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07.09.2001, 01:10
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Göttingen
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Zwangsmitgliedschaft in der IHK
Ich hab irgendwo mal gelesen, wie man dem entgehen kann, bzw. wie die erstmal auf einen nach der Gewerbeanmeldung zukommen. Kann mir da jemand von Euch helfen?
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Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen Schatten. (Karl Kraus)
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07.09.2001, 02:28
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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hallo wanni,
entgehen kannst Du der IHK vorläufig nicht, da die Zwangsmitgliedschaft auch weiterhin besteht. Es gab und gibt zwar seit ca 2-3 Jahren vermehrte Initiativen und Zusammenschlüße gegen eine IHK-Mitgliedschaft, aber Änderungen hat es da noch nicht gegeben.
Ganz im Gegenteil: das Bundesverwaltungsgericht hat 1998 die Zwangsmitgliedschaft bestätigt. Soweit ich weiß läuft in dieser Angelegenheit noch ein Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht, bei dem noch in diesem Jahr mit einem Urteil gerechniet wird. Ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, das auch das BVerfG im IHK-Gesetz keinen Verstoß gegen Art. 12 GG sieht.
Die Grünen hatten in ca. 99 oder 2k einen Gesetzesänderungsantrag im Bundestag eingebracht, der aber auch abgelehnt wurde.
Also: Zahlen.....
thomas
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07.09.2001, 03:00
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ja,
ich hatte auch ewige Jahre nicht bezahlt unter Hinweis auf das ausstehende Verfahren - dann musste ich 98 nachzahlen
Betrag hält sich aber im Rahmen, neuer DW ist teurer 
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07.09.2001, 03:07
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#4
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Super Moderator
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
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Ich habe mich irgendwie auch nicht auf deren Schreiben am Anfang gemeldet. Bis jetzt haben die sich aber auch noch nicht wieder gemeldet. Na dann mal abwarten
Gruss
Robert
__________________
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07.09.2001, 03:13
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Keine Chance Robert,
die bekommen deinen genauen Umsatz vom FA (das ärgert mich am meisten) und darauf zahlst du einen %-Satz 
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07.09.2001, 03:44
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#6
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Super Moderator
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
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Mist 
na ja mal sehen wann sie kommen werden
Grussi
Robert
__________________
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16.10.2001, 20:10
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2001
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IHK
Halli, Hallo!
Gegen die Zwangsmitgliedschaft kannst Du Dich nicht wehren, wenn jedoch Dein Gewinn bzw. Gewerbeertrag nicht 10.000 DM/Jahr übersteigt, kannst Du gegen den Beitragsbescheid von der IHK in Widerspruch gehen. Ist ein Tipp von meinem Steuerberater, der mir auch geholfen hat.
Hoffentlich hilft der Tipp Dir/Euch auch!
Gruß FWD
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22.10.2001, 15:49
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2001
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man muss nicht zahlen
Schreib eine nette Mail an die IHK, dass du den Gewerbeschein nur hast, damit du deine Einnahmen korrekt versteuerst, dass du keine grossen Gewinne erwartest und dein Werk nicht das einer grossen Firma werden soll... so erlassen die die Gebühren...
Is ja auch sinnlos, wenn man als Freelancer arbeitet und muss sowas zahlen... 
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10.11.2002, 04:40
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Hamm
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mal angenommen ich verdiene ein jahr 1000€...
muss ich dann einen pauschalen beitrag der IHK zahlen, wenn ich nicht so ein schreiben aufgesetzt habe ? oder errechnet sich der IHK Beitrag immer nach dem verdienst ?
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