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Thema: Verkauf bei eBay

  1. #1
    TP-Junior Vollkorntoast macht alles soweit korrekt
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    Verkauf bei eBay

    Hallo erst mal an das Gesamte Forum, da ich nun neu angemeldet bin.

    Ich hätte mal ein paar Fragen.

    Ich habe vor ein Gewerbe anzumelden und dann Waren bei Distributoren einzukaufen und dann bei eBay zu verkaufen. Nun habe ich eine Frage zur mwst. Kann man die mwst irgendwie umgehen, indem man z.B. dem käufer keine mwst ausstellt und muss sie dann selbst ans finanzamt nicht zahlen muss? Die mwst scheint mir ein großes problem, da bei ebay die gewinnspanne sowieso minimal ist. wenn ich z.B. für 200 ein produkt einkaufe und bei ebay für 250€ verkaufe, so muss ich erstma die 20€ ebay gebühren abziehen und wenn dann noch die mwst kommt bin ich im minus. Muss ich eine Rechnung ausstellen?
    Und wie sieht das aus, wenn ich mir für mein Gewerbe einen PC kaufen, den ich dringend brauche ;-D kann man den von der steuer absetzten, ganz oder teilweise? wie muss ich das anstellen.

    Schonmal vielen Dank im voraus. Ich würde mich über antworten sehr freuen!

    Tobias
    Geändert von Vollkorntoast (07.09.2003 um 22:39 Uhr)

  2. #2
    TP-Supporter preyz ist auf einem guten Weg
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    nach der gewerbeanmeldung musst du wählen ob du die kleinunternhemensregelung in anspruch nehmen willst, oder nicht.
    d.h. gro gesagt, ob du mit oder ohne mwst. arbeiter willst.

    wenn du die regelung haben möchtest, musst beim verkauf von waren keine mwst. berechnen.
    du bekommst allerdings auch nicht, die beim kauf der ware gezahlte mwst. wieder zurück.
    das ist ein vorteil, wenn du kaum betriebsausgaben (buroartikel etc.) hasst und hauptsächlich dienstleistungen an privatleute verkaufst.
    du wirst nähmlich durch die ersparten 16% etwas besser im wettbewerb gestellt.

    wenn du ohne diese regelung arbeiten willst, bekommst du gezahlte mwst. zurück, aber musst auch bei jedem verkauf mwst. ausweisen und ans FA abführen.

    wie du siehst, kommst du um die preiserhöhung um 16% nicht rum, egal was du wählst.

    da du aber ein pc und vielleicht auf weitere sachen kaufen willst, lohnt es sich wohl eher die regelung nicht in anspruch zu nehmen, damit du die gezahlte mwst. für die hard- und software zurückerhalten kannst.

    ein pc kann man glaube ich über drei jahre von den steuern absetzen.

    nun weiss ich nicht wie alt du bisst, aber wenn deine eltern immernoch kindergeld bekommen, solltest du den freibetrag von 71xx,- EUR nicht überschreiten, da das sonst pfutsch ist.
    da lohnt sich eine überlegung von wegen "pc von den steuern absetzen" natürlich auch nicht, da überhaupt keine einkommenssteuern vorhanden sind.

    ich hoffe nun so grob, das gesagt zu haben was du wissen wolltest, ohne alzu viele lügen zu schreiben...

    und beim nächsten mal:
    ein bischen faq durchstöbern häts wohl auch beantwortet.

  3. #3
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Hallo Tobias,

    erst mal herzlich willkommen im Forum, schön, dass Du dabei bist.

    Oben rechts findest Du eine Suchfunktion, darüber findest Du im Forum einiges über die USt.

    Es gibt die Kleinunternehmerregelung, die bedeutet, dass Du, wenn Du weniger als 16.620 Euro Umsatz im Jahr machst, Du keine USt abführen musst aber auch keine Vorsteuern abziehen darfst und die USt nicht ausweisen darfst.

    Alles was Du für Deine Firma anschaffst, kannst du auch von der Steuer absetzten, ein PC wird auf drei Jahre abgeschrieben, kann also nicht sofort voll abgesetzt werden.

    Kleiner Tipp: Geh mal in Deine Handelskammer, die haben unmengen an Material völlig kostenlos, sehr lesenswert.

