nach der gewerbeanmeldung musst du wählen ob du die kleinunternhemensregelung in anspruch nehmen willst, oder nicht.
d.h. gro gesagt, ob du mit oder ohne mwst. arbeiter willst.
wenn du die regelung haben möchtest, musst beim verkauf von waren keine mwst. berechnen.
du bekommst allerdings auch nicht, die beim kauf der ware gezahlte mwst. wieder zurück.
das ist ein vorteil, wenn du kaum betriebsausgaben (buroartikel etc.) hasst und hauptsächlich dienstleistungen an privatleute verkaufst.
du wirst nähmlich durch die ersparten 16% etwas besser im wettbewerb gestellt.
wenn du ohne diese regelung arbeiten willst, bekommst du gezahlte mwst. zurück, aber musst auch bei jedem verkauf mwst. ausweisen und ans FA abführen.
wie du siehst, kommst du um die preiserhöhung um 16% nicht rum, egal was du wählst.
da du aber ein pc und vielleicht auf weitere sachen kaufen willst, lohnt es sich wohl eher die regelung nicht in anspruch zu nehmen, damit du die gezahlte mwst. für die hard- und software zurückerhalten kannst.
ein pc kann man glaube ich über drei jahre von den steuern absetzen.
nun weiss ich nicht wie alt du bisst, aber wenn deine eltern immernoch kindergeld bekommen, solltest du den freibetrag von 71xx,- EUR nicht überschreiten, da das sonst pfutsch ist.
da lohnt sich eine überlegung von wegen "pc von den steuern absetzen" natürlich auch nicht, da überhaupt keine einkommenssteuern vorhanden sind.
ich hoffe nun so grob, das gesagt zu haben was du wissen wolltest, ohne alzu viele lügen zu schreiben...
und beim nächsten mal:
ein bischen faq durchstöbern häts wohl auch beantwortet.


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