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Hi apesinspace,
wenn Du nicht grad ein "Grossunternehmen" bzw. eine Unternehmsform gewählt hast, die zur Bilanzierung verpflichtet ist, braucht Du als "Kleinunternehmer" eigentlich nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu machen.
Post mal, was Du hast: Einzelfirma, GBR oder so. Denn die Infos sind ein bisschen dürftig.
Zur BWA: die kann man nur bei einer ordentlich geführten Finanzbuchhaltung aus der G+V ziehen für Kleinunternehmer zu aufwendig und nicht vorgeschrieben. Anders sieht es aus, wenn Du von der Bank nen Kredit willst: die erlassen Dir die BWA nicht und wollen je nach Bank auch die monatweise Auswertung, um die Entwicklung des Unternehmens abschätzen zu können (Risikobewertung).
Hat Dein Sachbearbeiter bei der Wohngeldstelle denn überhaput Ahnung, was ne BWA ist??? Die sind meist in der kommunalen Kameralistik ausgebildet und können soweis meist sowieso nicht lesen! Lass Dir ggfls. einen Termin beim Amtsleiter geben.
LG
Maxi
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