    Zu Ebay: Tja, die lieben Gebühren, gehen mir auch sehr auf die Nerven, dafür liefern die aber auch ne Menge Kunden.

    Viel Erfolg

    Hardy
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  4. #4
    TP-Junior Vollkorntoast macht alles soweit korrekt
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    Original geschrieben von preyz

    ein pc kann man glaube ich über drei jahre von den steuern absetzen.

    nun weiss ich nicht wie alt du bisst, aber wenn deine eltern immernoch kindergeld bekommen, solltest du den freibetrag von 71xx,- EUR nicht überschreiten, da das sonst pfutsch ist.
    da lohnt sich eine überlegung von wegen "pc von den steuern absetzen" natürlich auch nicht, da überhaupt keine einkommenssteuern vorhanden sind.
    Erstmal vielen dank! Das mit der mwst hab ich verstanden

    Ich bin 18 und meine Eltren beziehen noch Kindergeld. Das mit dem PC ist mir noch nicht so 100%ig klar... kann ich 100% der kosten über drei jahre absetzten? also 33,3% pro Jahr bekomm ich rückerstattet? Und wird das was der pc gekostet hat dann quasi zu meinem netto gewinn zugezählt und bring mich damit der 71xx e grenze näher?

  5. #5
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    Hallo Tobias,

    wenn ich das richtig verstanden habe, willst Du an Endverbraucher weiterverkaufen. Die meisten K. bei Ebay sind jedenfalls solche.

    Somit mußt Du die UStr. auf die Nettopreise aufschlagen.

    Bei einem Netto-EKP von 200 € würde das Gerät dann 232 € kosten müssen. Zzgl. 20€ (?) Gebühren von Ebay macht das dann 252 € "Kosten" bei einem VKP von 250 € .... also in diesem Fall ein Verlust von 2 €.

    Die Kleinunternehmerregelung würde ich an Deiner Stelle in Anspruch nehmen, da ab und an ja auch Unternehmen bei Ebay einkaufen, die die UStr. ausgewiesen haben wollen. Kostet ja auch nichts ....

    Aber vielleicht verkaufst Du ja auch Artikel bei denen Ebayer in einen Bietrausch kommen .... so kannst Du dann eventuelle Verluste bei anderen Verkäufen ausgleichen.

    Meiner persönliche Meinung:

    Solange man keine Produkte aus unschlagbar günstigen und legalen Quellen beziehen kann um sie bei E. zu verkaufen, sollte man das nur als Hobby betreiben. Denn ein Ebay Verkauf erfordert mehr Arbeit als man denkt .... Da wäre zunächst der Einkauf, dann die Bearbeitung von Kundenanfragen, die manchmal sehr nervig und zeitaufwändig sein können, nicht zu vergessen ist auch das verpacken und versenden der Waren, das auch Zeit und damit Geld kostet. Von der Überwachung des Zahlungseinganges mal ganz zu schweigen ..... Dann ist auch zu bedenken, das das FA mittlerweile auch Ebay "entdeckt" hat. Die Zeit der steuerfreien Schwarzkohle bei Ebay ist nunmehr auch so langsam vorbei ......

    Wie gesagt - wenn die "Handelsspanne" bei E. groß genug ist, bleibt dann auch noch ein lohnenendes Sümmchen übrig. ...

    Sollte Dein Beispiel aber nicht willkürlich gewählt sein, sondern einer Marktbeobachtung vor allen bei E. entspringen .... dann laß die Finger davon .....

    Thomas

  6. #6
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    Hallo,

    du bekommst nicht 33% der PC kosten ersetzt - schön wär es. Du kannst pro Jahr 33% der Kosten als Ausgaben absetzen.

    Du nimmst 10000 € ein. abzgl. 333€ für den PC (AfA 1.Jahr) ; hast 2500 € Wareneinsatz: somit verbleiben vereinfacht gesagt 7117€ zu versteuernder Gewinn.

