Danke Rob,
ich hab mir die Sticky-FAQ nochmal durchgelesen.
Den Job den ich ausüben werden ist hauptsächlich kreativer Natur. (Webkonzepte erstellen + kleinere Dummis bauen)
Da dürfte ich als Freiberufler keine Probleme bekommen.
Dann versuch ich unter der 7100€ Grenze zu bleiben, weil es dann noch Kindergeld gibt und weil ich dann Einkommenssteuerfrei bleibe, richtig?
Und das mit den 19h/Woche werde ich einfach umgehen indem ich den Stundensatz höherschreibe wenn ich mal mehr gearbeitet habe.
Gewerbesteuer brauch ich nicht zu zahlen.
Bleibt dann noch die Umsatzsteuer.
Als Kleinunternehmen wäre ich davon befreit.
Ab oder besser: Bis wann gilt man als Kleinunternehmen?
ich hatte den Betrag ermittelt: 16.620 EUR
Wie sieht es damit aus?
Zitat:
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Das Bundeskabinett hat am 26.2.2003 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Gewinnermittlung für Kleinunternehmen beschlossen. Zentraler Punkt ist, dass Kleinunternehmer künftig keine Einnahmenüberschussrechnung mehr zu machen brauchen, sondern nur noch ihre Einnahmen aufzeichnen müssen. Von diesen Einnahmen können sie dann 50 Prozent pauschal als Betriebsausgaben abziehen. Anwenden darf diese Regelung, wer im Vorjahr weniger als 17.500 Euro Umsatz gemacht hat, im laufenden Jahr weniger als 50.000 Euro Umsatz macht, die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nimmt, im Vorjahr außerdem einen Gesamtbetrag der Einkünfte (also einschließlich eventueller Einnahmen aus Arbeitnehmertätigkeit, Zinsen, Vermietung, Überbrückungsgeld und Ähnlichem) von höchstens 35.000 Euro (Ehegatten 70.000) hatte, bei Bezug von Überbrückungsgeld höchstens 50.000 Euro (Ehegatten 100.000).
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Ich bin bereits privat versichert. Brauch mir da also auch keine Gedanken zu machen.
Hab ich was Grundlegendes vergessen?
Danke für die Mühe ;-)