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Alt 06.09.2003, 01:43   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2003
~Veget0~ macht alles soweit korrekt

Ein paar Fragen


Zitat:
Gewerbesteuer
Freibeträge:
[...] ist für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 € zu berücksichtigen. Für Gewerbeerträge bis 72.500 € gelten ermäßigte Steuermesszahlen.
Heißt das also, wenn ich weniger als 24.500 € im Jahr verdiene,
bin ich von der Gewerbesteuer befreit ?

Zitat:
Einkommensteuer
Freibeträge:
Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei; er betrug für das Jahr 2000 6.902 € /13.804 € (Ledige/Verheiratete). Ab dem Jahr 2001 steigt der Grundfreibetrag auf 7.206 € /14.412 €, ab dem Jahr 2002 auf 7.235 € /14.471 €, ab dem Jahr 2003 auf 7.426 € /14.853 € und ab dem Jahr 2005 beträgt der Grundfreibetrag 7.664 € /15.329 €. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen)
Also wenn ich nur <= 7.100 € verdiene (ich möchte weiterhin
Kindergeld bekommen), bezahle ich keine Einkommensteuer ?

Zitat:
Bleibt dann noch die Umsatzsteuer.
Als Kleinunternehmen wäre ich davon befreit.
Ab oder besser: Bis wann gilt man als Kleinunternehmen?
ich hatte den Betrag ermittelt: 16.620 EUR
Da ich sowieso unter 7.100 € verdienen werde, heißt das für mich,
dass ich direkt bei der Firmengründung (will eine GbR gründen)
einen Steuerbefreiungsantrag ausfüllen kann ?

Ich bin ja noch Schüler und 18, bin ich dann noch weiter über
meine Eltern krankenversichert (Dazu konnte ich auch in keiner
FAQ irgendetwas finden)?

Um auf die oberen Zitate zurückzukommen: Heißt das für mich als
Kleinunternehmen im Klartext, dass ich GAR keine Steuern zahlen
muss?
~Veget0~ ist offline  


Alt 06.09.2003, 13:32   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe

Re: Ein paar Fragen


Hallo,

zur Gewerbesteuerfrage:

Ja

zur Frage der Einkommensteuer:

Ja - befreit Dich aber dennoch nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung - wird hier oft verwechselt. Steuerbefreiungsantrag ? - noch nie von gehört; s.o.

zur Krankenversicherung:

Anruf bei der Krankenkasse und Informationen einholen. Desweiteren wegen der Kindergeldgeschichte. Auch da gibt es Freibeträge.

Sofern Du mit Deinen gesamten Einkünften unter der Einkommensteuergrenze liegst, wirst Du keine Steuern zahlen müssen.

Gruß Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
 

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