Deine Kindheit bzw. Jugend für die Dinge die wirklich Spaß machen. Die nächsten 50 Jahre nach der Schule werden noch hart genug ....
MfG Thomas


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