    Thomas

  7. #7
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    Original geschrieben von MasterL

    Bei einem Netto-EKP von 200 € würde das Gerät dann 232 € kosten müssen. Zzgl. 20€ (?) Gebühren von Ebay macht das dann 252 € "Kosten" bei einem VKP von 250 € .... also in diesem Fall ein Verlust von 2 €.
    Hallo!
    Ist das nicht falsch, wenn ich beim distributor für 200€ einkaufe bekomme ich doch 32€ vorsteuer zurück. unterm strich würde das dann doc so aussehen:
    250€(Verkaufspreis)-20€(eBay)-40€(mwst)+32€(vorsteuer)-200€(einkauf)=22€(Gewinn)

    Und wenn man die reglung ohne mwst wählt:
    250€(vk)-20€(ebay)-200€(ek)=30€(gewinn)
    seh ich das so richtig?
    Geändert von Vollkorntoast (07.09.2003 um 23:34 Uhr)

  8. #8
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    Original geschrieben von MasterL


    Die Kleinunternehmerregelung würde ich an Deiner Stelle in Anspruch nehmen, da ab und an ja auch Unternehmen bei Ebay einkaufen, die die UStr. ausgewiesen haben wollen. Kostet ja auch nichts ....
    Zur Kleinunternehmerreglung:
    Ist das bei meinem zweiten beispiel richtig? Also hat man da mit vorsteuer und mwst nix am hut und darf trotzdem ohne verlust mwst austellen???
    Und bin ich verpflichtet 2 jahre garantie zu geben oder bekomm ich die über mienen distributor?
    und kann ich dies 33% auch als kosten anrechen wenn ich die kleinunternehmerreglung gewählt habe?
    ist nicht eigentlich immer die kleinunternehmerregelung besser, da man ja mit der normalen regelung nur dann ein vorteil hätte, wenn man verlust macht und das ist ja nicht das ziel...

    vielen dank erstmal fürs geduldige beantworten meiner fragen :-)
    Geändert von Vollkorntoast (07.09.2003 um 23:38 Uhr)

  9. #9
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    Hallo,

    AfA und Kleinunternehmerregelung haben nix, aber auch gar nix miteinander zu tun. Das eine betrifft die Abschreibungen und das andere u.a. die Frage der Umsatzsteuer.

    Thomas

  10. #10
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    nochmals:
    man kann NICHT die mwst. bei einkauf zurückerstattet bekommen und gleichzeitig ohne mwst. weiterverkaufen.
    entweder erhält man sie zurück und verkauft mit mwst. weiter (kaufpreis: 100,- EUR brutto = 16,- EUR kommen vom finanzamt wieder. verkaufen für 100,- EUR brutto = 16,- EUR ,üssen wieder ans FA gezahlt werden).
    oder erhält sie erst garnicht zurück (kleinunternehmerregelung).

  11. #11
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    und damit es ganz klar ist: Auch wenn Du die Kleinunternehmerreg in Anspruch nimmst, musst Dur trotzdem die USt an Deinen Disti zahlen. Kannst aber eben die Vorsteuer nicht in Abzug bringen. Dein Einkaufspreis wäre dann also 232,-.

    Und in Falle der Klein-U.Reg. kassiert ebay übrigens auch noch 16% USt auf seine Gebühren (seit 01.07.).

    Wie gesagt, hol Dir mal die Brpschüren von der Handelskammer.

    Viegrü
    Hardy
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  12. #12
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    Exclamation

    aber dieses rechenbeispiel wäre doch richtig?!

    250€(Verkaufspreis)-20€(eBay)-40€(mwst)+32€(vorsteuer)-200€(einkauf)=22€(Gewinn)

    falls nicht, kannst du mir mal beide beispiele vorrechnen?

    ach und beim distributor steht, dass die preise incl mwst sind... also die 200€
    Geändert von Vollkorntoast (08.09.2003 um 18:15 Uhr)

  13. #13
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    Hallo,

    für Dich - aber auch für viele andere - dürfte dieser Artikel sehr interessant sein.

    Thomas

  14. #14
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    naja, ich finde der artikel hat mir nix neues gebracht, gerade deshalb bin ich ja hier um mich zu erkundigen, wie ich es versteuern muss. kannst du mir bei meiner vorherigen frage denn weiterhelfen?

    also nur mal so grundlegend... wenn ein produkt für mich incl mwst 200€ kostet bekomm ich diese 32€ erstattet. wenn ich das produkt dann für 400€ verkaufe muss ich 64€ ans fa zahlen, also unterm strich zahle ich ans fa 32€. ist das richtig?
    Geändert von Vollkorntoast (08.09.2003 um 18:29 Uhr)

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